Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis
Verfasst: 30.03.2006 07:15
Hallo,
hab heute morgen ein überaus interessantes Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis gefunden:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Ich schrei mich weg!)
Das dürfte dann doch auch für Münzen und andere Gegenstände vom Acker gelten oder ???
(Bitte nicht ganz so ernst nehmen!)
hab heute morgen ein überaus interessantes Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis gefunden:
"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Ich schrei mich weg!)
Das dürfte dann doch auch für Münzen und andere Gegenstände vom Acker gelten oder ???
(Bitte nicht ganz so ernst nehmen!)