Hier mal komplett
http://www.lvr.de/FachDez/Kultur/Denkma ... a3e019.htm
Besonders interessant (aus unserer Sicht für die Genehmigungen) ist der §13.
gruß,
reddi
Unser Denkmalschutzgesetz
- StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Reddi,
Hallo Reddi,
und eben auch § 9 Abs. 2
Es wird immer Auflagen geben. Diese werden sogar ausdrücklich verlangt.
Rechte und Pflichten halten sich beim Denkmalschutzgesetz NRW die Waage.
und eben auch § 9 Abs. 2
Es wird immer Auflagen geben. Diese werden sogar ausdrücklich verlangt.
Rechte und Pflichten halten sich beim Denkmalschutzgesetz NRW die Waage.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.