Loenne hat geschrieben: Archaeos hat geschrieben:Wenn bereits der Verkauf von Radar- und Laserdetektoren gegen Geschwindigkeitsmessgeräte von der Strassenverkehrsordnung verboten wurde, weshalb sollte der Verkauf von MD nicht zumindest reglementiert werden
Siehst Du André, deswegen ist eben so vieles unglaubwürdig, was Du und auch andere Archäologen sagen. Der Verkauf von Radargeräten ist in keinster Weise verboten.
In etlichen europäischen Ländern ist der Besitz, der Gebrauch (in manchen Ländern sogar die Herstellung! ) und der Verkauf von solchen Warngeräten verboten.
Loenne hat geschrieben: ... Selbst diesen Verkauf hat der Staat bis heute nicht unterbinden können. Vielen Dank für die Vorlage, die unterstreicht, auf welchem Holzweg "ihr" Euch befindet.
Wenn man erwischt wird, wird's auf jeden Fall richtig teuer.
Loenne hat geschrieben: Michael, die offizielle Archäologie ist nicht auf die Unterstützung der Sondengänger bei der Forderung nach einer MD-Verkaufsreglementierung angewiesen. Die wird durchgesetzt, ob sie den SG genehm ist oder nicht.
Was meinst Du, gibt es mehr Sondengänger in Deutschland oder mehr angestellte Archäologen?
Dies ist
Denkfehler 1, den man immer wieder liest. Die Zahl der Sondengänger hat nicht den geringsten Einfluß auf die Legitimität und die Legalität des Sondengehens. Selbst 100.000 Sondengänger würden daran nichts ändern.
Loenne hat geschrieben: Selbst wenn 30 % aller SG in der BRD sich der DIGS Deontologie verschreiben würden(was ich kaum wahrscheinlich halte), dann sind immer noch 70 % OUTLAWS, ILLEGALE, RAUBGRÄBER. Weshalb sollte sich jemand für sie einsetzen? WESHALB?
Man André, wann kommst Du endlich mal von Deinem hohen Ross? Es ist DEINE Aufgabe sich um die Belange des Denkmalschutzes zu kümmern (und dazu gehören auch Sondengänger). Du bist ein kleiner Staatsangestellter, der sich den Bürgern zuzuwenden hat und nicht umgekehrt. Seit wann kommt der Knochen zum Hund?
Denkfehler 2: Die Belange des Denkmalschutzes werden durch internationale Konventionen und nationale Gesetze geregelt, welche vom Archäologen angewendet und umgesetzt werden müssen. Sondengehen, insofern diese Aktivität einen direkten Eingriff in die Belange des Denkmalschutzes darstellt unterliegt diesen Gesetzen. Gemäß den Gesetzen hat sich der Sondengänger an das dafür zuständige Amt zu wenden bevor er mit suchen und graben loslegt, spätestens jedoch wenn er etwas findet (und nicht umgedreht).
Loenne hat geschrieben:Aber mal andersherum, warum kümmert sich die Archäologie nicht um die 30%? WESHALB?
Das Problem besteht darin, den Weizen von der Spreu zu trennen, denn die Grenzen zwischen Guten und Bösen, Brauchbaren und Unbrauchbaren sind fließend. Ich habe noch nie einen Sondengänger abgewiesen, der sich bei mir gemeldet hat, obwohl ich bei dem einen oder anderen auf Anhieb erkannt habe, dass mit ihnen nichts anzufangen ist, auch nicht nach eingehender Information bzw. Belehrung . So manches längere Gespräch mit einem Detektorneuling war pure Zeitverschwendung, tut mir leid es sagen zu müssen. Der Denkfehler besteht drin, zu glauben, dass die Archäologen die SG anbetteln müssen, um was gezeigt zu bekommen. Zurück zu den schätzungsweise 30 % brauchbaren. Es gibt genug (Auffang-)Strukturen, um Archäologie oder Geschichtsforschung ehrenamtlich betreiben zu können. Der nützliche Anteil unter den Sondengängern hat jedoch große Probleme, sich von den anderen abzugrenzen. Auf Sondengängerseite ist das Hauptproblem folgendes: die einen SG behaupten, Sondengehen hätte rein gar nicht mit Archäologie zu tun und würde besten- (oder schlimmsten-falls) einen rein zufälligen Impakt auf die Denkmalpflege haben, was falsch ist. Die anderen setzen Sondengehen mit (Hobby)Archäologie gleich, und betrachten das Sammeln von Artefakten der Vergangenheit als archäologische Forschung, was es in Wirklichkeit auch nicht ist.
Die Mißverständnisse, diese falschen und mit Denkfehlern behafteten Auffassungen sind schuld an dem grundlegend gestörten Verhältnis der Sondengänger zu den Denkmalpflegern.
Loenne hat geschrieben:Tut mit Leid, aber ich bleibe dabei, Deine Einstellung ist schädlicher für den Denkmalschutz als jeder verkaufte MD, da Du die Leute mit einer negativen Grundhaltung vergraulst, statt sie einzubinden.
Na dann stoßen eine negative (oder zumindest kritische) Grundhaltung der meisten Archäologen den Sondengegängern gegenüber auf eine negative Grundhaltung der Sondengänger/Schatzsucher. Dann bleibt's beim
statu quo der gegenseitigen Ablehnung.