Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen
- masterTHief
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Hallo Walter,
da sollte man sich doch nicht wundern, wenn Anträge auf Suchgenehmigung ausbleiben, deren Bescheide die Übertragung von Rechten auferlegen, die mit dem Denkmalschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Anträge sind nach Gesetz (siehe DSchG Nordrhein-Westfalen) zu genehmigen, wenn die Gefährdung eines Bodendenkmales nicht zu befürchten ist.
Das ist keine sog. "Kann"- sondern eine "Muß"-Vorschrift!
Keine Rede davon, daß im Gegenzug für die Genehmigung irgendwelche Rechte des Antragstellers zu übertragen sind.
Ja, das mit Namen und Bezeichnungen ist so eine Sache.
Ist nicht immer das drin, was draufsteht.
DIGS vertritt natürlich auch Sondengänger-Interesen, aber nur bestimmte wenige davon für eine (und dies auch nur Rand-) Gruppe der Sondengänger.
Auf dem Fähnchen der sieben Aufrechten von DIGS steht auch "Pro Denkmalschutz" (bitte nach oben scrollen).
Richtig gewettert gegen den Blödsinn "Schatzregal" und deren Arten-Vielfalt hat DIGS noch nie - glaubt mir, das wäre mir bestimmt schon aufgefallen.
Dieser die Fundunterschlagung eher fördernde Blödsinn steht nicht nur in einem Verwaltungsakt (wie einer Genehmigung) sondern im Gesetz.
Also, in den Denkmalschutzgesetzen ist auch nicht immer drin, was der Titel verspricht.
Gruß
Rudolf Patzwaldt
da sollte man sich doch nicht wundern, wenn Anträge auf Suchgenehmigung ausbleiben, deren Bescheide die Übertragung von Rechten auferlegen, die mit dem Denkmalschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Anträge sind nach Gesetz (siehe DSchG Nordrhein-Westfalen) zu genehmigen, wenn die Gefährdung eines Bodendenkmales nicht zu befürchten ist.
Das ist keine sog. "Kann"- sondern eine "Muß"-Vorschrift!
Keine Rede davon, daß im Gegenzug für die Genehmigung irgendwelche Rechte des Antragstellers zu übertragen sind.
Ja, das mit Namen und Bezeichnungen ist so eine Sache.
Ist nicht immer das drin, was draufsteht.
DIGS vertritt natürlich auch Sondengänger-Interesen, aber nur bestimmte wenige davon für eine (und dies auch nur Rand-) Gruppe der Sondengänger.
Auf dem Fähnchen der sieben Aufrechten von DIGS steht auch "Pro Denkmalschutz" (bitte nach oben scrollen).
Richtig gewettert gegen den Blödsinn "Schatzregal" und deren Arten-Vielfalt hat DIGS noch nie - glaubt mir, das wäre mir bestimmt schon aufgefallen.
Dieser die Fundunterschlagung eher fördernde Blödsinn steht nicht nur in einem Verwaltungsakt (wie einer Genehmigung) sondern im Gesetz.
Also, in den Denkmalschutzgesetzen ist auch nicht immer drin, was der Titel verspricht.
Gruß
Rudolf Patzwaldt
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"
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Siehst du Rudolf, das würde ich mir nie anmaßen zu behaupten das im Gesetz Blödsinn steht.masterTHief hat geschrieben: Dieser die Fundunterschlagung eher fördernde Blödsinn steht nicht nur in einem Verwaltungsakt (wie einer Genehmigung) sondern im Gesetz.
Und es würde auch DIGS nicht gut zu Gesichte stehen soetwas zu behaupten.
Ob eine solche Behauptung überhaupt dem Interesse der Sondengänger förderlich sei, steht ja wohl gar nicht zur Frage > Nein ! Ist sie nicht.
So möge es in eurem Interesse sein euch eine möglichst große Freiheit (auch Meinungsfreiheit) einzurichten.
Ich glaube aber nicht daran, das Ellbogendenken und (sorry, in meinen Augen..) die Dreistigkeit ein Gesetz Blödsinn zu nennen im Sondengänger-Interesse ist oder dem ordentlichen Sondler das Leben erleichtert.
Darum geht mir.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.
Also ich möchte nicht wissen, wo wir heute stehen würden, wenn nicht "hin und wieder" einige Leute gegen blödsinnige Gesetze oder deren Auslegung gewettert, protestiert oder gar gekämpft hätten ...
