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Archäologie im Wald

Verfasst: 31.08.2008 04:29
von StefanGlabisch/Entetrente

Re: Archäologie im Wald

Verfasst: 01.09.2008 10:40
von Archaeos
Super Link! Er erklärt in überzeugender Weise, weshalb BD im Wald besonders geschützt werden müssen. Das Dokument belegt, dass entgegen gezielter Falschinformationen, Fundgegenstände auf BD im Wald sehr nahe an der Oberfläche liegen können und nicht etwa unter dicken Humusschichten, welche nicht von den Metalldetektoren durchdrungen werden.
Ein hervorragend ausgearbeitetes und gestaltetes Dokument! Zum Weiterreichen!

Verfasst: 01.09.2008 11:31
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Danke Stefan. :D

Sehr informativ.
BD im Wald besonders geschützt
Sollten BD nicht überall geschützt werden ? Bist du nicht der Mann vom Fach ? Ach ich vergaß, im Straßenbau lässt man das eine oder andere halt vor die Hunde gehen; es gibt ja wirtschaftliche/politische Interessen. :roll:
Fundgegenstände auf BD im Wald sehr nahe an der Oberfläche
So kann es sein.

Verfasst: 01.09.2008 20:34
von TomTom
Hallo Stefan,

ein schöner Link - die Broschüre zeigt deutlich auf, warum Waldgebiete auch aus archäologischer Sicht besonders geschützt werden müssen. Ich gebe Archaeos recht, BD´s im Wald sind besonders schützenswert, sonst teilen sie das Schicksal derer in den Feldern.

Falls noch nicht bekannt eine ähnliche >>Broschüre << aus Bayern. (Achtung lange Seitenaufbauzeiten, aber lohnt sich.)

Gruß Tom

Verfasst: 01.09.2008 21:09
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Tom ! Lieben Dank !

Ebenfalls eine hervorragende Ausarbeitung !

Reich an Bildern und Beispielen gefährdeter, zu schützender Bodendenkmäler.


Laßt uns alles zusammenbringen was wir zu dem Thema finden.



Besten Gruß

Stefan

Verfasst: 02.09.2008 10:14
von Archaeos
TomTom hat geschrieben:Falls noch nicht bekannt eine ähnliche >>Broschüre << aus Bayern.
In der gesamten bayrischen Broschüre taucht der Begriff "Raubgräber" nur 4 x auf, der Briff "Sondengänger" nur 1 x, der Begriff "Grabräuber" ebenfalls nur 1x. Die Begriffe "Metalldetektor", "Metallsonde", "Metallsuchgerät" und "Schatzsuche" bzw. "Schatzsucher" fehlen. Bei dieser bayrischen Broschüre kann sich niemand verletzt, verunglimpft oder beleidigt fühlen. PS: Die hessische Broschüre gefällt mir besser.

Verfasst: 02.09.2008 11:08
von Loenne
Hier noch ein kleiner Link: http://www.waldwissen.net/themen/wald_g ... er_2008_DE

Gruß
Michael

Verfasst: 02.09.2008 18:46
von RayRedditch
Wir (Mein Museum/Heimats Verein) haben ein Keltisches 4 eck schänze gefunden und gemeldet, aber das traurig dran, ist das durch wald arbeit ein wall komlett sehrstort ist, ein zweite fast zerstort, or dem andere zwei, habe drei riesigen locke drin wo wald maschienen durch gegängen sind.
Aber ja, alles ist sicher von zerstörung ins wald. :(

Verfasst: 02.09.2008 19:23
von Pfälzer/Jürgen Hahn

Verfasst: 02.09.2008 21:29
von RayRedditch
Jürgen, manche wolle nicht der wahrheit, nur der kopf in sand stecken, und alles ist wie man glaubt. Und als alles zerstört ist, gibt dem schuld an ein andere :?

Verfasst: 03.09.2008 10:25
von Daniel
Tja,alles schützenswert!
Aber wenn man etwas sagt,ist man der Arsch.
Habe dem Amt einmal eine eingetragene Schanzanlage gemeldet,wo kurz vorher mittendurch ein Forstweg durchgezogen wurde.
Der hohe Wall außenrum war mit schwerem Gerät im Bereich des Wegs eingeebnet worden!
Damals dachte ich naiverweise noch,ich tu was Gutes. :roll:
Die Folge war,daß ich vom Waldbesitzer,der wahrscheinlich auch der Wegemacher war,übelste E-Mails mit Drohungen bekam.
Anscheinend gab das Amt meine Adresse an den Kerl weiter. :shock:
Da verzichtet man doch lieber auf irgendwelche Meldungen über eine wissentliche Zerstörung und hat seine Ruhe!

