Ich wa in Remagen aber zuchen is verboten von der polizei.
Ist das richtig oder fals.
Remagen
- Ben Bremmer
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Hallo Ben,
einfache Antwort - ja, es ist richtig.
Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz RLP:
§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die Obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 4 und 6 gilt entsprechend.
Ist zwar ganz schön heftig, aber nach der folgenden Definition kann eigentlich alles ein Kulturdenkmal sein.....
§ 3 Begriff des Kulturdenkmals
(1) Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,
1. die
a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind und
2. an deren Erhaltung und Pflege
a) aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen,
b) zur Förderung des geschichtlichen Bewusstseins oder der Heimatverbundenheit oder
c) zur Belebung und Werterhöhung der Umwelt
ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren
oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege ein öffentliches Interesse im Sinne von Ab-satz 1 Nr. 2 besteht.
Gruß
Loenne
einfache Antwort - ja, es ist richtig.
Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz RLP:
§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die Obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 4 und 6 gilt entsprechend.
Ist zwar ganz schön heftig, aber nach der folgenden Definition kann eigentlich alles ein Kulturdenkmal sein.....
§ 3 Begriff des Kulturdenkmals
(1) Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,
1. die
a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind und
2. an deren Erhaltung und Pflege
a) aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen,
b) zur Förderung des geschichtlichen Bewusstseins oder der Heimatverbundenheit oder
c) zur Belebung und Werterhöhung der Umwelt
ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren
oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege ein öffentliches Interesse im Sinne von Ab-satz 1 Nr. 2 besteht.
Gruß
Loenne
- Ben Bremmer
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Remagen
Herzlich danke
Hier kan ik zeker iets mee doen.
Danke Danke
grusse
Ben bremmer
Hier kan ik zeker iets mee doen.
Danke Danke
grusse
Ben bremmer
- Thomas Schwarz
- Beiträge:16
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Kurze Info:
Sowohl im Bereich Remagen als auch Sinzig.
Rund um das bekannte Rheinwiesenlager wird seid ca. 2 Monaten regelmäßige Kontrollen von der örtlichen Polizei, von ehrenamtlichen Mitarbeitern vom Landesamt für Denkmalpflege Koblenz, Kontrollgänge (Fahrten) gemacht.
Wer hier erwischt wird (und DAS ist schon geschehen) hat erstmal richtig Ärger an der Backe!
Die Rheinwiesen sind BD und KD!!
Noch ein gut gemeinter Rat für Sondengänger die lieber Nachts auf die Suche gehen: - Schminkt Euch das ab!!
Sowohl die Polizei an Land als auch die die sich in der Luft bewegen (Hubschrauber) verfügen über neuste Wärmebildgeräte und setzen diese auch ein.....
Gruß
Thomas
Sowohl im Bereich Remagen als auch Sinzig.
Rund um das bekannte Rheinwiesenlager wird seid ca. 2 Monaten regelmäßige Kontrollen von der örtlichen Polizei, von ehrenamtlichen Mitarbeitern vom Landesamt für Denkmalpflege Koblenz, Kontrollgänge (Fahrten) gemacht.
Wer hier erwischt wird (und DAS ist schon geschehen) hat erstmal richtig Ärger an der Backe!
Die Rheinwiesen sind BD und KD!!
Noch ein gut gemeinter Rat für Sondengänger die lieber Nachts auf die Suche gehen: - Schminkt Euch das ab!!
Sowohl die Polizei an Land als auch die die sich in der Luft bewegen (Hubschrauber) verfügen über neuste Wärmebildgeräte und setzen diese auch ein.....
Gruß
Thomas