Das Schatzregal - wenn man es pragmatisch betrachtet - ist dem Denkmalschutz schlicht und einfach kontraproduktiv! Das ist jedem offensichtlich, der sich die "Auswirkungen" mal näher betrachtet - und zugleich diesem "überkommenen" Gesetz die sinnvollen und praktizierten Alternativen gegenüberstellt - samt deren "Auswirkungen".
Ich würde mich als SG (im schatzregalfreien Bayern) schlichtweg weigern, so eine Abtretungsverfügung zu unterschreiben - dann eben ohne Beteiligung des LDA, aber gesetzestreu mit der des Grundeigentümers
Manchmal erinnert mich hier die Auslegung des "Denkmalschutz" an das, was die Sowjets mit ihrem hoppsgegangenen KKW gemacht haben ... am besten alles "denkmalige" unter 'ne dicke Betonschicht begraben ... bietet (zunächst mal) optimalen Schutz
Das Schatzregal - wenn man es pragmatisch betrachtet - ist dem Denkmalschutz schlicht und einfach kontraproduktiv! Das ist jedem offensichtlich, der sich die "Auswirkungen" mal näher betrachtet - und zugleich diesem "überkommenen" Gesetz die sinnvollen und praktizierten Alternativen gegenüberstellt - samt deren "Auswirkungen".
Ich würde mich als SG (im schatzregalfreien Bayern) schlichtweg weigern, so eine Abtretungsverfügung zu unterschreiben - dann eben ohne Beteiligung des LDA, aber gesetzestreu mit der des Grundeigentümers
Manchmal erinnert mich hier die Auslegung des "Denkmalschutz" an das, was die Sowjets mit ihrem hoppsgegangenen KKW gemacht haben ... am besten alles "denkmalige" unter 'ne dicke Betonschicht begraben ... bietet (zunächst mal) optimalen Schutz
Schöne Grüsse
Ralf
Ralf
- masterTHief
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Hallo Stefan,
wie drehst Du Dir das denn hin?!
Oder liest Du nicht richtig?
Dann wirst Du auch die Gesetze nie richtig lesen können!
Also:
Ich habe nicht behauptet, daß das oder ein Denkmalschutzgesetz Blödsinn ist.
Denkmalschutzgesetze sind nötig und sinnvoll, aber...
...das Schatzregal als Bestandteil von Denkmalschutzgesetzen als ein dem Gesetzeszweck dienendes Instrument ist Blödsinn!
Die Denkmalschutzgesetze sind schon gut, einige sind verbesserungsfähig.
Gruß
masterTHief
wie drehst Du Dir das denn hin?!
Oder liest Du nicht richtig?
Dann wirst Du auch die Gesetze nie richtig lesen können!
Also:
Ich habe nicht behauptet, daß das oder ein Denkmalschutzgesetz Blödsinn ist.
Denkmalschutzgesetze sind nötig und sinnvoll, aber...
...das Schatzregal als Bestandteil von Denkmalschutzgesetzen als ein dem Gesetzeszweck dienendes Instrument ist Blödsinn!
Die Denkmalschutzgesetze sind schon gut, einige sind verbesserungsfähig.
Gruß
masterTHief
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Hallo Rudolf,masterTHief hat geschrieben:Hallo Walter,
da sollte man sich doch nicht wundern, wenn Anträge auf Suchgenehmigung ausbleiben, deren Bescheide die Übertragung von Rechten auferlegen, die mit dem Denkmalschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Gruß
Rudolf Patzwaldt
natürlich werden es weniger Antragsteller, je mehr Auflagen in die NFG reingepackt werden. DIGS will ja angeblich die Zusammenarbeit fördern und müsste dann eigentlich dagegen streiten, dass durch behördliche Hindernisse Antragsteller und ehrenamtliche Mitarbeiter weniger werden. Dazu müssten sie sich aber mit den Archäologen anlegen.
Viele Grüße
Walter
- masterTHief
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Hallo Walter,
natürlich fördert DIGS die Zusammenarbeit mit den Behörden in Sachen Antragstellung und Genehmigungsverfahren.
