Hallo,bin neu hier
Hallo,ich wohne in Mainz-Kostheim (Hessen),ich bin 46 und sehr an der Geschichte meiner Heimat interesiert,ab und zu gehe ich mit meinem Sohn an den Main bei Flachwasser findet man dort viele alte Nägel (vermutlich Römisch)mein Sohn hatte letztes Jahr eine Helebarde gefunden,die war aber ziemlich verrostet,es ist schon sehr spannend nach Gegenständen aus längst vergangenen Tage zu suchen.mein Sohn hat sich letzte woche einen Metalldetektor gekauft,damit fangen dann die Fragen an,wo darf man?was darf man? usw.und da macht man sich im WWW schlau.Somit bin ich auch auf dieser sehr interesanten Seite gelandet,und dann heißt es erst mal lesen lesen lesen ,und dann stöst man auch auf das Mytosurteil,aber kann ich mit dem urteil einfach auf die suche gehen?und sagen ich suche nur nach Dingen nach 1648,lieber hätte ich auch eine Genemigung die muß ich mir dann beim LDA in Wiesbaden ausstellen lassen ist das so richtig,bin schon auf eure antworten gespannt Danke im Voraus,Grüße aus Kostheim
Hallo Astacus,
erst mal ein herzliches Willkommen. Ich finde es gut, dass Du Dich hier erst mal informierst, bevor Dein Sohn oder Du mit dem Metalldetektor losziehst.
Als Hesse bist Du in der glücklichen Lage, dass Nachforschungsgenehmigungen an Interessierte ausgestellt werden. Ich empfehle Dir dringend eine solche bei dem LfD Wiesbaden zu beantragen.
Sich auf das Mythosurteil zu berufen und zu behaupten man suche nur nach Gegenständen nach 1648 ist einfach halbherzig und nicht eines Geschichtsinteressierten würdig, wie Du ja offenbar selbst erkannt hast.
Für Dich wäre in Wiesbaden
Dr. Schwitalla
g.schwitalla@Denkmalpflege-Hessen.de
(0611) 6906-141
zuständig. Ich würde einfach mal Kontakt mit Ihm aufnehmen, um alles weitere zu klären.
erst mal ein herzliches Willkommen. Ich finde es gut, dass Du Dich hier erst mal informierst, bevor Dein Sohn oder Du mit dem Metalldetektor losziehst.
Als Hesse bist Du in der glücklichen Lage, dass Nachforschungsgenehmigungen an Interessierte ausgestellt werden. Ich empfehle Dir dringend eine solche bei dem LfD Wiesbaden zu beantragen.
Sich auf das Mythosurteil zu berufen und zu behaupten man suche nur nach Gegenständen nach 1648 ist einfach halbherzig und nicht eines Geschichtsinteressierten würdig, wie Du ja offenbar selbst erkannt hast.
Für Dich wäre in Wiesbaden
Dr. Schwitalla
g.schwitalla@Denkmalpflege-Hessen.de
(0611) 6906-141
zuständig. Ich würde einfach mal Kontakt mit Ihm aufnehmen, um alles weitere zu klären.
Gruß
Jörg
Jörg
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Moin,
ich habe damal das Mythos-Urteil miterstritten. Dies war die Grundlage dazu, dass es heute überhaupt Genehmigungen gibt.
Grundlage war die Kommentierung zur Definition, was ein Bodendenkmal ist. Diese Kommentierung hat sich jetzt aber geändert, sprich, es gibt eine neue Kommentierung. Darin wird der Begriff nicht mehr am Datum 1648 festgemacht, sondern ist fließend daran geknüft, ob von einer Sache andere Quellen vorliegen, so dass die archäologische Grabung nicht mehr die einizge Quelle der Forschung ist.
Dies reicht jetzt bis in die Zeit des 2. Weltkrieges, bei Münzen hatten wir schon immer statt 1648 das Jahr 1871. Dieses Jahr 1871 bei Münzen ist geblieben, ab diesem JAhr gelten Münzen nicht mehr als Bodendenkmäler.
Alles andere ist jetzt hochkompliziert. Es ist heute fast unmöglich zu sagen, wo man noch ohne Genehmigung suchen kann. Aus diesem Grund haben alle unsere Vereinsmitglieder (IG Phoenix Rhein-Main) die nach Relikten des 2. Weltkrieges suchen, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Nachforschungsgenehmigungen (NFG) beantragt und inzwischen auch erhalten.
