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von Barkhan » 28.02.2010 17:27
Hallo,
den ACE 250 habe ich auch, ist erstmal OK denke ich.
Hier nun der Email-Verkehr. Erst die Antwort und etwas weiter unten meine Fragemail.
Guten Tag,
Ein Antrag auf Grabungserlaubnis ist bei der oberen Denkmalbehörde des entsprechenden Kreises zu stellen, wobei dies üblicherweise nicht per Mail geschieht. Dann wird die örtliche untere Denkmalbehörde, auf deren Gemeindegebiet gesucht werden soll, und die Außenstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Abteilung Archäologie für Westfalen, entsprechend über Ihren Antrag unterrichtet und gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Sofern Sie bei den Archäologen noch nicht bekannt sein sollten, bitten diese Sie zu einem Gespräch nach Olpe. Üblicherweise werden bestimmte Bereiche (z. B. alte
Gemarkungsbezeichnungen) in den einzelnen Gemeinden bestimmt, in denen gesucht werden darf. Dies wird dann in einem Bescheid festgelegt. Wie lange solch ein Bescheid dauert, kann ich nicht pauschal sagen: aber gehen sie von einer Zeit von etwa 6 - 8 Wochen aus; wen Sie sich jedoch bereits jetzt mit Frau Schubert in Olpe vom Landschaftsverband in Verbindung setzen wollen, wird es wahrscheinlich sehr viel schneller gehen.
LWL-Archäologie für Westfalen
Außenstelle Olpe
In der Wüste 4
57462 Olpe
Tel.: 02761 9375-0
Der Bescheid kostet 50,00 Euro und gilt für ein Jahr, kann jedoch auf Antrag verlängert werden und kostet dann wiederum 50,00 Euro.
Mit freundlichem Gruß
Petra Soika-Bracht
Leiterin Abteilung Bauen und Wohnen des Ennepe-Ruhr-Kreises
>>> Meine Email >>>
Sehr geehrte Frau Soika,
ich möchte gerne eine Such-/ Grabungsgenehmigung nach §13 des Denkmalschutzgesetzes NRW beantragen und hoffe von Ihnen hierzu einige Informationen bzw. Hilfestellung zu bekommen. Die Genehmigung sollte für die Stadt Witten an der Ruhr ausgestellt werden. Ich hoffe Sie sind überhaupt die richtige Ansprechpartnerin für die Stadt Witten oder können mir vielleicht den richtigen Ansprechpartner nennen.
Folgende Fragen stellen sich mir.
1. Wie ist der Ablauf (die Vorgehensweise) eines solchen Antrages?
2. Werden Genehmigungen für ein gesamtes Stadtgebiet ausgesprochen,
oder werden bestimmte Bezirke vergeben?
3. Was würde so eine Genehmigung kosten und wie lange ist diese
gültig?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen