Einschränkung des Publikationsrecht durch Landesamt Hessen

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 25.04.2008 11:23

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Sorry André
Also deine juristischen Ausführungen überspannen langsam wirklich den Bogen. Es gibt keinen Straftatbestand der Raubgräberei, nimm das bitte mal endlich zur Kenntniss. Ergo - auch keine Anstiftung. Und viele Menschen lesen Bücher - was ich persönlich für sehr gut finde. Auch geschichtliche und archäologische - alles potentielle Diebe ?
1. Selbstverständlich weiß ich, dass es keinen Straftatbestand "Raubgräberei" gibt, sondern verschiedene Delikte wie "Diebstahl" (§§242 f StGB), "Unterschlagung" ( §246 StGB), Hehlerei (§259 StGB), Sachbeschädigung (§§303 ff StGB) .... Diese und sämtliche andere Delikte, welche im Rahmen der Schatzsuche zur Anklage kommen können, hat Dr. Udo Löhr in seinem Artikel "Kulturgutschutz und Strafrecht" in: Archäol. Nachr.bl. 11 (2006), 2, 133 - 145 eingehend behandelt.

Und wie Eckhard Laufer es in seinem Artikel im selben Heft erschienenen Artikel so treffend beschrieben hat
... ist aufgrund der oben geschilderten Erkenntnisse der Einstieg in die Illegalität schneller vollzogen, als es seitens vieler selbsternannter Forscher gehört wird.


2. Zurück zur Antstiftung zu Straftaten: Weisst Du, dass bereits ein Urteil ergangen ist, wo der Herausgeber einer Schatzsucherzeitschrift zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert wurde, eben weil er zur unerlaubten Suche auf einem bestimmten, namentlich bekannten BD angestiftet hatte. Der Richter hatte die Argumentation der Archäologen befolgt. Immerhin ist :idea: :idea:
In Frankreich plant die Anti-Raubgräbervereinigung Happah (ich mit Ehrenmitglied), demnächst eine Reihe solcher Prozesse gegen Herausgeber von Schatzsucherzeitschriften anzustrengen.

Ich bin nicht für eine totale Geheimhaltung was BD betrifft. Manchmal ist es besser, dass z.B. Landwirte, Förster und ernsthafte Ehrenamtliche von nicht sichtbaren Fundstellen wissen. So können sie ihre Augen aufhalten, eben zum Schutz dieser BD, hauptsächlich gegen illegale Sondengänger (die Hauptgefahrenquelle).

Etwas ist sicher, nicht nur in Frankreich läuft die überwiegende Mehrzahl aller Schatzsucher ohne die notwendige amtliche Genehmigung umher, auch in der BRD sucht die Mehrzahl aller Sondengänger ohne eine amtliche Genehmigung! Es reicht völlig, wenn das Denkmalamt dem Richter die Zahl der auf Schatzsucherwebseiten angegebene (geschätzte) Zahl an Sondengängern vorlegt und sie mit der Zahl der tatsächlich ausgestellten amtlichen/behördlichen Genehmigungen vergleicht. :idea: Ein Magazin, das die Schatzsuche, also eine weitgehend illegal betriebene Aktivität fördert, wird den Richter in der Richtung beeinflussen, dass er das Vorstellen von Fundplätzen in Schatzsucherzeitschriften als Anstiftung werten wird. Wollen wir es auf einen Versuch ankommen lassen?
André

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 25.04.2008 11:33

nertus hat geschrieben: ...Die Erweiterung der NFG mit dem Punkt das die NFG personenbezogen ist
und nur für die Person gilt auf die diese ausgestellt ist.
...
Wie ich schon vor zwei Jahren aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, wird genau in Hessen häufig in Gruppen gesucht, ohne dass sämtliche Sucher im Besitz einer gültigen NFG sind. Die betroffenen Sucher werden sich wahrscheinlich erkennen ... Die Bemerkung der personenbezogene NFG ist sehr wohl berechtigt gewesen. Die Archis sind ja nicht blöd.

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nertus
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Beitrag von nertus » 25.04.2008 11:46

Ne, „blöd“ waren die Sucher weil diese an eine Reviermarke
gepinkelt haben die schon markiert war...

Antiraubgräbervereinigung in Frankreich...
...Magazine und Detektorhandel in der BRD verbieten...
Du bist ha echt ein internationaler BiorangerDorfpolizistenPlatzwart...