Dies aber nach meinen Feststellungen doch nur (noch!) für einen kleinen Kreis von Sondengängern, nämlich jenen, die sich mit allen Verwaltungsakten der Denkmalbehörden einverstanden erklären, die kritiklos gegenüber der Gesetzes-Auslegung und –Anwendung sind und jede mit einer zu erteilenden Genehmigung verbundene Auflage als erforderlich anerkennen – ja, mitunter sogar in einer Art bedingungslosem und vorauseilendem Gehorsam gerne geneigt sind, verschärfte Maßnahmen vorzuschlagen.
Dies in der Motivation, für einen kleinen, willfährigen Kreis pflegeleichter und anhängiger Sondengänger eine entsprechend wohlwollende Prüfung von Antragsverfahren mit den dann natürlich problemlos „erwirkten“ Genehmigungen zu erlangen.
Diese sind dann natürlich leicht als „Erfolge“ darstellbar.
Das macht mir unheimlichen Respekt vor Leuten, die durch Zusammenschlüsse wie „IG Phoenix“ oder „Mythos e. V.“ Verbesserungen auf kritischen Gebieten „erstreiten“.
Hierbei gibt mir nur zu denken, daß solche Dinge erstritten werden müssen, die in einem guten Umfeld von Zusammenarbeit keine Streitpunkte werden dürften.
Da aber hinter solchen Zusammenschlüssen immer Einzelne initiativ wirken, ist mein Respekt vor diesen Mitbürgern, die mitunter unbeliebte Meinungen darstellen und vertreten, sich deshalb auch ungerechtfertigter Kritik aussetzen, noch viel größer.
Daß hier auf der Web-Site von DIGS auch kritische Geister zu Wort bzw. Schrift kommen dürfen, hebt diese wohlwollend von Web-Sites wie die von Archäologie-Online ab.
Wie sehr die Zusammenarbeit dort gewünscht ist, kann ermessen, wenn man sich dort im Unterforum „Sondengänger“ umsieht.
Gruß
masterTHief
natürlich fördert DIGS die Zusammenarbeit mit den Behörden in Sachen Antragstellung und Genehmigungsverfahren.
Dies aber nach meinen Feststellungen doch nur (noch!) für einen kleinen Kreis von Sondengängern, nämlich jenen, die sich mit allen Verwaltungsakten der Denkmalbehörden einverstanden erklären, die kritiklos gegenüber der Gesetzes-Auslegung und –Anwendung sind und jede mit einer zu erteilenden Genehmigung verbundene Auflage als erforderlich anerkennen – ja, mitunter sogar in einer Art bedingungslosem und vorauseilendem Gehorsam gerne geneigt sind, verschärfte Maßnahmen vorzuschlagen.
Dies in der Motivation, für einen kleinen, willfährigen Kreis pflegeleichter und anhängiger Sondengänger eine entsprechend wohlwollende Prüfung von Antragsverfahren mit den dann natürlich problemlos „erwirkten“ Genehmigungen zu erlangen.
Diese sind dann natürlich leicht als „Erfolge“ darstellbar.
Das macht mir unheimlichen Respekt vor Leuten, die durch Zusammenschlüsse wie „IG Phoenix“ oder „Mythos e. V.“ Verbesserungen auf kritischen Gebieten „erstreiten“.
Hierbei gibt mir nur zu denken, daß solche Dinge erstritten werden müssen, die in einem guten Umfeld von Zusammenarbeit keine Streitpunkte werden dürften.
Da aber hinter solchen Zusammenschlüssen immer Einzelne initiativ wirken, ist mein Respekt vor diesen Mitbürgern, die mitunter unbeliebte Meinungen darstellen und vertreten, sich deshalb auch ungerechtfertigter Kritik aussetzen, noch viel größer.
Daß hier auf der Web-Site von DIGS auch kritische Geister zu Wort bzw. Schrift kommen dürfen, hebt diese wohlwollend von Web-Sites wie die von Archäologie-Online ab.
Wie sehr die Zusammenarbeit dort gewünscht ist, kann ermessen, wenn man sich dort im Unterforum „Sondengänger“ umsieht.
Gruß
masterTHief
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Moin,
das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat uns nun mitgeteilt, dass es das Landesamt zur Stellungnahme aufgefordert hat.
Nun müssen sie antworten, uns gegenüber wollten sie es ja nicht.
Das Ministerium anzuschreiben wäre ja eigentlich Aufgabe von DIGS gewesen, als Interessenvertretung.
