Interpretation des Bremer Denkmalschutzgesetzes
Verfasst: 20.10.2008 09:49
Hi,
ich habe soeben das Bremer Gesetz gelesen und bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe:
"§ 16 Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern gräbt, bedarf hierfür der Genehmigung des Landesarchäologen. Wer ohne Genehmigung gräbt, hat auf Anforderung des Landesarchäologen unverzüglich den früheren Zustand wiederherzustellen. "
Mich interessieren Münzen aus der Neuzeit, die heute noch im Gebrauch sind. Allerdings lässt sich dadurch nicht vermeiden, dass ich nicht vielleicht eine Münze ausgrabe die etwas älter ist. Dadurch dass ich aktuelle Münzen suche mit denen ich im Laden bezahlen kann, suche ich ja nicht nach Bodendenkmählern.
Meine Fragen:
1. Somit sehe ich keine Probleme wenn ich z.B. am Badessee oder Spielplatz auf die Suche gehe. Ist das so richtig?
2. Nun gibt es in Bremen ja auch Felder. So wie es steht darf ich dann ohne Genehmigung graben, wenn ich nicht nach Bodendenkmäler Suche, was ich nicht vor habe. Das ich vorher eine Erlaubnis vom Bauern brauche ist selbstverständlich. Da auf dem Feld aber teilweise nicht nur neue Münzen sind, weiß ich nicht ob es Probleme geben kann, weil ich ja nach Münzen Suche und ggf. ältere Münzen (die man ja immer mal finden kann) als Bodendenkmal gelten. Darf ich also auf dem Feld mit Erlaubnis vom Bauern immer suchen, wenn ich Funde danach Melde?
Freue mich, wenn mir jemand helfen kann.
Smilla
ich habe soeben das Bremer Gesetz gelesen und bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe:
"§ 16 Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern gräbt, bedarf hierfür der Genehmigung des Landesarchäologen. Wer ohne Genehmigung gräbt, hat auf Anforderung des Landesarchäologen unverzüglich den früheren Zustand wiederherzustellen. "
Mich interessieren Münzen aus der Neuzeit, die heute noch im Gebrauch sind. Allerdings lässt sich dadurch nicht vermeiden, dass ich nicht vielleicht eine Münze ausgrabe die etwas älter ist. Dadurch dass ich aktuelle Münzen suche mit denen ich im Laden bezahlen kann, suche ich ja nicht nach Bodendenkmählern.
Meine Fragen:
1. Somit sehe ich keine Probleme wenn ich z.B. am Badessee oder Spielplatz auf die Suche gehe. Ist das so richtig?
2. Nun gibt es in Bremen ja auch Felder. So wie es steht darf ich dann ohne Genehmigung graben, wenn ich nicht nach Bodendenkmäler Suche, was ich nicht vor habe. Das ich vorher eine Erlaubnis vom Bauern brauche ist selbstverständlich. Da auf dem Feld aber teilweise nicht nur neue Münzen sind, weiß ich nicht ob es Probleme geben kann, weil ich ja nach Münzen Suche und ggf. ältere Münzen (die man ja immer mal finden kann) als Bodendenkmal gelten. Darf ich also auf dem Feld mit Erlaubnis vom Bauern immer suchen, wenn ich Funde danach Melde?
Freue mich, wenn mir jemand helfen kann.
Smilla