Raubgräber in Mâlain (Burgund) gestellt
Verfasst: 26.09.2008 09:11
In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2008 hat ein Mitglied von Happah ("Halte au pillage du patrimoine archéologique et historique , französischer Antiraubgräberverein) in Mâlain (Kanton Sombrenon, Côte d'Or) zwei Raubgräber auf der römischen Siedlung von Mediolanum gestellt. Beide Raubgräber trugen Tarnkleidung und hatten ihren Geländewagen in einem angrenzenden Wald versteckt. Zur Suchausrüstung zählten neben den obligaten Schaufeln ein Pulse Star II Pro (von TB Electronic, Preis 1639 €). Bei dem anderen Gerät handelt es sich der Beschreibung des Gerätes zufolge um einen Bodenradar von OKM (eXp 5000), der in Frankreich immerhin 18.538 € kostet. Den herbeigerufenen Gendarmen erklärten die beiden: " Wir tun nichts Böses, wir suchen nur Knöpfe aus dem 1. Weltkrieg". Natürlich gaben sie an, nicht zu wissen, dass sie sich auf einer archäologischen Fundstelle befanden (NB: ein Ausgrabungsfeld grenzt an den Acker, wo die beiden aufgegriffen wurden). Da die beiden erst angefangen hatten dort zu suchen, wurden keine archäologischen Gegenstände bei ihnen sichergestellt. Einer der beiden versuchte übrigens zum Wagen zu fliehen, wurde aber vom Happah-Mitglied gestellt. Nachdem die Gendarmen die Identität der beiden festgestellt hatten, ließen sie sie abziehen. Dem Archäologen erklärten die Gendarmen, dass eine Klage wenig Chance hat, zu einer Verurteilung zu führen, zumal keine archäologische Beute sichergestellt wurde.
Dennoch liegen folgende Tatbestände auf der Hand: 1. Verstoss gegen den "Code du Patrimoine" 2. Versuch der Beschädigung oder Zerstörung eines archäologischen Monumentes (die Stelle ist ein eingetragenes Bodendenkmal!) Darauf stehen bis zu 7 Jahre Gefängnis und bis zu 100.000 € Geldstrafe 3. unerlaubtes Betreten eines fremden Grundstücks 4. versuchter Diebstahl.
Übrigens das Fahrzeug der beiden Raubgräber war im Departement 59 (Lille) immatrikuliert, ungefähr 400 Autokilometer von Mâlain entfernt.
Das Happah Mitglied hat den Präsidenten der lokalen archäologischen Gesellschaft dazu bewegt, Klage einzureichen und macht z. Z. "Druck" auf den zuständigen Service archéologique régional, damit diese Dienststelle ebenfalls Klage einreicht.
Der gezeigte Fall erklärt, weshalb viele Archäologen das Wort "Metalldetektor" nicht mehr hören können. In diesem Fall haben wir es wohl kaum um harmlose Freizeitsondler zu tun, sondern um "richtige Raubgräber" (professionneller Ausrüstung, Nachtsuche, Tarnanzug). Dennoch, die Ausreden der beiden sind die gleichen wie bei sogenannten "Freizeitsondlern", die gestellt werden : "Wir wußten nicht, dass wir uns auf einem BD befinden." Wir suchten nur Uniformknöpfe aus dem 1. WK.
Dennoch liegen folgende Tatbestände auf der Hand: 1. Verstoss gegen den "Code du Patrimoine" 2. Versuch der Beschädigung oder Zerstörung eines archäologischen Monumentes (die Stelle ist ein eingetragenes Bodendenkmal!) Darauf stehen bis zu 7 Jahre Gefängnis und bis zu 100.000 € Geldstrafe 3. unerlaubtes Betreten eines fremden Grundstücks 4. versuchter Diebstahl.
Übrigens das Fahrzeug der beiden Raubgräber war im Departement 59 (Lille) immatrikuliert, ungefähr 400 Autokilometer von Mâlain entfernt.
Das Happah Mitglied hat den Präsidenten der lokalen archäologischen Gesellschaft dazu bewegt, Klage einzureichen und macht z. Z. "Druck" auf den zuständigen Service archéologique régional, damit diese Dienststelle ebenfalls Klage einreicht.
Der gezeigte Fall erklärt, weshalb viele Archäologen das Wort "Metalldetektor" nicht mehr hören können. In diesem Fall haben wir es wohl kaum um harmlose Freizeitsondler zu tun, sondern um "richtige Raubgräber" (professionneller Ausrüstung, Nachtsuche, Tarnanzug). Dennoch, die Ausreden der beiden sind die gleichen wie bei sogenannten "Freizeitsondlern", die gestellt werden : "Wir wußten nicht, dass wir uns auf einem BD befinden." Wir suchten nur Uniformknöpfe aus dem 1. WK.