Ich möchte gar nicht wissen was du in Frankreich so verbreitest.
Und ich wiederhole mich da gerne: Dein Weg ist der falsche...!!!
(Was nicht heißt, dass „meiner“ der einzig richtige sein mag)
Deutscher Schatzsucher Vizemeister 2008.
Ich esse keinen Honig, ich kaue Bienen...
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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 25.04.2008 12:38

auch in der BRD sucht die Mehrzahl aller Sondengänger ohne eine amtliche Genehmigung! Es reicht völlig, wenn das Denkmalamt dem Richter die Zahl der auf Schatzsucherwebseiten angegebene (geschätzte) Zahl an Sondengängern vorlegt und sie mit der Zahl der tatsächlich ausgestellten amtlichen/behördlichen Genehmigungen vergleicht.
Für was soll die Mehrzahl der Sondengänger eigentlich eine Genehmigung brauchen ?

Fast alle Denkmalschutzgesetze setzen nur das amtliche Einverständnis für die Suche nach Kulturdenkmälern voraus (Was auch immer das eigentlich wirklich sein soll - das ist allerdings ein anderes Thema).

Und wer diese nicht sucht, braucht keine Genehmigung. Alles andere ist völliger Quatsch.

Die Bindung von Sondengängern an die Ämter ist die Lösung. Die setzt Vertrauen voraus - sicher schwierig, aber nicht unmöglich. Wer angstfrei melden kann und auch ein Feedback bekommt, der wird sich wahrscheinlich dauerhaft auch freuen, wenn er mal was wichtiges meldet und nicht dafür gescholten wird.

Die Meldung von Fundstellen und Funden und der sorgsame Umgang bei der Suche ist doch bei Weitem das wichtigste. Aber da helfen die Genehmigungen auch nicht weiter. Wenn der Sucher mit der falschen Einstellung sucht, ist es das Papier nicht wert, auf der Genehmigung steht.

Wenn die Herrschaften in den Ämtern vom "Horeb" herabsteigen würden, könnte auch Deutschland zu einem "gelobten Land" werden. Da dies allerdings nicht der deutschen Mentalität entspricht, wird weiterhin Hetzjagd und falsche Gesetzesauslegung zelebriert.
hat Dr. Udo Löhr in seinem Artikel "Kulturgutschutz und Strafrecht" in: Archäol. Nachr.bl. 11 (2006), 2, 133 - 145 eingehend behandelt
Ja, ein feines Kurzreferat. Die Worte in die Münder von Geisteswissenschaftlern gelegt, die teilweise jenseits von Gut und Böse leben.

Es genügt schon der Anfang, aber diese Passage ist besonders eindrucksvoll:
1. Schutz von Bodendenkmälern

Was unter einem Bodendenkmal bzw. einem Raubgräber oder Raubtaucher zu verstehen ist, wird hier nicht weiter erläutert. Gleiches gilt für Zufallsfunde. Andere rechtswidrige Angriffe gegen Bodendenkmäler sollen jeweils definiert werden.
Prima - oder ? Im Strafrecht tümmeln sich Archäologen, welche weder wirklich verstehen, was z.B. materielles und formelles Strafrecht ist etc, etc.. Worher sollen sie es auch wissen, das ist ja schließlich kein Bestandteil ihrer Ausbildung.

Jedem seine eigene Meinung über die Definition "Raubgräber" belassen ! Kein Mensch kann wirklich eindeutig und schlüssig definieren was ein Bodendenkmal nach dem Gesetz sein soll. Aber dann zu Strafanzeigen auffordern. Da geht mir als Beamter die Hutschnur hoch. Anzeigen ohne wirkliche Ahnung, welche Beweise eigentlich vorliegen müssen - Klasse. Aber die falschen Auslegungen, die geben mir wirklich zu denken. Wer seinen Fund einpackt, unterschlägt quasi schon. Völliger Unsinn; da ist jegliche Rechtssprechung eindeutig. Da gehört viel, viel mehr dazu; aber wahrscheinlich hat nur die Zeit gefehlt !

Sehr schön finde ich in diesem Zusammenhang, daß er auf eine Erörterung des § 168 StGB (Störung der Totenruhe) verzichtet hat. Da der normale Sondengänger ja ein Grab nach dem anderen plündert :roll: - eigentlich schade, wäre bestimmt noch verwirrender geworden.

Aber immerhin hat es ein Muster für eine Strafanzeige gegeben.

Ich bin auf den Tag gespannt, wenn in Deutschland das erste Verfahren gegen einen Archäologen durch ist, welcher ohne nenneswerte Beweise eine Hausdurchsuchung angeregt hat, oder deresgleichen.

