Seite 1 von 1

Unser Denkmalschutzgesetz

Verfasst: 31.01.2006 21:09
von reddi
Hier mal komplett ;-)

http://www.lvr.de/FachDez/Kultur/Denkma ... a3e019.htm

Besonders interessant (aus unserer Sicht für die Genehmigungen) ist der §13.

gruß,

reddi

Hallo Reddi,

Verfasst: 31.01.2006 22:03
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Reddi,
und eben auch § 9 Abs. 2

Es wird immer Auflagen geben. Diese werden sogar ausdrücklich verlangt.

Rechte und Pflichten halten sich beim Denkmalschutzgesetz NRW die Waage.

Verfasst: 01.02.2006 18:26
von Lojoer
Hi stefan,
der § 9 hat aber nichts mit unseren aktivitäten zu tun, sondern ist sinngemäß nur auf Baumaßnahmen oder entsprechende Maßnahmen anzuwenden.
Gruß Jörg