Hallo mon ami Archeos
Weshalb glaubst Du eigentlich, dass ein "Schatzsucher", der Interesse an der Geschichte oder Archäologie bekundet eher eine Genehmigung erhalten wird als ein Sondengänger? Ich kann Dir bei Deinen Gedanken nicht folgen.
Antwort : Das war nur mal als Hinweis gedacht. Im Prinzip ist es ja auch soetwas wie eine Prüfung ( Vertrauensprüfung )
Wenn jemand eine Genehmigung beantragt, egal ob Schatzsucher oder Sondengänger, dann wird immer geprüft, wie ernsthaft die Forschung dieser Privatperson ist. Genügt sie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen der Behörde, wird sie entweder abgelehnt oder stark eingeschränkt.
Antw: Da hast Du 100%ig recht !
Wenn ich sehe, welche Personen vorgeben, "Heimatforschung" und dergleichen zu betreiben, dann wundere ich mich nicht, weshalb sie keine Genehmigung erhalten
Antwort : Richtig. Da die Sondengänger in der Zahl stark zugenommen haben, dank Internet, mache ich für mich persönlich einen Unterschied zwischen Sondengänger und Sondengänger. Man sieht es an den Neuusern die sich auf Schatzsucherforen einloggen und die ersten Fragen wie : Wo kann ich römisches finden--welche Äcker--auf welcher Burg oder: ich war an einer Burg--hab von einem Handelsplatz gehört--hab gerade eine Sonde gekauft--wo wird man fündig usw usw Von Militariasammler ganz zu schweigen, viele machen einfach was sie wollen.
Wenn sich dann einer auf den Foren bequemt, den jungen Mann aufzuklären, der aber die Funde sehen kann, kann sich jeder vorstellen, was der junge Mann macht. Was noch schlimmer ist, das bei einem Neuinteressierten, von ältern Usern oder gar von Admins und Moderatoren unwirsch mit : Das hatten wir schon, oder, lies Dich durch, abgekanzelt. Wochen später postet der Neuankömmling römische Funde.
Ich denke Du weißt wie ich das meine.
pituli hat geschrieben: ....Ein Sondengänger muss zuallererst mal eine Genehmigung von dem Grundstücksbesitzer haben, das ist mal Fakt. Eine Behörde KANN NICHT eine Genehmigung ausstellen für das Feld XY von Bauer Müller, wenn der nichts davon weiß.
Das ist selbstverständlich. Dennoch, in den Suchgenehmigungen des Luxb. Museums steht ausdrücklich vermerkt, dass der Anstragsteller die Genehmigung des Grundstückbesitzers selber einholen muss, bevor er loslegt. Andernorts muss die Genehmigung des Grundstückeigners bereits vorliegen, damit eine behördliche Genehmigung überhaupt erteilt werden kann.
Antwort : Entweder ist es ein manko der Deutschen Behörden, oder sind einige Genehmigungen falsch. Wie auch immer, man kann das nicht nachprüfen. Hier auf den Seiten ist eine Genehmigung zur Ansicht gepostet, wo dieses Detail nicht vermerkt ist.
liebe Grüße
Pituli
@Daniel
Definitiv Ja !