Herr Löhr hat allerdings eines ganz bewußt vermieden; er hat nicht einmal das Wort Sondengänger benutzt. Denn diesen einfach mit einem Kriminellen auf die gleiche Ebene zu stellen, erfüllt auch schon Straftatbestände - nur zeigt es keiner an. Denk mal darüber nach. Nur bei der Nennung einer Broschüre taucht das Wort auf.

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 25.04.2008 13:56

Archaeos hat geschrieben:
nertus hat geschrieben: ...Die Erweiterung der NFG mit dem Punkt das die NFG personenbezogen ist
und nur für die Person gilt auf die diese ausgestellt ist.
...
Wie ich schon vor zwei Jahren aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, wird genau in Hessen häufig in Gruppen gesucht, ohne dass sämtliche Sucher im Besitz einer gültigen NFG sind. Die betroffenen Sucher werden sich wahrscheinlich erkennen ... Die Bemerkung der personenbezogene NFG ist sehr wohl berechtigt gewesen. Die Archis sind ja nicht blöd.
Hallo André,

das ist völlig richtig was Du schreibst. Wir haben das oft gemacht, aber wir hatten dies 2000 nach dem Prozess mit Herrn Viebrock vom LfDH so abgesprochen, dass ein Inhaber von NFG andere Sondengänger mitnehmen kann (annalog zur Grabungsgenehmigung, dort ist dies in der Kommentierung zum HDSchG eindeutig festgelegt). Jetzt will keiner mehr etwas davon wissen. Soviel zum Vertrauen auf mündliche Absprachen mit dem Landesamt.

Viele Grüße

Walter

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 25.04.2008 14:10

Lojoer hat geschrieben:Hi zusammen,
Meiner Meinung nach ist dies durchaus rechtlich bedenklich, da man durchaus ein Recht an seinem geistigen Eigentum hat.
Grundsätzlich könnte ich mir jedoch vorstellen, das Erstveröffentlichungsrecht abzutreten, wenn es den vom LfD wahrgenommen würde.

Erstveröffentlichungsrecht abtreten ist gut gemeint, aber was, wenn Deine Forschungsergebnisse der Lehrmeinung widerspricht, meinst Du dann, dass es von amtlicher Seite veröffentlicht wird?

Ein Beispiel. Archäologisch Fakt ist, dass die Heidenmauer in Wiesbaden von den Römern als letzte Verteidigungsbastion gegen den Alemanneneinfall errichtet wurde. Basta!

Jetzt gibt es einen private Forscher, der sich seit Jahren! (Wozu kein Archäologe je Zeit hätte) nur damit beschäftigt und der gleaubt jetzt herausgefunden zu haben, dass diese Heidenmauer die Reste der röm. Wasserleitung ins antike Wiesbaden war.
Jetzte möchte er gerne seine Theorie, die er mit entdeckten Artefakten (wohlgemerkt mit NFG und dem LDA gemeldet) untermauern möchte veröffentlichen - darf er aber nicht. Wo bleibt da Freiheit von Forschung und Lehre?

So und nun lasst mal bitte die Spielchen mit der DSM, weil davon in der NFG nichts drinn steht, da steht, dass nur das LDA publizieren darf. Es handelt sich bei diesem Passus nicht um einen Ausschluss - Ihr dürft nicht hier publizieren, sondern um einen Alleinvertretungsanspruch - nur wir dürfen.

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Archaeos » 25.04.2008 19:25

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Für was soll die Mehrzahl der Sondengänger eigentlich eine Genehmigung brauchen ?

Fast jedes Sondengehen sprich fast jede Schatzsuche (ausgenommen vielleicht die Suche an den Touristenstränden) hat zum Ziel das Entdecken von alten und/oder wertvollen, geschichtlichen und vorgeschichtlichen Funden, von Schätzen. Jedes Sondengehen ist folglich ein mehr oder weniger gezielter Eingriff in die Belange der Bodendenkmalpflege... DESHALB :idea:


Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Und wer diese nicht sucht, braucht keine Genehmigung. Alles andere ist völliger Quatsch.

Was suchen Schatzsucher denn sonst??? Die meisten Ausreden, wenn Schatzsucher auf BD angetroffen werden, sind immer scheinheilige Schutzbehauptungen. Die deutschen Schatzsucher haben in Sachen fadenscheinige Schutzbehauptungen kein Monopol :roll:
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Die Bindung von Sondengängern an die Ämter ist die Lösung. Die setzt Vertrauen voraus - sicher schwierig, aber nicht unmöglich. Wer angstfrei melden kann und auch ein Feedback bekommt, der wird sich wahrscheinlich dauerhaft auch freuen, wenn er mal was wichtiges meldet und nicht dafür gescholten wird.