Viele Grüße
Walter
das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat uns nun mitgeteilt, dass es das Landesamt zur Stellungnahme aufgefordert hat.
Nun müssen sie antworten, uns gegenüber wollten sie es ja nicht.
Das Ministerium anzuschreiben wäre ja eigentlich Aufgabe von DIGS gewesen, als Interessenvertretung.
Viele Grüße
Walter
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Unterstützung
Hallo Walter,
aber wir wollen DIGS doch alle tatkräftig unterstützen .
Gruß
Rudolf
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Gruß
Rudolf
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Re: Unterstützung
Na klar !masterTHief hat geschrieben:......
aber wir wollen DIGS doch alle tatkräftig unterstützen .
Und wenn ihr mal wieder jemanden anschreiben wollt und meint wir sollten das sinnigerweise übernehmen, dürft ihr das gerne vorher formulieren oder uns eventuell auch mal kund geben.
Oder ihr müßt es halt weiter selber tun. Dann hilft nur kein nachträgliches Jammern.
Kann mich nicht erinnern jemals dazu angesprochen oder aufgefordert worden zu sein.
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Nööööh,
als „lonesome wolf“ und Einzelkämpfer - ohne den Organisationsstand einer Interessengemeinschaft - würde ich da eigentlich auch eher an Argumentationshilfen denken als daran, Euch das Denken und Schreiben abzunehmen.
Walter und seine „Planeten“ verstehen ja, wie es geht und wo die Hebel anzusetzen sind,
DIGS hingegen sieht zur Kritik an der Archäologie ja keinerlei Anlaß.
Nein, das ist auch kein „Gejammer“ darüber, nur weil dieser Zustand einer Art von Agonie als als „jammerschade“ gewürdigt sieht.
Gruß
masterTHief
als „lonesome wolf“ und Einzelkämpfer - ohne den Organisationsstand einer Interessengemeinschaft - würde ich da eigentlich auch eher an Argumentationshilfen denken als daran, Euch das Denken und Schreiben abzunehmen.
Walter und seine „Planeten“ verstehen ja, wie es geht und wo die Hebel anzusetzen sind,
DIGS hingegen sieht zur Kritik an der Archäologie ja keinerlei Anlaß.
Nein, das ist auch kein „Gejammer“ darüber, nur weil dieser Zustand einer Art von Agonie als als „jammerschade“ gewürdigt sieht.
Gruß
masterTHief
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Moin,
das LfDH hat die Formulierung zurückgenommen, nach Rücksprache mit dem Amtsjuristen, den hätte es aber auch mal vorher ansprechen können.
Stafan, was ist das für eine Interessenvertretung, wo man sich mit fertig formulierten Beschwerden an Euch wenden soll, damit Ihr dann nur noch den Briefkopf draufsetzt.
Wie Rudolf schon geschrieben hat, sollten diese Formulierungen von Beschwerde ja wohl von einer Interessenvertretung kommen. Interessenvertretungen sind dazu da, die angehörigen einer bestimmten Gruppe zu vertreten und zwar durch das in der Vertretung befindliche bessere Wissen, wie man diese Beschwerden formuliert sowie die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen wo man mit diesen Bescherden ansetzt um die Interessen zu vertreten.
So ist es Euch wohl auch entgangen, dass die Claimwirtschaft in SH verfassungswidrig ist, von der ich heute erfahren habe.
Was werdet ich dagegen unternehmen? Nichts - wie immer!
Viele Grüße
Walter
das LfDH hat die Formulierung zurückgenommen, nach Rücksprache mit dem Amtsjuristen, den hätte es aber auch mal vorher ansprechen können.
Stafan, was ist das für eine Interessenvertretung, wo man sich mit fertig formulierten Beschwerden an Euch wenden soll, damit Ihr dann nur noch den Briefkopf draufsetzt.
Wie Rudolf schon geschrieben hat, sollten diese Formulierungen von Beschwerde ja wohl von einer Interessenvertretung kommen. Interessenvertretungen sind dazu da, die angehörigen einer bestimmten Gruppe zu vertreten und zwar durch das in der Vertretung befindliche bessere Wissen, wie man diese Beschwerden formuliert sowie die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen wo man mit diesen Bescherden ansetzt um die Interessen zu vertreten.
