![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Gültig wo ?
Was darf man ?
Bodendenkmäler ausgeschlossen ?
Unterschiede zu Ehrenamtlichlichkeit und Zertifizierung ?
Bitte hier hinein !
Kennst Du Fälle, wo der "einfache" ungenehmigte Sondengänger aufgegriffen und bestraft wird? Solche Fälle gibt es kaum (meine Meinung). Wenn Sondengänger aufgegriffen werden und bestraft werden, dann ist doch in den meisten Fällen, weil sie auf einem auf einem BD gesucht haben, oder? Selbst wenn sie außerhalb eines bekannten BD aufgegriffen worden sind, dann zeigt dies, daß ungenehmigte Suche, wie sie vom Detektorhandel der Kundschaft angepriesen und als "legal" dargestellt wird, nicht so legal ist.StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:... Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt. Selbst Wiederholungstätern läßt man in der Regel Gnade vor Recht ergehen.
Hier fehlt ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Denn wird ein einfacher Sondengänger (ungenehmigt) aufgegriffen, kostet es ihn meist einige Hundert Euro und die mitgeführte Sonde. Da sind schnell Tausend Euro beisammen. Wie sagt der Volksmund: "Die Kleinen hängt man.....die Großen läßt man laufen...."
Sicherlich nicht! Sowohl das Suchen wie das Graben nach Gegenständen, die von geschichtlichem, ... Interesse sind, ist genehmigungsbedürftig. Da macht es keinen Ubnterschied, ob man eine Sonde bei sich führt oder nicht. Rechtlich macht das keinen Unterschied.StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:...
Nun soll man aber nicht sagen, die Leute wären nicht erfindungsreich >
Einige haben sich angewöhnt erst mit der Sonde (ohne Grabewerkzeug)
loszumaschieren, die Stellen zu kennzeichnen (Kronkorken o.ä.) und dann später ohne Sonde nachzugraben. Rein rechtlich ein Schachzug ??
Sehe ich auch so! Für Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit ist das gleiche Strafmaß angesetzt, wie für das Aufsammeln eines Pfennigs.StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:Hallo Rübezahl,
Hier fehlt ein wenig die Verhältnismäßigkeit.
Hallo Andre´, aktuell sind mir 2 Fälle (ganz traurige, denn es hat total die Falschen erwischt ! ) bekannt > Je 400 Euro ! Ohne Suche auf BD. Da ist aber noch nicht das letzte Wort zu gesprochen........Archaeos hat geschrieben:
Kennst Du Fälle, wo der "einfache" ungenehmigte Sondengänger aufgegriffen und bestraft wird? Solche Fälle gibt es kaum (meine Meinung). Wenn Sondengänger aufgegriffen werden und bestraft werden, dann ist doch in den meisten Fällen, weil sie auf einem auf einem BD gesucht haben, oder? Selbst wenn sie außerhalb eines bekannten BD aufgegriffen worden sind, dann zeigt dies, daß ungenehmigte Suche, wie sie vom Detektorhandel der Kundschaft angepriesen und als "legal" dargestellt wird, nicht so legal ist.![]()
StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:...
Nun soll man aber nicht sagen, die Leute wären nicht erfindungsreich >
Einige haben sich angewöhnt erst mit der Sonde (ohne Grabewerkzeug)
loszumaschieren, die Stellen zu kennzeichnen (Kronkorken o.ä.) und dann später ohne Sonde nachzugraben. Rein rechtlich ein Schachzug ??
Hallo Andre´, das ist mir schon klar ! Dennoch glauben die Leute (und die Erfahrung wird ihnen wahrscheinlich recht geben ) das sie weniger gefährdet sind (ihre Sonde einzubüßen) , wenn sie den "Vorgang" zweiteilen ( Erst orten....dann ohne Sonde graben). Theoretisch ist dies gleich...... PRAKTISCH zerpflückt dir jeder Anwalt eine eventuelle Anschuldigung.Archaeos hat geschrieben:
Sicherlich nicht! Sowohl das Suchen wie das Graben nach Gegenständen, die von geschichtlichem, ... Interesse sind, ist genehmigungsbedürftig. Da macht es keinen Ubnterschied, ob man eine Sonde bei sich führt oder nicht. Rechtlich macht das keinen Unterschied.
Gruß,
André![]()
Wenn ich deine Worte richtig interpretiere, würde die Mehrzahl der sondler am liebsten BD absuchen. Richtig?StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben: Ich könnte hier bei uns hundert(e) ? Sondengänger dem Amt vermitteln > Wenn Bodendenkmäler nicht GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen wären. Sind sie aber !
So hält sich sich das Interesse (ca. 10 Felder OHNE ! BD) schwer in Grenzen. ( 10% ??? die über bleiben...)
Sollte MAN MAL DRÜBER NACHDENKEN ! BEIDE SEITEN !