Grüße Ray
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Grundsätzlich erteilt das Nationalmuseum nur Genehmigungen an Sondengänger, die in Luxemburg wohnhaft sind, ungeachtet deren Nationalität. Gastgenehmigungen oder Gastlizenzen (wie beim Amateurfunk) gibt es beim Sondengehen nicht. Auch Genehmigungen über eine Bezugsperson, wie Du sie ansprichst, gibt es bei uns nicht. Die Genehmigungen werden normalerweise für Örtlichkeiten erteilt, die in der Nähe zum Wohnort des Sondengängers liegen, um zu vermeiden, dass ein Sondengänger dem anderen ins Gehege/Suchgebiet gerät.RayRedditch hat geschrieben:Hi Archaeos, und wie steht es als einen aus Deutschland, ein genehmigt such in Luxembourg machen wollte ?? Das heiss, er kundigt sich an bei einen Luxembourger bekannte (Als beispiel sie), und fragt etwa einen monät davor als er mit seinen md sodeln darf !! Wie geht es dan ??
Grüße Ray![]()
Und das geht bei Sondlern nicht??Archaeos hat geschrieben:NB: Wenn Archäologen im Ausland tätig werden, dann geschieht dies mit Erlaubnis der dortigen Denkmalbehörden. Die Funde werden nach Auswertung dem Gastgeberland zurückerstattet.
Gruss,
André
Innerhalb der BRD sollte es eher wenig Probleme geben. Eine Nation.Loenne hat geschrieben:Und das geht bei Sondlern nicht??Archaeos hat geschrieben:NB: Wenn Archäologen im Ausland tätig werden, dann geschieht dies mit Erlaubnis der dortigen Denkmalbehörden. Die Funde werden nach Auswertung dem Gastgeberland zurückerstattet.
Gruss,
André![]()
NB: Bei uns in der Gruppe gibt es auch jemanden, der in einem anderen Bundesland wohnt und trotzdem hier eine Genehmigung hat. In Dänemark gibt es Sondler, die aus Norwegen kommen (offiziell).![]()
Gruß
Loenne
Hallo André,Archaeos hat geschrieben:Warum das bei Sondlern nicht geht?? Jeder Sondler nimmt "seine" Funde mit nach Hause und betrachtet sie als sein privates Eigentum, ohne jegliche Einschränkung. Deshalb.