Richtig, was den 1. Satz betrifft. Das ist eh der einzige gangbare Weg. Aber genau wie in Frankreich muss eines klar gestellt werden: Vor jeder Suche steht die NFG, gegebenenfalls mit vorangegangener Prüfung! Zuerst die Genehmigung, dann das gefahrenlose, vertrauensvolle Melden von Funden, nicht umgedreht. Wann kapiert Ihr das endlich ?????????????????????????

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: .......... Im Strafrecht tümmeln sich Archäologen, welche weder wirklich verstehen, was z.B. materielles und formelles Strafrecht ist etc, etc.. Worher sollen sie es auch wissen, das ist ja schließlich kein Bestandteil ihrer Ausbildung.
Völlig einverstanden mit Dir. Dr. Udo Löhr hat 2005 den in Treis-Karden anwesenden Archäologen in der Hinsicht echte Nachhilfe erteilt! Ihm sei hier nochmal gedankt!
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Sehr schön finde ich in diesem Zusammenhang, daß er auf eine Erörterung des § 168 StGB (Störung der Totenruhe) verzichtet hat. Da der normale Sondengänger ja ein Grab nach dem anderen plündert :roll: - eigentlich schade, wäre bestimmt noch verwirrender geworden.
Zur Störung der Totenruhe: da hat Dr. Löhr offensichtlich an unsere lieben Militaria-Freunde gedacht, die z.T. gezielt Schlachtfelder mit den dort belassenen toten Soldaten plündern (z.B. ID Marken und sonstige erkennbare Gegenstände an menschlichen Überresten entwenden). Vergiss bitte nicht, dass je nach Region, zwischen 30 und 60 % aller Sucher nach Militaria auf Schlachtfeldern suchen. :shock: :shock:

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Aber immerhin hat es ein Muster für eine Strafanzeige gegeben.
Ein solches Muster für eine Strafanzeige ist neuich ebenfalls bei Happah in Frankreich erarbeitet worden, unabhängig von dem von Dr. Löhr. 8) 8) 8)

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 25.04.2008 21:20

Archaeos hat geschrieben:
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Die Bindung von Sondengängern an die Ämter ist die Lösung. Die setzt Vertrauen voraus - sicher schwierig, aber nicht unmöglich. Wer angstfrei melden kann und auch ein Feedback bekommt, der wird sich wahrscheinlich dauerhaft auch freuen, wenn er mal was wichtiges meldet und nicht dafür gescholten wird.

Richtig, was den 1. Satz betrifft. Das ist eh der einzige gangbare Weg. Aber genau wie in Frankreich muss eines klar gestellt werden: Vor jeder Suche steht die NFG, gegebenenfalls mit vorangegangener Prüfung! Zuerst die Genehmigung, dann das gefahrenlose, vertrauensvolle Melden von Funden, nicht umgedreht. Wann kapiert Ihr das endlich ?????????????????????????
Pfälzer bekommt aber keine NFG. Er wohnt im falschen Land !
Dort wird pauschal die Raubgräberei (was war das noch ??) unterstellt.
Ich finde das armselig.

Weiß du André was mich wirklich ärgert:
Wir bemühen uns seit Jahren darum die Sondengänger den Ämtern näher zubringen. Weil wir es für wichtig erachten das die gemachten Funde ausgewertet werden.

Ein echter Raubgräber oder seine Hehler müssen sich vor lachen biegen wenn sie mit bekommen was sich unsere Leute oder auch meldende Sondengänger im Allgemeinen so antun.
Je nach Bundesland müssen sie : Zahlen für die NFG, Kurse belegen, Kurse bezahlen, Funde alle abgeben, 1 Jahr erst Lesesucher sein,
viel Schreibarbeit erledigen, Funde vermessen, weit ins Amt fahren usw.
Jetzt kommt noch dazu: Man darf die Funde nicht mehr vorzeigen.......
Auf Treffen darf man auch nicht fahren......
Zeitunglesen ? Na gut. Wenn es die richtige ist......

Vertrauen tut man uns eh nicht so häufig > Sind doch alles verkappte
Räuber..... 8)

André, ich kenne Museen die suchen Paten für ihre Münzfunde.
Damit die endlich mal (nach 120 Jahren !!) gereinigt werden können.
Und am besten noch konserviert.
Wenn das häufiger so ist wird man die Dokumentation seiner Funde wohl selten noch erleben können. Geschweige denn eine Publizierung......

