Um hier mal etwas konkreter zu werden, die Selbstanzeige in Sachsen muß sehr wohl bei der Staatsanwaltschaft/ LKA gemacht werden...
Eine "Selbstanzeige" beim zuständigen Landesamt reicht nicht(!!!) aus.
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- 06.04.2006 20:05
- Forum: Fragen und Mitteilungen an DIGS
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