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Noby01
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Beitrag von Noby01 » 06.03.2011 19:08

Zweite Anfrage :
Kann mir jemand sagen wo und wie ich eine Genehmigung fürs Sondeln bekomme ist der Bezirk Trier

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Insurgent
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Beitrag von Insurgent » 08.03.2011 17:12

Hallo Noby01

soweit mir bekannt ist die Gegend in und um Trier Grabungsschutzgebiet, also kein Sondeln möglich :(

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 09.03.2011 12:22

Moin,

soweit mir bekannt ist, erteilt die Denkmalschutzbehörde in Trier seit vielen Jahren schon NFG, da die SG ja ohnehin suchen würden, ob mit oder ob ohne NFG, so bekommen sie wenigstens die Fundmeldungen.

Frag mal im BFF den Pottina, der hat eine NFG aus Trier, das ist der, der im letzten Jahr den 55 kg schweren Römermünzenschatz bei Bitburg entdeckt hat und dann mit 1000 Euro Finderlohn abgespeist wurde, weil die Reinigungskosten für die Münzen vom Finderlohn abgezogen wurden. Jetzt liegen die Münzen ungereinigt im Landesmuseum in Trier in einer Vitrine.

Viele Grüße

Walter

TomTom
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Beitrag von TomTom » 09.03.2011 21:46

Walter Franke hat geschrieben:.... das ist der, der im letzten Jahr den 55 kg schweren Römermünzenschatz bei Bitburg entdeckt hat und dann mit 1000 Euro Finderlohn abgespeist wurde, weil die Reinigungskosten für die Münzen vom Finderlohn abgezogen wurden. Jetzt liegen die Münzen ungereinigt im Landesmuseum in Trier in einer Vitrine.
Hat das was mit der Frage zutun? Sorry Walter, ich habe in letzter Zeit das Gefühl, du wirst immer verbitterter. :twisted: Bei vielen Gelegenheiten kommen solch unpassende Seitenhiebe. Ist der Fragende durch diesen Zusatz jetzt schlauer geworden?
Übrigens "guter Rat" von dir, weil sich keiner an Gesetze hält, darf man die Gesetze überschreiten! :roll:

Gruß Tom

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Beitrag von Insurgent » 09.03.2011 23:26

Walter Franke hat geschrieben:Moin,

......
Frag mal im BFF den Pottina, der hat eine NFG aus Trier, das ist der, der im letzten Jahr den 55 kg schweren Römermünzenschatz bei Bitburg entdeckt hat und dann mit 1000 Euro Finderlohn abgespeist wurde, weil die Reinigungskosten für die Münzen vom Finderlohn abgezogen wurden. Jetzt liegen die Münzen ungereinigt im Landesmuseum in Trier in einer Vitrine.

Viele Grüße

Walter
Sorry, der wurde unfachgerecht geborgen.

Er hätte ein Gewinn für die Sondler sein können, so ist er ein Verlust für alle...bis auf die 55 Kg Metall.

Gehört aber alles nicht zur Frage.

Ist Trier Grabungsschutzgebiet???? Wenn ja, kann es keine Genehmigungen mehr geben.

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 10.03.2011 07:02

Moin,

Trier ist schon seit Jahrzehnten Grabungsschutzgebiet, die Frage war aber nach dem Bezirk Trier gestellt, das ist der Bereich für den die Denkmalschutzbehörde in Trier zuständig ist und dieser Bezirk ist erheblich größer als das Grabungsschutzgebiet Trier Stadt.

Für diesen Bezirk gibt es NFG.

Viele Grüße

Walter

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 10.03.2011 07:13

TomTom hat geschrieben:
Walter Franke hat geschrieben:.... das ist der, der im letzten Jahr den 55 kg schweren Römermünzenschatz bei Bitburg entdeckt hat und dann mit 1000 Euro Finderlohn abgespeist wurde, weil die Reinigungskosten für die Münzen vom Finderlohn abgezogen wurden. Jetzt liegen die Münzen ungereinigt im Landesmuseum in Trier in einer Vitrine.
Hat das was mit der Frage zutun? Sorry Walter, ich habe in letzter Zeit das Gefühl, du wirst immer verbitterter. :twisted: Bei vielen Gelegenheiten kommen solch unpassende Seitenhiebe. Ist der Fragende durch diesen Zusatz jetzt schlauer geworden?
Übrigens "guter Rat" von dir, weil sich keiner an Gesetze hält, darf man die Gesetze überschreiten! :roll:

Gruß Tom
Moin Tom,

nein, es stinkt mir nur von Tag zu Tag mehr, je tiefer man in die Materie einsteigt.

Da wird das Schatzregal in Hessen u. a. mit dem Ankauf des Pferdekopfs in Waldgirmes begründet, weil ihn nicht das Land Hessen, sondern die Römisch-Germanische- Kommission in Frankfurt entdeckt hat, die eine BUndesbehörde ist. Man schreibt, dass das Land somit kein Zugriffsrecht auf den Pferdekopf hat, da er im Eigentum der Römisch-Germanischen-Kommission und des Grundstückseigentümers liegt, die den Kopf entdeckt hat.

Jetzt stellt sich heraus, dass die RKG aber im Auftrag des Landesamtes gegraben hat, also gar keinen Anspruch auf den Kopf hat.

Wurde jetzt der Kulturausschuss und die Bevölkerung via Presse über diesen Umstand bewusst belogen oder hat das Landesamt bei der Auftragserteilung an die RGK geschlammpt und die Entdeckerrechte für das Land im Auftrag schlicht "vergessen"?

Viele Grüße

Walter

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