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http://www.hessen-forst.de/service/down ... imwald.pdf
Moderator:nobody
Sollten BD nicht überall geschützt werden ? Bist du nicht der Mann vom Fach ? Ach ich vergaß, im Straßenbau lässt man das eine oder andere halt vor die Hunde gehen; es gibt ja wirtschaftliche/politische Interessen.BD im Wald besonders geschützt
So kann es sein.Fundgegenstände auf BD im Wald sehr nahe an der Oberfläche
In der gesamten bayrischen Broschüre taucht der Begriff "Raubgräber" nur 4 x auf, der Briff "Sondengänger" nur 1 x, der Begriff "Grabräuber" ebenfalls nur 1x. Die Begriffe "Metalldetektor", "Metallsonde", "Metallsuchgerät" und "Schatzsuche" bzw. "Schatzsucher" fehlen. Bei dieser bayrischen Broschüre kann sich niemand verletzt, verunglimpft oder beleidigt fühlen. PS: Die hessische Broschüre gefällt mir besser.TomTom hat geschrieben:Falls noch nicht bekannt eine ähnliche >>Broschüre << aus Bayern.
Ja, geld ist alles. Für das vernichten bekommt er (Glaube Ich), ex Büssgeld von 40.00 Euro, und dem Amt sagt nichts, kommt steuer geld sowieso bei dem Gemeinde drin.Daniel hat geschrieben:Tja,alles schützenswert!
Aber wenn man etwas sagt,ist man der Arsch.
Habe dem Amt einmal eine eingetragene Schanzanlage gemeldet,wo kurz vorher mittendurch ein Forstweg durchgezogen wurde.
Der hohe Wall außenrum war mit schwerem Gerät im Bereich des Wegs eingeebnet worden!
Damals dachte ich naiverweise noch,ich tu was Gutes.![]()
Die Folge war,daß ich vom Waldbesitzer,der wahrscheinlich auch der Wegemacher war,übelste E-Mails mit Drohungen bekam.
Anscheinend gab das Amt meine Adresse an den Kerl weiter.![]()
Da verzichtet man doch lieber auf irgendwelche Meldungen über eine wissentliche Zerstörung und hat seine Ruhe!
Teilnehmer des DIGS Forums diese Problematik zur Kenntnis nehmen und auch anerkennen.
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=1821. Wer zur Feststellung historischer Wegeverbindungen mit einem Metallsuchgerät nach Hufeisen und Hufnägeln sucht und sie ausgräbt, benötigt eine Ausgrabungsgenehmigung nach § 12 1 NDSchG.
Wer klauen will, der macht das auch im Armani-Anzug. Und das sind teilweise die schlimmeren Verbrecher. Auch im Denkmalschutz.Beim Thema "Wald" drängt sich der Bezug zum Tragen von "Tarnklamotten" auf. Ratet mal weshalb!
Stimmt nicht. Ich habe das Merkblatt für die Nachforschungen nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren für NRW unter den Augen.Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:Teilnehmer des DIGS Forums diese Problematik zur Kenntnis nehmen und auch anerkennen.
Es spielt keine Rolle, ob hier irgendwer irgendwas anerkennt.
Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
Mein lieber Jürgen, ob es dir passt oder nicht, gemäß den Nebenbestimmungen kann die Waldsuche ausgeklammert werden.Einschränkungen der Erlaubnis
Die Erlaubnis zur Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren wird regelmäßig nur unter Einschränkungen (Nebenbestimmungen) erteilt. Die Nebenbestimmungen werden erforderlich, um eine Gefährdung von Bodendenkmälern zu verhindern. Die Rechtsgrundlage für Nebenbestimmungen bildet § 13 Abs. 3 DSchG NW IVm §36 Verwaltungsverfahrensgesetz NW. Eine uneingeschränkte Erlaubnis ist mit dem Denkmalschutzgesetz nicht zu vereinbaren
8. ... Die Genehmigung gilt nicht für bewachsenes Gelände wie Wald oder Wiese, wo das Auschlußgebiet von der Waldgrenze bestimmt wird.
Siehe oben. Irgendwo habe ich gelesen, dass es ebenfalls in Hessen Einschränkungen bezüglich des zugewiesenen Suchareals geben kann (von Hessen zu bestätigen).Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Ebenso gibt es meines Wissens keinerlei Verordnung, welche eine Acker-Wald-Wiese-Wasser-etc. -Unterscheidung vornimmt.
Quatsch. Aber mal 'ne Frage: Kennst du das französische Sondengängermotto: "Pour vivre heureux, vivons cachés" Übersetzung: "Um glücklich zu sein, leben wir versteckt"? Das sich "Versteckenwollen" ist kein Hirngespinst oder Cliché meinerseits, es ist ein weitverbreitetes Motto in Schatzsucherforen. Prüfe es nach!Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: "Willst du nun auch noch die Suchkleidung per Dekret vorschreiben lassen ?"