Termin beim AMT
hallo,
ich habe morgen am 02.03.06 einen termin beim Amt für Naturschutz in Bad Segeberg (Schleswig Holstein) beim amt für Denkmalschutz war ich schon, da sagte man mir ich solle zum Amt für naturschutz, dort wollte ich mir eine genemigung holen, und einige fragen wollte ich auch noch stellen!
1.) kann mir jemand tipps geben wie ich vorgehen soll um an eine genemigung zu kommen?
2.) gibt es fragen die ich stellen sollte?
ich werde mich nach dem termin wieder melden und berichten wies gelaufen ist!
Gruß
Fronk
ich habe morgen am 02.03.06 einen termin beim Amt für Naturschutz in Bad Segeberg (Schleswig Holstein) beim amt für Denkmalschutz war ich schon, da sagte man mir ich solle zum Amt für naturschutz, dort wollte ich mir eine genemigung holen, und einige fragen wollte ich auch noch stellen!
1.) kann mir jemand tipps geben wie ich vorgehen soll um an eine genemigung zu kommen?
2.) gibt es fragen die ich stellen sollte?
ich werde mich nach dem termin wieder melden und berichten wies gelaufen ist!
Gruß
Fronk
Hallo Fronk,
ich bin etwas verblüfft. Noch mal ganz langsam zum mitdenken.
Du sollst Dir eine Nachforschungsgenehmigung oder Grabungsgenehmigung beim Amt für Naturschutz holen?????
Dass ist für mich was ganz neues. Hab ich noch nie gehört.
Wie ich die Sache sehen wird man Dich dort wieder an das LfD zurückverweisen.
Auch in Schleswig-Holstein wird man entsprechende Genehmigungen nur vom LfD bekommen, so denk ich mal.
ich bin etwas verblüfft. Noch mal ganz langsam zum mitdenken.
Du sollst Dir eine Nachforschungsgenehmigung oder Grabungsgenehmigung beim Amt für Naturschutz holen?????
Dass ist für mich was ganz neues. Hab ich noch nie gehört.
Wie ich die Sache sehen wird man Dich dort wieder an das LfD zurückverweisen.
Auch in Schleswig-Holstein wird man entsprechende Genehmigungen nur vom LfD bekommen, so denk ich mal.
Gruß
Jörg
Jörg
Den Termin beim Amt für Naturschutz brauchst du nicht wahrnehmen, da du dort völlig falsch bist.
Wenn du in Schleswig-Holstein eine Genehmigung erlangen möchtest, musst du einzig und allein zum Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein ( www.alsh.de ). Unter Struktur bzw. Kontakt findest du auf der Seite die Telefonnummer des wissenschaftlichen Direktors Herrn Wolfgang Bauch. Dem trägst du bitte dein Anliegen vor.
Der weitere Werdegang ist dann, dass du mehrere Zertifizierungslehrgänge durchlaufen musst, um dann im Anschluss eine Genehmigung (mit bestimmten Auflagen) zu bekommen. Wann die nächsten Lehrgänge stattfinden werden, steht noch nicht fest. Egal wie, du musst jedenfalls eine Menge Geduld mitbringen und solltest dich geistig darauf einstellen, dass das alles relativ lange dauert bist du deine Genehmigung hast.
Dies ist z. Zt. der einzig mögliche Weg, weil dir niemand anderes außer dem ALSH eine Genehmigung geben kann und darf.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
Loenne
Wenn du in Schleswig-Holstein eine Genehmigung erlangen möchtest, musst du einzig und allein zum Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein ( www.alsh.de ). Unter Struktur bzw. Kontakt findest du auf der Seite die Telefonnummer des wissenschaftlichen Direktors Herrn Wolfgang Bauch. Dem trägst du bitte dein Anliegen vor.
Der weitere Werdegang ist dann, dass du mehrere Zertifizierungslehrgänge durchlaufen musst, um dann im Anschluss eine Genehmigung (mit bestimmten Auflagen) zu bekommen. Wann die nächsten Lehrgänge stattfinden werden, steht noch nicht fest. Egal wie, du musst jedenfalls eine Menge Geduld mitbringen und solltest dich geistig darauf einstellen, dass das alles relativ lange dauert bist du deine Genehmigung hast.
Dies ist z. Zt. der einzig mögliche Weg, weil dir niemand anderes außer dem ALSH eine Genehmigung geben kann und darf.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
Loenne
Ähhmmm, ich war der Meinung, ich hätte es deutlich genug erklärt.
Wenn du dir den Absatz - den du meinst - genau durchgelesen hast, wird dir folgender Satz aufgefallen sein:
§2
2) Denkmalschutzbehörden sind:
..... 2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
Es bleibt also bei dem, was ich dir erzählt habe.
Gruß
Loenne
Wenn du dir den Absatz - den du meinst - genau durchgelesen hast, wird dir folgender Satz aufgefallen sein:
§2
2) Denkmalschutzbehörden sind:
..... 2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
Es bleibt also bei dem, was ich dir erzählt habe.
Gruß
Loenne
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hallo,
der nette her im naturschutamt ist wohl verantwortlicher der unteren Denkmalschutzbehörde und der hat mich dann tatsächlich an das Archäologischen Landesamt zu herrn Bauch verwiesen!
also, dann hab ich beim Archäologischen Landesamt angerufen und mit dem herrn Bauch gesprochen, und auch schon einige unterlagen per email hin geschickt.
ich werde wohl in den nächsten tagen bescheid bekommen wie es weiter geht, und ein persönliches gespräch dort haben, wo alles weitere besprochen wird!
der nette her im naturschutamt ist wohl verantwortlicher der unteren Denkmalschutzbehörde und der hat mich dann tatsächlich an das Archäologischen Landesamt zu herrn Bauch verwiesen!
also, dann hab ich beim Archäologischen Landesamt angerufen und mit dem herrn Bauch gesprochen, und auch schon einige unterlagen per email hin geschickt.
ich werde wohl in den nächsten tagen bescheid bekommen wie es weiter geht, und ein persönliches gespräch dort haben, wo alles weitere besprochen wird!
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