Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz

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Loenne
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Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz

Beitrag von Loenne » 14.10.2008 08:57

In Schleswig-Holstein wird es in naher Zukunft ein neues Denkmalschutzgesetz geben. Für unser Hobby von besonderem Interesse ist dabei, dass in Zukunft die ungenehmigte Suche nach Kulturdenkmalen eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wah ... 6-2248.pdf

Gruß
Michael

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Beitrag von Insurgent » 14.10.2008 11:39

Da steht ja sogar drin "wer ohne Genehmigung Suchgeräte verwendet, die geeignet sind Kulturdenkmale aufzufinden begeht eine Sraftat"
:shock:

Also auch Strandsuche oder Ehering :shock:

Aber hoffentlich wird Lübeck geschluckt 8)

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Beitrag von Loenne » 14.10.2008 11:49

Ja, wird eine interessante Diskussion werden, was mit den Strandsuchern ist. Im Grunde würde das einem kompletten Verbot von Detektoren gleich kommen. Denke nicht, dass das so gehen wird. Denn dann dürften auch keine Spaten mehr geführt werden, weil die ebenfalls dazu geeignet sind Kulturdenkmale zu finden - genauso wie Brillen.

Lübeck wird seine Eigenständigkeit behalten, soweit ich informiert bin.

Gruß
Michael

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Beitrag von Loenne » 14.10.2008 12:10

Hallo Jochim,

hier noch ein Kommentar dazu:
Der Gesetzentwurf belässt die bestehende Organisationsstruktur mit dem Archäologischen Landesamt, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie den Kreisen und kreisfreien Städten als unteren Denkmalschutzbehörden und der Sonderstellung Lübecks als zugleich obere und untere Denkmalschutzbehörde unverändert.
Gruß
Michael

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Beitrag von Loenne » 14.10.2008 12:55

Im Grunde stimmt das gar nicht. Denn wenn ich durch eine andere Rechtsvorschrift befugt bin, kann ich den Detektor wieder einsetzen. Mit der schwammigen Definition ist wieder viel Platz für Interpretationen und das Wälzen von Gesetzen. Zumindest hält man damit viele Türen offen, die ich nicht überblicken kann.

Gruß
Michael

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Beitrag von masterTHief » 14.10.2008 14:25

Ein Straftatbetand gehört doch wohl ins StGB und das gibt es noch nicht länderspezifisch.

Komische Dinge tuen sich da auf.

Gruß

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Beitrag von Loenne » 14.10.2008 14:52

Moin Rudi,

habe jetzt nicht die Zeit zum Suchen, aber es gibt bekanntermaßen auch Straftatbestände außerhalb des StGB und auch länderspezifische.

Hier z. B. ein Straftatbestand aus der StVG. http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22a.html

Gruß
Michael

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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 14.10.2008 19:01

Back to the roots - Freunde -

Wunderbar, sollte das Teil in der jetzigen Vorlage beschlossen werden; das wäre der Hit. :lol:

Vom ersten Gerichtsverfahren hätte ich gerne eine komplette Filmaufnahme. :wink:
Am besten gebt ihr schon jetzt eure Zertifizierungen zurück. Wenn das Ding kommt, werdet ihr nicht länger eine haben.
Bis jetzt dachte ich, ihr im Norden geht die Sache halbwegs vernünftig an und das könnte zukunftsweisend für ganz Deutschland werden. Habe mich geirrt - dafür möchte ich mich beim Inkrafttreten schon jetzt entschuldigen - !!!!

Es gibt Handwerksfehler und Inkompetenz in der Politik. Aber die Mischung aus beidem, die vollkommene Desorientierung, das ist erst richtig hipp. Damit geht ihr in die Geschichte ein Freunde. Ihr werdet die ersten sein, welchen die Genehmigungen um die Ohren fliegen.

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Beitrag von Loenne » 14.10.2008 21:00

Moin Jürgen,

kannst Du Deine Aussagen konkretisieren?

Gruß
Michael

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 14.10.2008 21:55

:D Na, ich sage mal: Wenn die anderen Bundesländer dies als Muster übernehmen würden > Wäre es bundeseinheitlich das Aus für den freien Detektoreinsatz. Mit allen Konsequenzen für Nicht-Genehmigte. Hart, sehr hart.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 14.10.2008 22:25

Moin, Moin, Micha :wink:

Ich stelle nur mal Fragen innerhalb des reinkopierten Gesetzesvorschlages.
Einsatz von Suchgeräten und Inbesitznahme von Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers
1. archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
Was ist eine archäologische Methode ? Planum ? Feldbegehung und sammeln von Scherben ? Aufsammeln und Suchen von Artefakten ? Luftbildaufnahmen mittels z.B. ferngesteuertem Flugobjekt ? 2. Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
Metalldetektor ? Käme einem Verbot gleich - verfassungsrechtlich als Bundesland unmöglich ! GPS (Messgerät) ? Alle GPS bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung ? Irrsinn !!! Geocaching mit denkmalschutzrechtl. Genehmigung !! Vermessungsgeräte ? Alle Besitzer von Tachyometern brauchen eine Genehmigung ?
Was ist eigentlich ein Kulturdenkmal ?
ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
Wie lautet eure jetzige Rechtsvorschrift nochmal ?
3. Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen
Rechtsvorschriften befugt zu sein Holla die Nachfee , es ist vollbracht. Darf noch nichtmal mehr der Gärtner eine Grabung durchführen ? , oder
Drucksache 16/2248 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode
14
4. ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal
ganz oder teilweise in Besitz nimmt, Da fehlt mir die Spucke !!! Wenn ich quasi beim spazierengehen eine Wikingerfibel auf Baustellenaushub liegen sehe, muß ich sie liegen lassen bis ich die Genehmigung habe !! Denn mit dem Anlangen und aufheben nehme ich sie bereits in Besitz. Was Eigentum und Besitz etc. ist, scheint man in S-H in Politikerkreisen noch nicht zu wissen. O.k. das wundert jetzt nicht wirklich.bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung
kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.
(2) § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
Um es auf den Punkt zu bringen. Das ist mit Abstand die größte Sche.... , welche ich seit langem gelesen habe. Man wollte ums verrecken einen Straftatbestand kreieren und hat alles mögliche versucht, dies auch im Gesetzestext unterzubringen.

Auch wenn es im Begründungstext steht. Dieses Gesetz geht nicht gegen organisierte Raubgräber. Gegen die hätten auch die vorhandenen Strafgesetze gelangt. Aber leider bekommt man die ja kaum. Also müssen die Dummen wieder herhalten. Diejenigen, die man auch tagsüber im Hellen antreffen kann.

Das ist ausschließlich ein Feldbegeher, Heimatkundler, Sondengängerverbotsgesetz. Genau gegen diese Laien, welche den Ämtern oftmals die nötigen Informationen verschaffen.

Kein Problem. Es ist ja alles, nach irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften dann wieder möglich ? Die gibt es wahrscheinlich noch gar nicht. Aber was soll der Geiz. Man hat ja Zeit.

Sollte das in Kraft treten - dann wird Schleswig-Holstein bemitleidenswert.

Fazit: Entweder kommen jetzt so viele Sucher jeglicher Gesinnung; außer den Profidieben selbstverständlich; daß man gar nicht mehr alle zertifizieren kann oder will und man beginnt abzulehnen. Kurzer Klageweg und alle anderen Genehmigungen werden für Nichtig erklärt, da willkürlich. Leider haben die beratenden Arbeitsgruppen versäumt zu erklären, daß es zwar Profidiebe-Raubgräber gibt, die als Suchmittel auch einen Detektor nutzen, daß das aber mit normalen Suchern rein gar nicht zu tun hat. Hat man wohl gerne vergessen zu erwähnen.
Von den Vermessern, Geologen, Geocatchern, Nicht nach Kulturdenkmälern suchenden Bürgern ganz abgesehen.

Nur einige Gedankengänge.

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Beitrag von Loenne » 15.10.2008 09:46

Moin Jürgen,

stellt sich die Frage, was mit "anderen Rechtsvorschriften" gemeint ist? Z. B. BGB oder GG? Denn wenn ich danach befugt bin, wäre das DschG wieder ausgehebelt.

Gruß
Michael

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 15.10.2008 09:54

Glaube ich nicht. Nicht auf BGB etc. grundsätzlich abgestimmt. Zumindestens die Gesetzesbegründung gibt da nicht viel her.

Soll sich wohl um Rechtsverordnungen und andere Normen z.B. Waldgesetze, Kampfmittelräumdienste zu Land und zu Wasser, Baugenehmigungen etc. beziehen.
Manche bestehen ja schon, andere wer weiß !!!

Das Teil ist ein Alptraum oder Segen für Gerichte, Bürger und Juristen. :wink:

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Beitrag von Loenne » 15.10.2008 09:58

Ich werde dazu heute Abend mal unseren Ministerpräsidenten anschreiben. Bin gespannt, wie das alles gemeint ist.

Gruß
Michael

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RayRedditch
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Beitrag von RayRedditch » 15.10.2008 11:47

Ist genau wie Ich vor jahren gesagt habbe, In dem meiste Europäische Länder wolle man dem detektor gebrauch verbieten, alle enteignen, und am dem Archies schenken.

Drei Ami´s Ich kenne war in RLP am suchen Sammstag (Glaub Ich), und sind durch ein Ehrenamtliche angesprochen. Sagt er die darfen weiter suchen da die Ami´s sind und er nichts gegen tun konnte. Aber die habbe der suche abgebrocken. danach hatte er die erklärt das oben ein schön plek zu suchen sein da er viele keramik und munsen aus dem mittelalter gefunden hatte. Die Ami´s fragt Ihm wieso er kein gerät nimmt und selbst suchen gehen.
Antwort:
Bin 26 jahr bei dem Heimats Verein und habbe ein DMA ausweis auch, aber bekommen keinen für gebrauch von metall detektoren (Von Speyer).
Später als die Ami´s unterwegs zu hause sind, guckt einen auf dem fenster von der auto(Von dem autobahn aus) auf dem erste feld, und da sondelt unsere Heimats freunde. Der drei Ami´s sind auch in Heimat Vereinen nähe dem Militär basis, und melde jeder funde. 8)
Zuletzt geändert von RayRedditch am 15.10.2008 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Bin Ausländer, aber zuhause überall. Aber vorall bin Ich MENSCH !! Du Auch?

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