Recht und Gesetz / Zusammenarbeit / Frage eines "Neuen&
Verfasst: 29.12.2006 16:12
Hallo DIGS-Gemeinde!
Ich bin neu hier und finde die Idee die hinter DIGS steht wirklich gut.
Meiner Meinung nach ist die „faire und freundschaftliche Zusammenarbeit“ mit den professionellen Forschern der einzig wahre Weg die Suche nach Dingen aus alten Zeiten und deren Erforschung sinnvoll (auch als Hobby-Forscher) umzusetzen. Was nutzt der tollste und/oder älteste Fund, wenn er „nur“ aus einem Stück Metall oder ein paar Scherben besteht aber die Vergangenheit fehlt? Kommt es nicht hauptsächlich auf die „Geschichten“ an, die solch ein Stück erzählt? Ehrlich gesagt möchte ich die Hilfe der Profis in Anspruch nehmen um jemanden zu haben, der mir die „Geschichten“ übersetzt.
Um das mal zu verdeutlichen: Wenn ich mich in alten Fachwerkhäusern befinde, denke ich oft an die Menschen die darin gelebt, gefeiert und gelitten haben. Dann entstehen in meinen Gedanken lebendige Bilder von diesen Menschen in Ihren verschiedenen Zeiten. Das Haus spricht sozusagen zu mir, meine Phantasie arbeitet mit meinem „Wissen um die Dinge“ zusammen. Das passiert mir mit nur einem alten Fachwerk-Holzbalken in der Hand eher nicht! Da stecken zwar auch Geschichten drin, aber er „spricht“ (zumindest nicht so laut) zu mir! Aber, ich nehme lieber den Balken als gar nichts!
Nach diesem flammenden Lanzenbruch möchte ich mich natürlich auch noch vorstellen:
Ich bin ein Wäller! Ein „Wäller“ ist ein Mensch aus dem Westerwald (liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz und teilweise in Hessen). Mein Alter ist 35 Jahre und seit meiner Kindheit bin ich geschichtlich/historisch höchst interessiert. Vor allem die Lebensumstände meiner „weiten Vorfahren“ und die Veränderungen der Kulturlandschaft in der diese lebten haben es mir angetan. Räumlich gibt es also eine Grenze, zeitlich und thematisch ist innerhalb meiner geographischen Heimat jedoch alles Interessant (von de Steinzeit bis zum WK2). Das die Genealogie bei mir auch nicht zu kurz kommt, dürfte klar sein.
Ich habe ganz allgemein etwas gegen Illegalität (in allen Bereichen) und möchte nachts in Ruhe schlafen. Daher halte ich mich an bestehende Regeln und Gesetze. Allerdings erwarte ich auch, daß mir zustehende Rechte ebenso geachtet werden und meine Belange unterstützende Gesetzte auch für mich gelten. Willkür und Diktator-Mentalitäten akzeptiere ich in diesem Zusammenhang prinzipiell nicht!
Einen Metalldetektor habe ich (noch) nicht, aber jede Menge Orte, die ich gerne mal untersuchen würde. Ein Gerät werde ich aber später kaufen. Hoffentlich bin ich hier auch so „nackt“ willkommen!
In der Zukunft steht folgendes an:
Ich möchte eine Nachforschungs- und Grabungsgenehmigung (nach Art. 21 Abs. 1 DSchPflG Rheinland-Pfalz) für Teile des Landkreises Altenkirchen beantragen.
Im speziellen geht es um die Suche nach Relikten vergangener Tage auf bereits gestörten Flächen. Hierzu zähle ich aktuelle Äcker, Wiesen und Wälder die nachweislich in den letzten Jahrzehnten Äcker waren. Die Grabungstiefe wird die Pflugtiefe und/oder Humusschicht nicht übersteigen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen und detaillierten Fundmeldung ist selbstverständlich.
Nach allem was ich bisher darüber in Erfahrung gebracht habe, kann die Genehmigung aus rechtlicher (und logischer) Sicht eigentlich nicht verweigert werden. Eine Verweigerung würde meiner Kenntnis nach u. a. gegen Art. 2 GG und Art. 5 Abs. 3 GG verstoßen und das wird wohl kaum ein Staatsdiener bewußt tun. Lediglich Einschränkungen und Auflagen sind wohl in gewissem Umfang möglich.
Wie ich oben schon geschrieben habe, kommt für mich nur ein legales „Miteinander“ in Frage, aber ich lasse mich niemals abspeisen und meiner Rechte berauben! Also werde ich im Falle einer Ablehnung folgendermaßen verhalten:
Bei Ablehnung ...
1. ... wegen falsch gestelltem Antrag -> Dienstaufsichtsbeschwerde und verbesserten Antrag nach Anweisung der Behörde stellen
2. ... ohne Begründung -> Dienstaufsichtsbeschwerde und Widerspruch gegen negativen Bescheid
3. ... mit Begründung -> Widerspruch gegen negativen Bescheid
4. ... trotz erfolgtem Widerspruch -> Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Jetzt zu meiner „Frage“ -> Sehe ich das alles „klar“ oder mache ich mir hier womöglich etwas vor? Ist diese Vorgehensweise so richtig, oder sollte ich etwas übersehen haben? Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung mit Altenkirchen. Bin mal gespannt was Ihr mir dazu so sagen könnt!
Guten Rutsch!
Übrigens, alles was in unserem Land (und der EU) passiert und auch nicht passiert kann immer irgendwelchen Lobbyisten zugeschrieben werden. Wer etwas erreichen will, benötigt also eine (starke, stärkere) Lobby!
