http://www.bienpublic.com/fr/accueil/ar ... amnes.html
Zwei Sondengänger, die 2008 in Véronnes bei ungenehmigtem Sondengehen erwischt worden sind, sind zu jeweils einer Geldstrafe von 300 € plus 90 € Gerichtskosten verurteilt worden. Die Geldstrafe fiel so gering aus, weil die beiden sich schuldig bekannten.
Zusatzinfo, die nicht im Zeitungsbericht steht: Auf Anfrage des Klägers (NB: das Denkmalamt (DRAC) in Dijon) was mit den Metallsuchgeräten geschieht, verpflichteten sich die Verurteilten vor dem Präsidenten des Gerichtshofs, ihre Suchgeräte im Beisein der Gendarmerie unbrauchbar zu machen ...
Burgund: 2 Sondengänger verurteilt
Moderator:nobody