Hallo zusammen,
ich habe gestern nun endlich meine Such- und Grabungsgenehmigung erhalten. Gültig für 1 Jahr, Gebühren 100,-€.
Was mich ein bischen stutzig macht ist ist folgender Punkt in der Genehmigung:
"Der Beginn der Nachforschungen nach Bodendenkmälern (vor jeder Begehung) ist der unteren Denkmalbehörde der Stadt Meerbusch und mir als obere Denkmalbehörde anzuzeigen (Telefon......... (Meerbusch und Neuss) Email........(Meerbusch und Neuss)."
Heißt das jetzt ich muss vor jeder Begehung bei beiden Tel.Nr. anrufen und beiden eine Mail schicken "Ich gehe jetzt suchen" ???
Was mache ich, wenn ich mich Abends oder am Wochenende kurzfristig entscheide zu gehen, da erreiche niemanden.
Über eine klare Antwort von einem von Euch würde ich mich freuen.
Gruß Egon
Suchgenehmigung erhalten !
Hä? Halte ich für äußerst zweifelhaft und illegitim. Du hast doch sicherlich Karten mit den von Dir zur Prospektion auserkorenen Flächen beigelegt, oder?
Wenn dem so ist und die Flächen jetzt "freigegeben" wurden, wüßte ich nicht, warum Du vor der Begehung noch telefonieren solltest. Geh' suchen und melde die Funde. That's it. Ansonsten wäre es natürlich auch eine Möglichkeit, solch überzogenen Forderungen zu entsprechen und kräftig zu nerven (eben jedesmal anzurufen).
Sollte Deine Genehmigung nicht an bestimmte Flächen gekoppelt sein, so wäre die Auflage ja noch nachvollziehbar, - ansonsten kann ich darüber nur schmunzeln und wundern .....
Gruss,
Denarius
Wenn dem so ist und die Flächen jetzt "freigegeben" wurden, wüßte ich nicht, warum Du vor der Begehung noch telefonieren solltest. Geh' suchen und melde die Funde. That's it. Ansonsten wäre es natürlich auch eine Möglichkeit, solch überzogenen Forderungen zu entsprechen und kräftig zu nerven (eben jedesmal anzurufen).
Sollte Deine Genehmigung nicht an bestimmte Flächen gekoppelt sein, so wäre die Auflage ja noch nachvollziehbar, - ansonsten kann ich darüber nur schmunzeln und wundern .....
Gruss,
Denarius
- RayRedditch
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