Der Verkauf von Funden....

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Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 07.12.2006 18:55

Ja Thomas,
dass kommt noch dazu.
Gruß
Jörg

BWGuenni
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Beitrag von BWGuenni » 08.12.2006 11:11

Moin,

ich vermisse in den vorangegangenen Beiträgen den Part der Grundstückseigentümer, die ja lt. BGB mit der Hälfte des Fundgutes zu entschädigen sind. In der Masse wird ja nur das gefunden, was bestenfalls einen ideelen Wert haben dürfte, sodass die Grundstückseigentümer in den meissten Fällen auf einen Ausgleich verzichten werden.

Was ist aber, wenn z. B. eine seltene und wertvolle Goldmünze gefunden wird, die vom Land aus Geldmangel nicht angekauft und mir wieder überlassen wird, der Grundstückseigentümer seinen "Anteil" in € aber ausbezahlt bekommen möchte, ich aber das Geld dazu nicht habe???

Da wäre ich doch quasi gezwungen, zu verkaufen, um den Anspruch auf Ausgleich zu befriedigen oder aber ich gehe den illegalen Weg und verschweige meinen Fund.

Also da wäre so mancher aber in einer Zwickmühle. :shock:

Sollte ich jetzt Unsinn geschrieben haben, bitte ich das nachzusehen, bin noch neu hier.

Günni :roll:

Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 08.12.2006 20:25

Hi Guenni,
was Du geschrieben hast ist keineswegs Unsinn und stellt ein wirkliches Problem da. Bei entsprechend wertvollen Funden kommt man nicht drum rum den Grundstückseigentümer zu entschädigen. Ich bin leider (oder Gott sei Dank) noch nicht in dieser Situation gewesen.
Bei einzelnen wertvollen Münzen sollte man halt versuchen eine entsprechende Regelung mit dem Grundstückseigentümer zu finden (z.B. Raten).
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass bei entsprechend spektakulären Funden (z.B. mehrere Goldmünzen) das Land schon die Möglichkeit und das Interesse hat einen solchen Fund zu erwerben um ihn in einem Museum auszustellen.
Im Museum sind solche Funde so wie so am besten aufgehoben.
Gruß
Jörg

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