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BLACK-STORM
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Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
Beitrag
von BLACK-STORM » 30.03.2006 07:15
Hallo,
hab heute morgen ein überaus interessantes Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis gefunden:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Ich schrei mich weg!)
Das dürfte dann doch auch für Münzen und andere Gegenstände vom Acker gelten oder ???
(Bitte nicht ganz so ernst nehmen!)
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Loenne
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Beitrag
von Loenne » 30.03.2006 14:22
Fallbeispiel finde ich in dem Zusammenhang besonders gut gelungen...
Gruß
Loenne
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BLACK-STORM
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Beitrag
von BLACK-STORM » 30.03.2006 19:04
Ich würde mal Tippen, wenn ihn ca. 1000 Jahre lang keiner wegnimmt ![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon_twisted.gif)
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Söndli
Beitrag
von Söndli » 31.03.2006 16:30
Hallöle an alle,
zum Bodendenkmal wird es sobald die Sch..... 1mm eingezogen ist in die Erde
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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag
von StefanGlabisch/Entetrente » 31.03.2006 20:59
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Dazu fällt mir ein : Kennt ihr einen Koekkenmoeddinger ??
Das ist ein gern untersuchter steinzeitlicher Abfallhaufen. Ein Bodendenkmal !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
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Jan
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Beitrag
von Jan » 01.04.2006 06:43
Hallo!
In der Praxis ist das Ausgraben von Abfällen des Archäologen täglich Brot. Mit Freude stürzt man sich da auf die Abortgruben, da in ihnen organisches Material besonders gut konserviert wurde.
Da muß man stark sein und darf nicht ständig dran denken, womit man es grad zu tun hat.
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)