Wohl kaum. Macht auch wenig Sinn wenn nie gegen ein Gesetz verstoßen wurde eine Anzeige zu machen.masterTHief hat geschrieben:
Und wer bisher keinen Anlaß zu in Richtung ungenehmigter Nachforschung gegeben hat, weil er bisher nie nach Bodendenkmälgern gesucht hat, soll dem die Genehmigung verwehrt werden, weil es keinen Grund für eine Selbstanzeige gibt?
Ist das Gleiche , oder ?masterTHief hat geschrieben: Oder soll der etwa eine Selbstanzeige machen, die jeder Grundlage entbehrt, weil er sich bisher nichts hat zu schuklden kommen lassen?
Keine Ahnung ob sowas nötig ist....masterTHief hat geschrieben: Oder zumindest an Eidesstatt erklären, daß er bisher keine Nachforschungen nach Bodendenkmälern vorgenommen hat?
Siehst du da eine Chance etwas dagen zu unternehmen ? Ich nicht.masterTHief hat geschrieben: Wenn sich jemand "ermuntert" sieht, eine Selbstanzeige zur Erlangung einer Genehmigung im Sinne der Denkmalschutzgesetze zu erhalten, weil er dazu "angeregt" wurde, dann aber strafrechtlich verfolgt wird -
dann sollte sich der "Muntermacher" hinsichtlich Haftung etwas wärmer anziehen und für die Anwaltskosten sparen.
"Der hat mir das aber gesagt, daß ich das machen soll!" usw.
Wir Alle wünschen viel Erfolg ! Und hoffen eben das es klappt.masterTHief hat geschrieben: "Natürlich" bin ich nicht der einzige, der an dem Verfahren seine Zweifel hat.
Kann ja gut gehen - viel Erfolg.
Wenn nicht - noch mehr Erfolg!
Mehr können wir da leider nicht tun.
Sollte diese Verfahrensweise bundesweit Schule machen.....(16 Leute sind schnell überzeugt) kann sich so Mancher warm anziehen.
Master, mir schwant schon : Die Bayern sind die Nächsten.