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Verfasst: 27.04.2008 18:36
von Walter Franke
StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben::lol: Hoha !

Gut das man Freunde hat > Jetzt weiß ich wie der Hase hüppelt...... :roll:

DIE SONDENGÄNGER MELDEN ZUVIEL !

Fast jede Fund-Meldung stammt nur noch von ihnen.
Das wird nicht nur teuer in der Bearbeitung > es wird sogar peinlich !
Die Ehrenamtlichen ohne Sonde sterben weg....

NA GUT ! Dann sollte man wenigstens SO ehrlich sein. :wink:
Hallo Stefan,

es hat zwar länger gedauert, aber ist wohl langsam auch in den Ämtern angekommen, wass wir in den Foren schon seit Jahren geschrieben haben. Die Sondengänger sind die neuen Augen und Ohren der Landesämter, weil in den etablierten Heimat- und Geschichtsvereinen nur noch Mitglieder sitzen, die eine Ehrennadel nach der anderen für treue udn langjährige Mitgliedschaft bekommen, aber mit ihrem Rolli nicht mehr über den Acker kommen.

Nur die Konsquezen die daraus gezogen werden sind ja wohl total daneben.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,...

Verfasst: 27.04.2008 21:58
von StefanGlabisch/Entetrente
Hallo Walter,

ich habe wie versprochen Herrn Schallmayer als Landesarchäologen angeschrieben. Mit der Bitte sich in dieser Sache zu äußern.

Bin da genauso gespannt wie ihr.


Mit bestem Gruß


Stefan

Verfasst: 28.04.2008 06:43
von Walter Franke
Vielen Dank Stefan.

Grüße

Walter

Verfasst: 30.04.2008 07:45
von Denarius
Ganz schön dreist und rechtlich wohl mehr als bedenklich. Unter der Prämisse würde ich eine NFG klar als unzumutbar ablehnen.

Verfasst: 30.04.2008 09:19
von Archaeos
Denarius hat geschrieben:Ganz schön dreist und rechtlich wohl mehr als bedenklich. Unter der Prämisse würde ich eine NFG klar als unzumutbar ablehnen.
Die Einschränkung des Publikationsrechtes wäre wahrscheinlich rechtens in Ländern mit großem Schatzregal, wo archäologische Funde automatisch in staatlichen Besitz gelangen. Hessen ist aber bislang "schatzregalfrei". Wir werden hoffentlich bald wissen, weshalb sich das Denkmalamt die Publikationsrechte von Detektorfunden vorbehält.
Zwei Hypothesen für dieses Vorgehen sind denkbar:
1. Die dortigen Archäologen wollen mit diesem "Vorrecht" sicher stellen, dass sie etwa einen Jahrhundertfund veröffentlichen dürfen und nicht der Kollege aus dem Nachbarland. Ein solcher "Futterneid" ist manchmal in Archäologenkreisen zu beobachten. Dies ist eine Feststellung, keine Unterstellung.
2. Die Archäologen wollen sicherstellen, dass sensible archäologische Fundstellen nicht etwa in Schatzsuchermagazinen publiziert werden und die Fundstellen somit des stark erhöhten Risikos der Plünderung ausgesetzt sind, bevor überhaupt eine archäologische Untersuchung stattfinden kann. Ich tippe auf die zweite Möglichkeit. Um das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht der Forschung zu gewähren, hätte die Publikationsklausel anders formuliert sein müssen, in dem Sinn, dass die Modalitäten einer Erstveröffentlichung mit dem Denkmalamt abgestimmt werden müssen (Stand 2007).

Verfasst: 30.04.2008 09:23
von Loenne
Archaeos hat geschrieben:Um das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht der Forschung zu gewähren, hätte die Publikationsklausel anders formuliert sein müssen, in dem Sinn, dass die Modalitäten einer Erstveröffentlichung mit dem Denkmalamt abgestimmt werden müssen (Stand 2007).
Nur so kann und wird es gehen. Ein für beide Seiten akzeptabler Kommpromis.

Gruß
Michael

Verfasst: 30.04.2008 09:52
von Lojoer
Hallo Zusammen,
wenn man sich die Problematik mal genau durchdenkt, ist auf jeden Fall eine Regelung notwendig. Wenn keine entsprechende Regelung besteht wäre es zumindest ja auch denkbar, dass auch ein Sucher dem LfD das Publikationsrecht an seinen Nachforschungen untersagt.

