Drachentöter hat geschrieben:Zitat Archäos:
Was würdest Du sagen, wenn ein amtlich arbeitender Archäologe Anspruch auf die ausgegrabenen Funde machen würde?
Da dieser für seine nicht an Leistung orientierter Arbeit vom Steuerzahler,
d. h. auch durch meinen Beitrag, sein Gehalt, seine Rentenansprüche etc.
finanziert bekommt um eben solche Funde zu machen, halte ich davon
nichts. ....
Das war ja 'ne rhetorische Frage meinerseits. Natürlich wäre es ein Unding, wenn ein Staatsbediensteter private Ansprüche an Fundsachen stellen würde.
In Deinem Fall stehen sich ehrenamtliche amtliche Archäologie gegenüber. Eigentlich sollten sie Hand in Hand arbeiten. Ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltliche Arbeit im Dienste der Öffenlichkeit und nicht in die eigene Tasche, bitte schön.
Du schreibst:
Wer beansprucht denn die "hochwertigen Funde"? Die Archäologen? Nein! Die Öffentlichkeit, die Allgemeinheit, in deren Dienst Du Dich ehrenamtlich d.h. unentgeltlich gestellt hast! Sollte Deinem Anspruch auf die 50% des Fundwertes des Gräberfeldes stattgegeben werden, dann würde das von einer total verdrehten Auffassung vom "Ehrenamt" zeugen. Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte Hessens weise genug sind, den Begriff "Ehrenamt" in Ehren zu halten....Anders verhält es sich aber bei jeder privat initiierte Aktion die
auch u. U. unter privatem finanziellem Einsatz und unbezahlter persönlicher Leistung zu hochwertigen Funden führen, wenn sie dann ein anderer für sich beansprucht! So ist das!