Verfasst: 03.09.2008 11:01
von RayRedditch
Daniel hat geschrieben:Tja,alles schützenswert!
Aber wenn man etwas sagt,ist man der Arsch.
Habe dem Amt einmal eine eingetragene Schanzanlage gemeldet,wo kurz vorher mittendurch ein Forstweg durchgezogen wurde.
Der hohe Wall außenrum war mit schwerem Gerät im Bereich des Wegs eingeebnet worden!
Damals dachte ich naiverweise noch,ich tu was Gutes. :roll:
Die Folge war,daß ich vom Waldbesitzer,der wahrscheinlich auch der Wegemacher war,übelste E-Mails mit Drohungen bekam.
Anscheinend gab das Amt meine Adresse an den Kerl weiter. :shock:
Da verzichtet man doch lieber auf irgendwelche Meldungen über eine wissentliche Zerstörung und hat seine Ruhe!
Ja, geld ist alles. Für das vernichten bekommt er (Glaube Ich), ex Büssgeld von 40.00 Euro, und dem Amt sagt nichts, kommt steuer geld sowieso bei dem Gemeinde drin. :(

Verfasst: 03.09.2008 11:48
von Archaeos
Die Links zu den archäologischen Fundstellen im Wald erinnern mich an unsägliche Beiträge in früheren Detektorforen (Ende 90er Jahre), wo ich mir den Mund fuselig geredet bzw. die Finger wund geschrieben habe, um zu erklären, weshalb die Detektorsuche im Wald ("Waldsuche") wesentlich schädlicher ist, als die Feldsuche. Es ist beruhigend festzustellen, dass viele Teilnehmer des DIGS Forums diese Problematik zur Kenntnis nehmen und auch anerkennen. :D
Beim Thema "Wald" drängt sich der Bezug zum Tragen von "Tarnklamotten" auf. Ratet mal weshalb! :twisted: :twisted: :twisted:

Verfasst: 03.09.2008 13:22
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Teilnehmer des DIGS Forums diese Problematik zur Kenntnis nehmen und auch anerkennen.


Es spielt keine Rolle, ob hier irgendwer irgendwas anerkennt.
Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
Und bevor du es anführst; das Niedersachsenurteil bezieht sich nicht generell auf Waldsuche.
1. Wer zur Feststellung historischer Wegeverbindungen mit einem Metallsuchgerät nach Hufeisen und Hufnägeln sucht und sie ausgräbt, benötigt eine Ausgrabungsgenehmigung nach § 12 1 NDSchG.
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=182
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=183
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=184
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=185
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=186
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=187
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=188
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=189
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=190
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=191
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=192
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=193
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=194
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=195
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=196
http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=197

Ebenso gibt es meines Wissens keinerlei Verordnung, welche eine Acker-Wald-Wiese-Wasser-etc. -Unterscheidung vornimmt.
Und damit wären auch eingeschränkte Genehmigungen, auf Ackersuche beschränkt, unter Umständen gesetzeswidrig. Irgendein Erlaß genügt dafür nicht. Aber wenn du Verordnungen zu den Denkmalschutzgesetzen kennst, in welchen das geregelt wird, ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.

Übrigens:
http://www.brockhaus.de/wissen/rechtsstaat

Beim Thema "Wald" drängt sich der Bezug zum Tragen von "Tarnklamotten" auf. Ratet mal weshalb!
Wer klauen will, der macht das auch im Armani-Anzug. Und das sind teilweise die schlimmeren Verbrecher. Auch im Denkmalschutz.
Ich kenne einige, die gehen auch auf ihre Äcker in Militärkleidung. Was spricht denn eigentlich gegen bequemen Freizeitlook ? Es gibt sogar Menschen, die tragen solches Teufelswerk aus beruflichen Gründen.

"Willst du nun auch noch die Suchkleidung per Dekret vorschreiben lassen ?"

Einfach Klasse. Bediene du nur jedes Klischee das dir einfällt. Irgendwann glaubt dir keiner mehr was.

Verfasst: 03.09.2008 14:10
von Archaeos
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Teilnehmer des DIGS Forums diese Problematik zur Kenntnis nehmen und auch anerkennen.


Es spielt keine Rolle, ob hier irgendwer irgendwas anerkennt.
Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
Stimmt nicht. Ich habe das Merkblatt für die Nachforschungen nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren für NRW unter den Augen.
Dort heißt es:
Einschränkungen der Erlaubnis
Die Erlaubnis zur Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren wird regelmäßig nur unter Einschränkungen (Nebenbestimmungen) erteilt. Die Nebenbestimmungen werden erforderlich, um eine Gefährdung von Bodendenkmälern zu verhindern. Die Rechtsgrundlage für Nebenbestimmungen bildet § 13 Abs. 3 DSchG NW IVm §36 Verwaltungsverfahrensgesetz NW. Eine uneingeschränkte Erlaubnis ist mit dem Denkmalschutzgesetz nicht zu vereinbaren
Mein lieber Jürgen, ob es dir passt oder nicht, gemäß den Nebenbestimmungen kann die Waldsuche ausgeklammert werden. :idea:

Und hier das Merkblatt des Rh.L.M. Trier (Fassung Dezember 2000):
8. ... Die Genehmigung gilt nicht für bewachsenes Gelände wie Wald oder Wiese, wo das Auschlußgebiet von der Waldgrenze bestimmt wird.

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Ebenso gibt es meines Wissens keinerlei Verordnung, welche eine Acker-Wald-Wiese-Wasser-etc. -Unterscheidung vornimmt.
Siehe oben. Irgendwo habe ich gelesen, dass es ebenfalls in Hessen Einschränkungen bezüglich des zugewiesenen Suchareals geben kann (von Hessen zu bestätigen).


Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: "Willst du nun auch noch die Suchkleidung per Dekret vorschreiben lassen ?"
Quatsch. Aber mal 'ne Frage: Kennst du das französische Sondengängermotto: "Pour vivre heureux, vivons cachés" Übersetzung: "Um glücklich zu sein, leben wir versteckt"? Das sich "Versteckenwollen" ist kein Hirngespinst oder Cliché meinerseits, es ist ein weitverbreitetes Motto in Schatzsucherforen. Prüfe es nach!