So ist es Euch wohl auch entgangen, dass die Claimwirtschaft in SH verfassungswidrig ist, von der ich heute erfahren habe.
Was werdet ich dagegen unternehmen? Nichts - wie immer!
Viele Grüße
Walter
Warum das denn?? Prospektionsflächen können doch an einzelne Personen vergeben werden. Direkte Fragestellungen auch an mehrere wie bei uns üblich.Walter Franke hat geschrieben:Moin,
So ist es Euch wohl auch entgangen, dass die Claimwirtschaft in SH verfassungswidrig ist, von der ich heute erfahren habe.
Was werdet ich dagegen unternehmen? Nichts - wie immer!
Viele Grüße
Walter
Wo bitte soll das "Verfassungswiedrig" sein?? Und komm bitte nicht mit dem Recht auf "freie" Forschung.
- StefanGlabisch/Entetrente
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Walter, was für ein Quark wieder ? >
Kenne Keinen der gegen die " Prospektionflächen" anstinkt.
Es wird meist als sinnvoll erachtet ein "eigenes Gebiet" zu haben.
Sehe es wie Jörg: Der eigentliche Grund hinter der Suchbeschränkung in bestimmten Arealen auf einzelne Sucher ist dahin begründet, dass man eine Streuung der geborgenen Fundstücke über viele Sucher vermeiden will. Wäre Aufgrund einer neuen Fragestellung zu einem Fundplatz die Wiedervorlage von Fundstücken notwendig, könnte dies zu einem enormen Rechercheaufwand hinsichtlich des Verbleibs von Fundstücken führen. Dies ist wahrscheinlich einer der wesentlichsten und verständlichsten Gründen der Vergabe von sogenannten „Claims“.
Dieser Konflikt ist meiner Meinung jedoch durchaus lösbar, wenn man bei der Überlagerung von Forschungsinteressen von mehreren Suchern, für ein Areal Sucherteams bildet, die wohlgemerkt zusammen und nicht gegeneinander ein bestimmtes Areal bearbeiten, im Idealfall unter den ständigen Betreuung eines Archäologen.
Hier verlassen wir aber den Bereich eines Hobbys und bewegen uns schon auf dem Gebiet der ernsthaften Forschung, die nur für ein geringen Prozentsatz der Sondengänger von wirklichem Interesse ist.
-----------------
Im Übrigen suche ich mir immer noch selber aus wen ich anschreibe, anspreche und bei wem ich es lasse.
Das der Jurist den Wortlaut in der NFG zurücknahm zeigt mir nur bereits mit meiner ersten Einschätzung dazu richtig gelegen zu haben.
Und MIR reicht das.
Kenne Keinen der gegen die " Prospektionflächen" anstinkt.
Es wird meist als sinnvoll erachtet ein "eigenes Gebiet" zu haben.
Sehe es wie Jörg: Der eigentliche Grund hinter der Suchbeschränkung in bestimmten Arealen auf einzelne Sucher ist dahin begründet, dass man eine Streuung der geborgenen Fundstücke über viele Sucher vermeiden will. Wäre Aufgrund einer neuen Fragestellung zu einem Fundplatz die Wiedervorlage von Fundstücken notwendig, könnte dies zu einem enormen Rechercheaufwand hinsichtlich des Verbleibs von Fundstücken führen. Dies ist wahrscheinlich einer der wesentlichsten und verständlichsten Gründen der Vergabe von sogenannten „Claims“.
Dieser Konflikt ist meiner Meinung jedoch durchaus lösbar, wenn man bei der Überlagerung von Forschungsinteressen von mehreren Suchern, für ein Areal Sucherteams bildet, die wohlgemerkt zusammen und nicht gegeneinander ein bestimmtes Areal bearbeiten, im Idealfall unter den ständigen Betreuung eines Archäologen.
Hier verlassen wir aber den Bereich eines Hobbys und bewegen uns schon auf dem Gebiet der ernsthaften Forschung, die nur für ein geringen Prozentsatz der Sondengänger von wirklichem Interesse ist.
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Im Übrigen suche ich mir immer noch selber aus wen ich anschreibe, anspreche und bei wem ich es lasse.
Das der Jurist den Wortlaut in der NFG zurücknahm zeigt mir nur bereits mit meiner ersten Einschätzung dazu richtig gelegen zu haben.
Und MIR reicht das.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.