Verfasst: 30.04.2008 16:06
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Die Einschränkung des Publikationsrechtes wäre wahrscheinlich rechtens in Ländern mit großem Schatzregal, wo archäologische Funde automatisch in staatlichen Besitz gelangen
Auch das steht in keinem Denkmalschutzgesetz. Entweder es steht in einer NFG, Verwaltungsrichtlinie oder im Gesetz. Ansonsten kommt nur wieder das Wunschdenken von Archäologen in Betracht.

Verfasst: 30.04.2008 18:59
von nertus
@ Archaeos:
Es wäre schön wenn du DSM schreiben würdest und nicht deutsche Schatzsuchermagazine.
Denn eine Mehrzahl gibt es nicht. DSM ist das einzige deutsche „Schatzsucher“ - Magazin...!!!

Es geht dem LDA (Hessen) vorwiegend um deren eigene Ergebnisse.
Alles ist weiterhin möglich. Vor allem nach einer Rücksprache.
Auch das Verhältnis LDA zu DSM habe ich heute wiederholt vor Ort
im hessischen Landesdenkmalamt Wiesbaden angesprochen und geklärt.

Dein Weg ist falsch und deckt sich keinesfalls mit der Einstellung des LDA (Hessen)
und schon gar nicht mit meinen eigenen Ansichten.

Ich will keinesfalls hier wieder die Luftpumpe auspacken,
aber es wäre schön, wenn du deine Hetzerei so langsam mal einstellen würdest.

Obwohl... so lange es Sondengänger gibt die gegen das LDA hetzen...
So lange wird es wohl auch „Personen“ wie dich geben die gegen Sondengänger hetzen.

Verfasst: 30.04.2008 21:11
von StefanGlabisch/Entetrente
Hallo zusammen !

Ich hoffe das sich die Problematik in den nächsten Tagen klären lässt.

Gerade auch in Hessen meinte man schon an dem Punkt zu sein wo eine Zusammenarbeit bereits echte Früchte trägt.

Und gerade dann wenn etwas gut läuft sollte man doch bitte mit Veränderungen jedweder Art sparsam und behutsam mit sein.
So ein krasser Einschnitt ins Persönlichkeitsrecht ist doch da einfach wie Gift.

Verfasst: 01.05.2008 06:43
von Archaeos
nertus hat geschrieben: @ Archaeos:
Es wäre schön wenn du DSM schreiben würdest und nicht deutsche Schatzsuchermagazine.
Denn eine Mehrzahl gibt es nicht. DSM ist das einzige deutsche „Schatzsucher“ - Magazin...!!!
Ich habe von Schatzsuchermagazinen gesprochen, also allgemein von spezialisierten Zeitschriften zum Thema Schatzsuche. :idea: :idea: Ist die Zeitschrift "Nuggett" (auch wenn ich schon lange nichts mehr davon gehört habe) etwa keine Schatzsucherzeitschrift :?: Weisst Du, dass sich DSM in Nichts von anderen europäischen Schatzsuchermagazinen unterscheidet? Du kannst mir glauben, dass ich deren schon etliche gelesen habe :!:

nertus hat geschrieben: Es geht dem LDA (Hessen) vorwiegend um deren eigene Ergebnisse.
Alles ist weiterhin möglich. Vor allem nach einer Rücksprache.
Auch das Verhältnis LDA zu DSM habe ich heute wiederholt vor Ort
im hessischen Landesdenkmalamt Wiesbaden angesprochen und geklärt.
Siehste, da bestand und besteht echter Klärungsbedarf. :oops: :oops: :oops:

Verfasst: 01.05.2008 07:50
von Lojoer
nertus hat geschrieben: Es geht dem LDA (Hessen) vorwiegend um deren eigene Ergebnisse.
Alles ist weiterhin möglich. Vor allem nach einer Rücksprache.
Da kann man doch gleich wieder sehen, welche Missverständnisse auftreten, wenn man sich nicht klar ausdrückt. Ein kleiner weiterer Satz in der NFG hätte da klärend gewirkt.

Verfasst: 05.05.2008 09:17
von nertus
Das einzige und größte Problem der Sondengänger ist:

Man redet, philosophiert, unterstellt, interpretiert und äußert sich nur UNTEREINANDER.

@ An den der jegliche Zusammenarbeit unterbinden will:
„Nuggett“ ist schon lange tot. (Leider)

Verfasst: 05.05.2008 21:11
von masterTHief
Walter Franke schrieb:

Hallo Walter, Du schriebst

„Erstveröffentlichungsrecht abtreten ist gut gemeint, aber was, wenn Deine Forschungsergebnisse der Lehrmeinung widerspricht, meinst Du dann, dass es von amtlicher Seite veröffentlicht wird?“

Du bist Dir wirklich sicher, daß das „gut gemeint“ ist?
Für wen bitte gut?
Und gut gemeint ist eben nicht gut, sondern nur so gemeint – Vorsicht!
„Man meint es doch nur gut“ mit den außer-archäologischen Forschern * gröhl *!
Für wie blöd wird man gehalten, das allein ist schon eine Frechheit?!