Ich bin neu hier und finde die Idee die hinter DIGS steht wirklich gut.
Meiner Meinung nach ist die „faire und freundschaftliche Zusammenarbeit“ mit den professionellen Forschern der einzig wahre Weg die Suche nach Dingen aus alten Zeiten und deren Erforschung sinnvoll (auch als Hobby-Forscher) umzusetzen. Was nutzt der tollste und/oder älteste Fund, wenn er „nur“ aus einem Stück Metall oder ein paar Scherben besteht aber die Vergangenheit fehlt? Kommt es nicht hauptsächlich auf die „Geschichten“ an, die solch ein Stück erzählt? Ehrlich gesagt möchte ich die Hilfe der Profis in Anspruch nehmen um jemanden zu haben, der mir die „Geschichten“ übersetzt.
Um das mal zu verdeutlichen: Wenn ich mich in alten Fachwerkhäusern befinde, denke ich oft an die Menschen die darin gelebt, gefeiert und gelitten haben. Dann entstehen in meinen Gedanken lebendige Bilder von diesen Menschen in Ihren verschiedenen Zeiten. Das Haus spricht sozusagen zu mir, meine Phantasie arbeitet mit meinem „Wissen um die Dinge“ zusammen. Das passiert mir mit nur einem alten Fachwerk-Holzbalken in der Hand eher nicht! Da stecken zwar auch Geschichten drin, aber er „spricht“ (zumindest nicht so laut) zu mir! Aber, ich nehme lieber den Balken als gar nichts!
Nach diesem flammenden Lanzenbruch möchte ich mich natürlich auch noch vorstellen:
Ich bin ein Wäller! Ein „Wäller“ ist ein Mensch aus dem Westerwald (liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz und teilweise in Hessen). Mein Alter ist 35 Jahre und seit meiner Kindheit bin ich geschichtlich/historisch höchst interessiert. Vor allem die Lebensumstände meiner „weiten Vorfahren“ und die Veränderungen der Kulturlandschaft in der diese lebten haben es mir angetan. Räumlich gibt es also eine Grenze, zeitlich und thematisch ist innerhalb meiner geographischen Heimat jedoch alles Interessant (von de Steinzeit bis zum WK2). Das die Genealogie bei mir auch nicht zu kurz kommt, dürfte klar sein.
Ich habe ganz allgemein etwas gegen Illegalität (in allen Bereichen) und möchte nachts in Ruhe schlafen. Daher halte ich mich an bestehende Regeln und Gesetze. Allerdings erwarte ich auch, daß mir zustehende Rechte ebenso geachtet werden und meine Belange unterstützende Gesetzte auch für mich gelten. Willkür und Diktator-Mentalitäten akzeptiere ich in diesem Zusammenhang prinzipiell nicht!
Einen Metalldetektor habe ich (noch) nicht, aber jede Menge Orte, die ich gerne mal untersuchen würde. Ein Gerät werde ich aber später kaufen. Hoffentlich bin ich hier auch so „nackt“ willkommen!
In der Zukunft steht folgendes an:
Ich möchte eine Nachforschungs- und Grabungsgenehmigung (nach Art. 21 Abs. 1 DSchPflG Rheinland-Pfalz) für Teile des Landkreises Altenkirchen beantragen.
Im speziellen geht es um die Suche nach Relikten vergangener Tage auf bereits gestörten Flächen. Hierzu zähle ich aktuelle Äcker, Wiesen und Wälder die nachweislich in den letzten Jahrzehnten Äcker waren. Die Grabungstiefe wird die Pflugtiefe und/oder Humusschicht nicht übersteigen. Die Verpflichtung zur regelmäßigen und detaillierten Fundmeldung ist selbstverständlich.
Nach allem was ich bisher darüber in Erfahrung gebracht habe, kann die Genehmigung aus rechtlicher (und logischer) Sicht eigentlich nicht verweigert werden. Eine Verweigerung würde meiner Kenntnis nach u. a. gegen Art. 2 GG und Art. 5 Abs. 3 GG verstoßen und das wird wohl kaum ein Staatsdiener bewußt tun. Lediglich Einschränkungen und Auflagen sind wohl in gewissem Umfang möglich.
Wie ich oben schon geschrieben habe, kommt für mich nur ein legales „Miteinander“ in Frage, aber ich lasse mich niemals abspeisen und meiner Rechte berauben! Also werde ich im Falle einer Ablehnung folgendermaßen verhalten:
Bei Ablehnung ...
1. ... wegen falsch gestelltem Antrag -> Dienstaufsichtsbeschwerde und verbesserten Antrag nach Anweisung der Behörde stellen
2. ... ohne Begründung -> Dienstaufsichtsbeschwerde und Widerspruch gegen negativen Bescheid
3. ... mit Begründung -> Widerspruch gegen negativen Bescheid
4. ... trotz erfolgtem Widerspruch -> Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Jetzt zu meiner „Frage“ -> Sehe ich das alles „klar“ oder mache ich mir hier womöglich etwas vor? Ist diese Vorgehensweise so richtig, oder sollte ich etwas übersehen haben? Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung mit Altenkirchen. Bin mal gespannt was Ihr mir dazu so sagen könnt!
Guten Rutsch!
Übrigens, alles was in unserem Land (und der EU) passiert und auch nicht passiert kann immer irgendwelchen Lobbyisten zugeschrieben werden. Wer etwas erreichen will, benötigt also eine (starke, stärkere) Lobby!