Frankreich: drei Raubgräber verurteilt

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Archaeos
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Frankreich: drei Raubgräber verurteilt

Beitrag von Archaeos » 14.10.2009 11:52

Letztes jahr wurden 3 Sondengänger auf dem Römervicus von La Bâtie Montsaléon (wichtigste Fundstelle im Département Isère) mit ihren Detektoren aufgegriffen worden. Im Prozess, der Ihnen am 4 . Dezember 2008 gemacht wurde, sind sie freigesprochen worden. Nachdem Einspruch gegen das Urteil eingelegt worden ist, wurde die Sache neu verhandelt. Der Antiraubgräberverein Happah war daran nicht ganz unschuldig :wink: In zweiter Instanz sind nun die drei Übeltäter zu einer jeweiligen Geldstrafe von 500 € verurteilt worden. Ihre Metallsuchgeräte wurden eingezogen.
Fazit: Schatzsuche, ein teures Hobby: Geldstrafe + Detektor weg + Anwaltskosten + Gerichtskosten :twisted:

Söndli

Beitrag von Söndli » 14.10.2009 14:43

Hallöle Archaeos,

das unser Hobby teuer ist mrekt wohl jeder schnell der sich ernsthaft damit beschäftigt. :D Das auch ohne Geldstrafen ect.

Die Strafe ist schon mal ein Anfang aber meiner Meinung nach nicht abschreckend genug :!: Da fehlen noch eins bis zwei Nullen :D

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 14.10.2009 14:57

Moin,

die Meldung über dies lächerliche Strafe ist ja den Platz nicht wert, den der Hinweis hier im Forum wegnimmt.


Viele Grüße

Walter

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 14.10.2009 19:26

Walter Franke hat geschrieben:Moin,

die Meldung über dies lächerliche Strafe ist ja den Platz nicht wert, den der Hinweis hier im Forum wegnimmt.


Viele Grüße

Walter
Stimmt, die Strafe ist immer noch sehr niedrig. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass zwei der drei Täter invalide (krank) sind. Immerhin in erster Instanz sind die drei Raubgräber noch freigesprochen worden.
Aber mach doch mal selbst die Rechnung:

500 € Strafe + Einkaufspreis des Detektors (300-900 €) + Gerichtskosten + Anwaltskosten. Ich schätze mal vorsichtig zwischen 1500 und 2000 € War es dieses erwiesenerweise gezielte Sondeln wirklich wert?

André

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Mole
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Beitrag von Mole » 14.10.2009 20:04

Hi Archaeos,

wie wird denn (dort in France) das raubgräbern auf bekannten BD juristisch eingestuft? Schwerer/leichter Diebstahl, Unterschlagung, Raub .... ?

Oder war es "nur" eine Ordnungwidrigkeit, also nicht strafrechtlich belegt?
Schöne Grüsse

Ralf

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Beitrag von Archaeos » 15.10.2009 06:06

Mole hat geschrieben:Hi Archaeos,

wie wird denn (dort in France) das raubgräbern auf bekannten BD juristisch eingestuft? Schwerer/leichter Diebstahl, Unterschlagung, Raub .... ?

Oder war es "nur" eine Ordnungwidrigkeit, also nicht strafrechtlich belegt?

Im Fall von Bâtie Montsaléon wurde lediglich die Ordnungswidrigkeit bestraft. Hierfür ist eine maximale Geldstrafe von 7500 € vorgesehen. In Artikel 714-1 (cf. Gesetz n° 2008-696 vom 15.Juli 2008 relative aux archives (1)) wird ebenfalls der strafrechtliche Aspekt abgedeckt: « la destruction, la dégradation ou la détérioration est punie d’une peine de sept ans d’emprisonnement et de 100 000 euros d’amende lorsqu’elle porte sur un immeuble ou un objet mobilier classé, inscrit ou protégé en vertu de la réglementation applicable localement, une découverte archéologique faite au cours de fouilles ou fortuitement, un terrain contenant des vestiges archéologiques ou un objet conservé ou déposé dans les musées, bibliothèques ou archives appartenant à une personne publique, chargée d’un service public ou reconnue d’utilité publique ».
In Kurzform: 7 Jahre Gefängnis, 100.000 € Strafe

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 15.10.2009 08:39

Die drei Angeklagten versuchten sich mit den üblichen Ausreden und Schutzbehauptungen herauszureden, so z.B.

- Es stand nirgendwo ein Schild, wo auf das Vorhandensein dieser archäologischen Fundstelle hingewiesen wurde. :roll: :roll:

- Die sichergestellten archäologischen Gegenstände stammen aus der gestörten Ackerschicht, welcher die Archäologen ohnehin keine Beachtung schenken und die sie mit dem Bagger abtragen, bevor sie mit ihrer Grabung beginnen.

- Einer von ihnen wollte geltend machen, er habe nur nach natürlichen Goldnuggets suchen wollen (erinnert mich an die auf BD ertappten Sucher, welche nur nach Meteoriten suchen) :roll:

- Ein anderer von ihnen wies auf den ökologischen Charakter seiner Suche hin (der Präsident des Gerichts wies ihn darauf hin, dass dies seine ureigene Definition von "ökologisch" sei.

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