Eine Abtretung ist eine zweiseitige Vereinbarung.
In der Regel erhält der Abtretende etwas für die Aufgabe seiner Rechte nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung bzw. einer Bewertung unter Würdigung von Kosten und Nutzen bzw. Angebot und Nachfrage.
Steckt dahinter etwa eine Forderung der Archäologie nach einem Veröffentlichungsrechts-Regal? Zum Schatzregal auch noch ein solches?!
Die bekommen den Hals nicht voll und wollen alles am besten unentgeltlich übertragen bekommen, was mit der Recherche, der Entdeckung und dem Fund zusammenhängt.
Und was erhält der Abtretende für seine Kosten und Zeit, die die Entwicklung des abzutretenden Rechtes beansprucht hat?

Wenn die Forschungsergebnisse der herrschenden Lehrmeinung widersprechen, dann verschwinden sie auf Nimmerwiedersehen.
Sonst würde die Verwertung der Rechte an der Lehrmeinung beeinträchtigt werden können.
Sollte sich die Lehrmeinung hingegen später einmal dahingehend ändern, hat man auch für diesen Fall die Rechte und ein Nach-Archaeos promoviert damit.
Und Rechte nutzen nur dem- oder denjenigen etwas, die im Bedarfsfall auch die Verwertung ins Auge fassen und den Reibach machen wollen und werden.
Und da muß man sich dann obendrein noch von Leute wie Archaeos und bislang auch von einigen DIGSlern als Materialist anmachen lassen, weil man das Schatzregal ablehnt.

Wann fordern die Archäologen denn, daß Ihnen die Metalldetektoren abgetreten (sprich: unentgeltlich überlassen, geschenkt, enteignet werden).
Naturlich: „nur gut gemeint“!

Was immer Dir als Bürger noch an Rechten verblieben ist, es finden sich welche, die sich damit und daran bereichern wollen.

Tragt das Thema doch einmal zu „Archäologie-Online“ - wo sie eigentlich auch hingehört, wenn ich mir hier das Engagement von André Schoellen ansehe - ich könnte jetzt schon Wetten abschließen, daß dort die Thematik völlig ignoriert werden wird.
Kritische Anmerkungen wie etwa meine wiederholten zum „denkmalschützenden Schatzregal-Paradox“ werden ignoriert (könnte ja unangenehm werden, Argumente könnten ausgehen oder gänzlich fehlen).
Jetzt noch zu den Fundgegenständen die Rechte an den Fundumständen.
Das Thema hat auch nichts mit der Raubgräber-Diskussion zu tun, sondern betrifft die ehrlichen und kooperativen Finder und Ablieferer.
Raubgräber werden wohl kaum für Abtretungszwecke die Fundumstände preisgeben, die verwerten die Funde schwarz und pfeifen doch selbst auf die Erstveröffentlichungsrechte.

Da verliert man durchaus das letzte Verständnis für die Sach- und Geldzwänge der Denkmalschützer.
Einige Denkmalschützer sind einfach unersättlich in ihrem Anspruchsdenken.
Nicht wahr, Herr Archaeos, eigentlich ist jede verrostete Fischdose aus Metall ein Bodendenkmal, egal, ob mit Detektor oder zufällig mit Pflug oder Bagger an die Oberfläche gekommen.

Wie freue ich mich jetzt über unsere bayrischen Verhältnisse (von der Schatzregal-Frage mal völlig abgesehen).

Gruß

masterTHief

Verfasst: 05.05.2008 21:13
von masterTHief
Loenne schrieb:

„Ich bin für harmonische Beziehungen unter gleichberechtigten Partnern!“

Hallo Michael,

das sind viele so wie Du und ich bin es auch, ...
... aber was glaubst Du, welchen Deiner potentiellen Partnern Dein Wunsch nach „Gleichberechtigung“ nicht nur völlig egal ist, sondern darüber hinaus von ihnen als „Störfaktor“ betrachtet wird?
Ja, wo nimmst Du Dir das Recht oder die Berechtigung zur Gleichberechtigung eigentlich her?
Vor dem Gesetz sind wohl alle gleich, aber was oder wer ist schon das Gesetz?
„Das Gesetz bin ich!“ ...
... höre ich die Archaeose und (Mit-)Laufer in meinen schrecklichsten Albträumen reden.

Gruß

masterTHief