Deutschland ist groß. Und ein beliebiger Raubgräber kann wahrscheinlich ein Leben lang wild plündern gehen ohne das man ihn je aufgreift.
Das heißt in flagranti erwischt. Und selbst wenn wird ihn das kein Vermögen kosten. Die Strafen sind doch leider lächerlich gering.
Zuhause hat er auch nichts > Er verscherbelt ja alles direkt.

So, und jetzt kommen wir: Versuchen all mögliches um auch der Archäologie zu helfen. Und kriegen im übertragenen Sinne eine Bürde der Nächsten aufgelegt.

Was meint ihr wie lange das geht ?

Jeder Deutsche darf seine Forschungen selbst publizieren ! > Da sollte man nicht dran rumweichen, aufweichen.

Sollen die Heimatvereine nächstes Jahr alle verklagt werden ??

Was sagen die Verbände der Ehrenamtlichen dazu ??

Alle damit einverstanden mundtot gemacht zu werden ??

Ich werde mal fragen.


:wink:
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Beitrag von Loenne » 25.04.2008 22:15

Hallo Jungs,

komme gerade aus Berlin und habe versucht das hier schnell mal zu überfliegen.

Es gibt eigentlich nur einen Satz, der mit im Gedächnis hängengeblieben ist und bei dem ging es um Vertrauen. Komisch dabei ist nur, dass dieses sogenannte "Vertrauen", auf Seiten der Archäologen immer damit zum Ausdruck gebracht wird, dass man fordert, wo man nichts zu fordern hat, dass man verbietet, wo man nichts zu verbieten hat und dass man Gesetze interpretiert, wie es einem beliebt. Unter Ehepartnern wäre das ein sofortiger Scheidungsgrund und kein Vertrauensbeweis.

Und genauso sehe ich das persönlich auch. Ich werde einen Teufel tun und genaue Daten von Fundplätzen veröffentlichen, wenn ich weiß, dass diese gefährdet sein könnten. Ich werde auch in Zukunft so viel wie irgend möglich mit den Ämtern abstimmen.

ABER keiner wird mir die Rechte an meinen Fotos nehmen, keiner wird mir verbieten Artikel zu schreiben und/oder dieses zu veröffentlichen, wenn diese nicht gegen geltende Gesetze verstoßen!

Ich bin für harmonische Beziehungen unter gleichberechtigten Partnern!

Gruß
Michael

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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 26.04.2008 13:59

:lol: Hoha !

Gut das man Freunde hat > Jetzt weiß ich wie der Hase hüppelt...... :roll:

DIE SONDENGÄNGER MELDEN ZUVIEL !

Fast jede Fund-Meldung stammt nur noch von ihnen.
Das wird nicht nur teuer in der Bearbeitung > es wird sogar peinlich !
Die Ehrenamtlichen ohne Sonde sterben weg....

NA GUT ! Dann sollte man wenigstens SO ehrlich sein. :wink:
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 26.04.2008 15:48

Archaeos hat geschrieben:
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Für was soll die Mehrzahl der Sondengänger eigentlich eine Genehmigung brauchen ?

Fast jedes Sondengehen sprich fast jede Schatzsuche (ausgenommen vielleicht die Suche an den Touristenstränden) hat zum Ziel das Entdecken von alten und/oder wertvollen, geschichtlichen und vorgeschichtlichen Funden, von Schätzen. Jedes Sondengehen ist folglich ein mehr oder weniger gezielter Eingriff in die Belange der Bodendenkmalpflege... DESHALB :idea:
Zu rot: Woher weißt du das ? Bekommt man bei deinem Studium auch eine Ausbildung in Hellseherei.
Zu grün: Quatsch. Der Boden gehört euch nicht. Hättet ihr gerne, ist aber nicht so. Und Gott sei Dank. Sonst würde der eine oder andere von euch auch noch den Landwirten verbieten Getreide anzubauen.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Und wer diese nicht sucht, braucht keine Genehmigung. Alles andere ist völliger Quatsch.

Was suchen Schatzsucher denn sonst??? Die meisten Ausreden, wenn Schatzsucher auf BD angetroffen werden, sind immer scheinheilige Schutzbehauptungen. Die deutschen Schatzsucher haben in Sachen fadenscheinige Schutzbehauptungen kein Monopol :roll:
Zu rot: Ich bin kein Schatzsucher. Du vielleicht ? Ich suche auch nicht gezielt nach alten, archäologisch wichtigen Dingen. Ich persönlich brauche keine Schutzbehauptung. Das Sondeln auf Denkmälern bedingt einer Genehmigung. Einverstanden. Aber ich will überhaupt nicht auf bekannten BDs suchen. Das ist euer Job. Und weil ich keine Genehmigung bekomme, suche ich halt plan- und ziellos und habe trotzdem meinen Spass dabei.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Die Bindung von Sondengängern an die Ämter ist die Lösung. Die setzt Vertrauen voraus - sicher schwierig, aber nicht unmöglich. Wer angstfrei melden kann und auch ein Feedback bekommt, der wird sich wahrscheinlich dauerhaft auch freuen, wenn er mal was wichtiges meldet und nicht dafür gescholten wird.

