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Schatzsuche als Geschäftszweck in Deutschland verboten

Verfasst: 30.09.2007 01:03
von StefanGlabisch/Entetrente

Blödsinn!!!

Verfasst: 30.09.2007 07:20
von masterTHief
Blödsinn!

Wo nehmen die d a s denn her, daß Schatzsuche in Deutschland als Geschäftszweck verboten ist?
Warum sollte ich mich nicht auf die Suche nach beweglichen Gegenständen machen dürfen, die so lange verborgen gelegen haben, daß infolge dessen der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist?
Ist Schatzsuche etwa unseriös oder verstößt gegen die guten Sitten oder was?!

(Schätze müssen keinesfalls sich im Boden befinden oder darüberhinaus den Bodendenkmälern zugerechnet werden können)

Das Bernsteinzimmer (als eindeutig verlorener Gegenstand, dessen Eigentümer feststeht,) ist kein Schatz und damit fängt der Blödsinn an.

Ist das wirklich aus dem "Parlament"?
Das läßt Rückschlüsse auf die Qualität der Redaktion und die Recherche und Sachkenntnis zu.
Hoffentlich darf man das nicht auf alle Veröffentlichungen übertragen.
Die leben doch von Steuergeldern (oder nicht?)!

Sieht so aus als solle hier ein Kommunalpolitiker diskreditiert werden.

Gruß und schönen Sonntag

masterTHief

Verfasst: 30.09.2007 07:31
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Hi
Schatzsuche in Deutschland als Geschäftszweck verboten ist?
Da muss ich Rudolf uneingeschränkt recht geben.

Diese Aussage ist absuluter Blödsinn und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.


Jürgen

Verfasst: 30.09.2007 11:41
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Habe auch nichts gefunden das diese Aussage der Redaktion bestätigen könnte.

Sommerloch ?? :lol:

Verfasst: 30.09.2007 12:03
von masterTHief
Sommerloch?

Das Parlament hat wohl Löcher "Quattro Stagioni".

Jedenfalls mußte einmal wieder die "Schatzsuche" herhalten.
Das "Parlament" wird eine e-mail von mir erhalten für Frau Gollnick.

Gruß und viel Spaß bei der Schatzsuche

masterTHief