In Hessen gibt es einen standartisierten Antrag, welcher vom Beirat Nachforschung erstellt wurde. den kannst Du unter phoenixrheinmain@t-online anfordern. Nach dem Du den Antrag abgegeben hast, wird dieser dem Beirat Nachforschung übergeben. Die Prüfen den Antrag und wenn sie das ok geben, wird der Antrag den zuständigen Bezirksarchäologen weitergeleitet. Dieser, für Wiesbaden ist das Dr. Schwitalla, wird Dich bzw. Deinen Sohn, zu einem persönlichen Gepräch ins Schloss Biebrich einladen. Danach bekommst Du eine NFG. Diese gilt im ersten Jahr allerdings nur ohne Metalldetektor, also nur eine Augensuche.
Erst im zweiten Jahr gibt es eine NFG für den Einsatz eines Metalldetektors. Em Ende des ersten Jahres ist ein Fundbericht zu erstellen und für jeden Fund eine Fundmeldung abzugeben. Das liest sich jetzt vielleicht alles ein bisschen kompliziert, ist es aber nicht.
Als ehrenamtlicher Geländebegeher, so heißt das in Hessen, werden Dir bzw. Deinem Sohn, Kurse angeboten, die vom Landesamt ausgerichtet werden. Diese Kurs sollen die Geländebegeher qualifizieren. Der erste, quasi ein Pflichtkurs, ist der Kurs Feldbegehung. Die weiteren Kurs sind sehr zu empfehlen.
Viele Grüße und gut Fund
Walter Franke
ich habe damal das Mythos-Urteil miterstritten. Dies war die Grundlage dazu, dass es heute überhaupt Genehmigungen gibt.
Grundlage war die Kommentierung zur Definition, was ein Bodendenkmal ist. Diese Kommentierung hat sich jetzt aber geändert, sprich, es gibt eine neue Kommentierung. Darin wird der Begriff nicht mehr am Datum 1648 festgemacht, sondern ist fließend daran geknüft, ob von einer Sache andere Quellen vorliegen, so dass die archäologische Grabung nicht mehr die einizge Quelle der Forschung ist.
Dies reicht jetzt bis in die Zeit des 2. Weltkrieges, bei Münzen hatten wir schon immer statt 1648 das Jahr 1871. Dieses Jahr 1871 bei Münzen ist geblieben, ab diesem JAhr gelten Münzen nicht mehr als Bodendenkmäler.
Alles andere ist jetzt hochkompliziert. Es ist heute fast unmöglich zu sagen, wo man noch ohne Genehmigung suchen kann. Aus diesem Grund haben alle unsere Vereinsmitglieder (IG Phoenix Rhein-Main) die nach Relikten des 2. Weltkrieges suchen, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Nachforschungsgenehmigungen (NFG) beantragt und inzwischen auch erhalten.
In Hessen gibt es einen standartisierten Antrag, welcher vom Beirat Nachforschung erstellt wurde. den kannst Du unter phoenixrheinmain@t-online anfordern. Nach dem Du den Antrag abgegeben hast, wird dieser dem Beirat Nachforschung übergeben. Die Prüfen den Antrag und wenn sie das ok geben, wird der Antrag den zuständigen Bezirksarchäologen weitergeleitet. Dieser, für Wiesbaden ist das Dr. Schwitalla, wird Dich bzw. Deinen Sohn, zu einem persönlichen Gepräch ins Schloss Biebrich einladen. Danach bekommst Du eine NFG. Diese gilt im ersten Jahr allerdings nur ohne Metalldetektor, also nur eine Augensuche.
Erst im zweiten Jahr gibt es eine NFG für den Einsatz eines Metalldetektors. Em Ende des ersten Jahres ist ein Fundbericht zu erstellen und für jeden Fund eine Fundmeldung abzugeben. Das liest sich jetzt vielleicht alles ein bisschen kompliziert, ist es aber nicht.
Als ehrenamtlicher Geländebegeher, so heißt das in Hessen, werden Dir bzw. Deinem Sohn, Kurse angeboten, die vom Landesamt ausgerichtet werden. Diese Kurs sollen die Geländebegeher qualifizieren. Der erste, quasi ein Pflichtkurs, ist der Kurs Feldbegehung. Die weiteren Kurs sind sehr zu empfehlen.
Viele Grüße und gut Fund
Walter Franke