Richtig, was den 1. Satz betrifft. Das ist eh der einzige gangbare Weg. Aber genau wie in Frankreich muss eines klar gestellt werden: Vor jeder Suche steht die NFG, gegebenenfalls mit vorangegangener Prüfung! Zuerst die Genehmigung, dann das gefahrenlose, vertrauensvolle Melden von Funden, nicht umgedreht. Wann kapiert Ihr das endlich ?????????????????????????
Häh, wir kapieren. Hast du eigentlich schon bemerkt, daß du in einem deutschen Forum bist. Mich interessieren die Franzosen nicht. Unsere Gesetzeslage gilt hier. Mach es besser in Luxembourg.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: .......... Im Strafrecht tümmeln sich Archäologen, welche weder wirklich verstehen, was z.B. materielles und formelles Strafrecht ist etc, etc.. Worher sollen sie es auch wissen, das ist ja schließlich kein Bestandteil ihrer Ausbildung.
Völlig einverstanden mit Dir. Dr. Udo Löhr hat 2005 den in Treis-Karden anwesenden Archäologen in der Hinsicht echte Nachhilfe erteilt! Ihm sei hier nochmal gedankt!
Bestimmt, aber verstanden hast du es trotzdem nicht. Es ging nicht um alle Sucher, sondern um die, die gezielt auf BD etc. suchen und sich dann auch noch daran bereichern. Nur den Unterschied wollt ihr immer wieder wegdiskutieren.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Sehr schön finde ich in diesem Zusammenhang, daß er auf eine Erörterung des § 168 StGB (Störung der Totenruhe) verzichtet hat. Da der normale Sondengänger ja ein Grab nach dem anderen plündert :roll: - eigentlich schade, wäre bestimmt noch verwirrender geworden.
Zur Störung der Totenruhe: da hat Dr. Löhr offensichtlich an unsere lieben Militaria-Freunde gedacht, die z.T. gezielt Schlachtfelder mit den dort belassenen toten Soldaten plündern (z.B. ID Marken und sonstige erkennbare Gegenstände an menschlichen Überresten entwenden). Vergiss bitte nicht, dass je nach Region, zwischen 30 und 60 % aller Sucher nach Militaria auf Schlachtfeldern suchen. :shock: :shock:
Bestimmt, aber wenn einer zufällig ein Grab angräbt, begeht er keine Störung der Totenruhe. Auch da bedingt es weiterer Verstösse.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Aber immerhin hat es ein Muster für eine Strafanzeige gegeben.
Ein solches Muster für eine Strafanzeige ist neuich ebenfalls bei Happah in Frankreich erarbeitet worden, unabhängig von dem von Dr. Löhr. 8) 8) 8)

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Beitrag von Archaeos » 26.04.2008 19:03

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:
Pfälzer bekommt aber keine NFG. Er wohnt im falschen Land !
Dort wird pauschal die Raubgräberei (was war das noch ??) unterstellt.
Ich finde das armselig.

Weiß du André was mich wirklich ärgert:
Wir bemühen uns seit Jahren darum die Sondengänger den Ämtern näher zubringen. Weil wir es für wichtig erachten das die gemachten Funde ausgewertet werden.

Ein echter Raubgräber oder seine Hehler müssen sich vor lachen biegen wenn sie mit bekommen was sich unsere Leute oder auch meldende Sondengänger im Allgemeinen so antun.
Je nach Bundesland müssen sie : Zahlen für die NFG, Kurse belegen, Kurse bezahlen, Funde alle abgeben, 1 Jahr erst Lesesucher sein,
viel Schreibarbeit erledigen, Funde vermessen, weit ins Amt fahren usw.
Jetzt kommt noch dazu: Man darf die Funde nicht mehr vorzeigen.......
Auf Treffen darf man auch nicht fahren......
Zeitunglesen ? Na gut. Wenn es die richtige ist......

Stefan, Du hast die Situation gut zusammengefasst. Von "nicht genehmigungsfähig" über "Detektorführerschein" gibt es in der BRD alles. Ein einheitliches Genehmigungsverfahren wird es aufgrund des deutschen Föderalsystems nie geben.

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:
... So, und jetzt kommen wir: Versuchen all mögliches um auch der Archäologie zu helfen. Und kriegen im übertragenen Sinne eine Bürde der Nächsten aufgelegt.

Was meint ihr wie lange das geht ?

Jeder Deutsche darf seine Forschungen selbst publizieren ! > Da sollte man nicht dran rumweichen, aufweichen.

Sollen die Heimatvereine nächstes Jahr alle verklagt werden ??

Was sagen die Verbände der Ehrenamtlichen dazu ??

Alle damit einverstanden mundtot gemacht zu werden ??

Ich werde mal fragen.


:wink:
Stefan, es bleibt weiterhin kein Problem, wenn ernsthafte Sondengänger Funde publizieren. Nur sollten sie es nicht in den Schatzsucherschmuxxxxheften tun. Da platzt jedem Archäologen der Kragen.
Gruss,
André

PS: Im internen DIGS-Forum werde ich mich kurz zum Thema "Vertrauen" äussern!

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Beitrag von Archaeos » 26.04.2008 20:31

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Archaeos hat geschrieben: Jedes Sondengehen ist folglich ein mehr oder weniger gezielter Eingriff in die Belange der Bodendenkmalpflege... DESHALB :idea:


Quatsch. Der Boden gehört euch nicht. Hättet ihr gerne, ist aber nicht so. Und Gott sei Dank. Sonst würde der eine oder andere von euch auch noch den Landwirten verbieten Getreide anzubauen.
Im Gegensatz zum Eingriff der Landwirte in das Erdreich ist der Eingriff der Sondengänger IMMER "zielgerichtet" und nicht etwa "zufällig". Dass die Suche mit Metallsuchgeräten zielgerichtet ist, besonders wenn sie sich Schatzsuche nennt, ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache, die bereits vor Gericht Anerkennung gefunden und Jurisprudenz geschrieben hat :idea:





Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Und wer diese nicht sucht, braucht keine Genehmigung. Alles andere ist völliger Quatsch.

Die nicht zielgerichtete Suche mit Metalldetektor ist purer Quatsch. Ein Mythos. Sie wird häufig von Schatzsuchern ins Felde geführt, um vermeintlich einer amtlichen Genehmigung entgehen zu können. Sieht fast so aus aus, als ob Du den Schxxxx vor 25 Jahren bei den Franzosen kopiert hast. Mich kannst Du damit weder überzeugen noch beeindrucken.



Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: ....
Häh, wir kapieren. Hast du eigentlich schon bemerkt, daß du in einem deutschen Forum bist. Mich interessieren die Franzosen nicht. Unsere Gesetzeslage gilt hier. Mach es besser in Luxembourg.
Nun mal sachte! Das Sondengängerproblem ist ein weltweites, zumindest ein europaweites. Jürgen, du scheinst zu vergessen, dass die europäischen Denkmalschutzgesetze allesamt ähnlich formuliert sind und auf dem überarbeiteten Europäischen Übereinkommen von La Valetta vom 16. Januar 1992 beruhen. :idea: :idea: Selbst das deutsche BGB beruht z.T. auf dem Code Napoléon, der in Luxemburg und Frankreich als Code Civil bekannt ist.

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: .......... Im Strafrecht tümmeln sich Archäologen, welche weder wirklich verstehen, was z.B. materielles und formelles Strafrecht ist etc, etc.. Worher sollen sie es auch wissen, das ist ja schließlich kein Bestandteil ihrer Ausbildung.
Völlig einverstanden mit Dir. Dr. Udo Löhr hat 2005 den in Treis-Karden anwesenden Archäologen in der Hinsicht echte Nachhilfe erteilt! Ihm sei hier nochmal gedankt!

Bestimmt, aber verstanden hast du es trotzdem nicht. Es ging nicht um alle Sucher, sondern um die, die gezielt auf BD etc. suchen und sich dann auch noch daran bereichern. Nur den Unterschied wollt ihr immer wieder wegdiskutieren.
Es gibt die jenigen, die gezielt auf BD suchen, ohne Absicht sich zu bereichern. Es gibt diejenigen, die gezielt auf BD suchen, jedoch mit der Absicht, sich zu bereichern. Letztere sind sicherlich nie genehmigungsfähig, erstere sind in jedem Fall genehmigunsgbedürftig. :idea:
Jürgen, wenn Du dir die Denkmalschutzgesetze ansiehst, dann geht es nicht nur um die Suche auf BD, darin geht es ebenfalls um die Suche nach Gegenständen von geschichtlicher und archäologischer Bedeutung, ausserhalb von BD! Schatzsucher fallen allgemein in diese Kategorie und bedürfen prinzipiell einer NFG :idea: :!: :!:

Mich kotzt die Forderung bzw. das Märchen der genehmigungslosen Detektorsuche jedenfalls total an. :evil: :evil: :evil:


Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Sehr schön finde ich in diesem Zusammenhang, daß er auf eine Erörterung des § 168 StGB (Störung der Totenruhe) verzichtet hat. Da der normale Sondengänger ja ein Grab nach dem anderen plündert :roll: - eigentlich schade, wäre bestimmt noch verwirrender geworden. Bestimmt, aber wenn einer zufällig ein Grab angräbt, begeht er keine Störung der Totenruhe. Auch da bedingt es weiterer Verstösse.
Keine Sorge, bei den Militariasuchern im Osten der BRD liegen diese Verstösse oft vor... :twisted: :twisted:

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 26.04.2008 22:12

Das Sondengängerproblem ist ein weltweites, zumindest ein europaweites
Nicht die Sondengänger sind das Problem. Sondern die Diebe darunter. Ich möchte das ganz differenziert sehen. Zumal die schweren Jungs eine Sonde vermutlich nur nebenbei nutzen.
Im Gegensatz zum Eingriff der Landwirte in das Erdreich ist der Eingriff der Sondengänger IMMER "zielgerichtet" und nicht etwa "zufällig".
Richtig, nach irgendeinem metallenen Gegenstand. Und dieser außerhalb von bestehenden BD gefunden, kann, muß aber kein bewegliches Bodendenkmal sein. Dafür sind ja auch die Gesetze da. In dem Augenblick, in welchem der Gegenstand das "Licht erblickt", könnte es ein Kulturdenkmal sein und bedarf des Schutzes. Aber erst dann. Es gibt keine Möglichkeit, daß du den ganzen Boden unter Schutz stellen kannst. Dafür hat das Gesetz z.B. Grabungsschutzgebiete vorgesehen. Und wer dort sondeln will braucht eine Genehmigung.

Warum kann und muß Bayern einen anderen Weg gehen ???
dass die europäischen Denkmalschutzgesetze allesamt ähnlich formuliert sind und auf dem überarbeiteten Europäischen Übereinkommen von La Valetta vom 16. Januar 1992 beruhen
Die Westdeutschen Denkmalschutzgesetze entstanden in den 70ern und nach der Wende kamen die Ostdeutschen dazu.
Die Westdeutschen wurden allerdings kaum geändert. Und warum wohl ?
Schatzsucher fallen allgemein in diese Kategorie und bedürfen prinzipiell einer NFG
Erstens bin ich kein Schatzsucher und in den verschiedenen Denkmalschutzgesetzen steht eindeutig etwas anderes.
Sieht fast so aus aus, als ob Du den Schxxxx vor 25 Jahren bei den Franzosen kopiert hast. Mich kannst Du damit weder überzeugen noch beeindrucken.
Ich muß dich weder überzeugen noch beeindrucken. Will ich noch nicht einmal. Warum auch ? Und was die Franzosen schreiben interessiert mich keine Bohne.
Jürgen, wenn Du dir die Denkmalschutzgesetze ansiehst
Ich zumindest sehe sie mir nicht nur an. Nein, ich lese sie sogar und beschäftige mich mit ihnen.

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 27.04.2008 18:28

Archaeos hat geschrieben:
Stefan, es bleibt weiterhin kein Problem, wenn ernsthafte Sondengänger Funde publizieren. Nur sollten sie es nicht in den Schatzsucherschmuxxxxheften tun. Da platzt jedem Archäologen der Kragen.
Gruss,
André

PS: Im internen DIGS-Forum werde ich mich kurz zum Thema "Vertrauen" äussern!
Hallo André,

Du schreibst ganz typisch, wie die meisten Archäologen denken, aber es gibt zu mindestens in Deutschland im Grundgesetz einen Artikel zur Gleichheit und da geht es nunmal nicht, auch wenn Dir das nicht passt, dass ernsthafte Sondengänger ihre Funde publizieren dürfen, obwohl es in der NFG Verboten ist und andere Sondengänger, die zwar eine NFG haben aber wohl dadurch zu nicht ernsthafen Sondengängern mutieren, weil sie ihre Funde neben den amtlichen Fundmeldungen, die erst nach vier bis fünf Jahren erscheinen, auch in einer Publikation veröffentlichen wollen, die den Archäologen nicht in den Kram passt, aber früher erscheint.

Gruß

Walter

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