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La Bâtie-Montsaléon (Frankreich): Raubgräber freigesprochen

Verfasst: 09.12.2008 09:21
von Archaeos
Drei Raubgräber, welche mit Metalldetektoren auf der antiken Fundstätte La Bâtie-Montsaléon (Gemeinde: Serres, Hautes-Alpes) von der Gendarmerie angetroffen wurden, sind jetzt vom Gericht in Gap freigesprochen worden. Das Gericht befand, die drei Sondengänger (zwei davon sind in beruflich bedingtem Krankenurlaub) seien keine Grabräuber (sie hätten ja keine Sarkophage geknackt) :oops: :oops: und gehörten einer Gemeinschaft von circa 60.000 Sondengängern an, die ja auch nicht alle belangt werden. :evil: :evil: :evil:
In Internetforen schrieben Teilnehmer, welche die drei Raubgräber persönlich kennen, dass diese zielgerichtet mit der archäologischen Karte Fundstätten der Region besuchen ...

Happah, die Antiraubgräbervereinigung (der ich als Ehrenmitglied angehöre) wird die Staatsanwaltschaft anschreiben, damit gegen das ergangene Urteil Einspruch erhoben wird.

Das Urteil von Gap ist mehr als skandalös: wie würde das selbe Gericht bezüglich eines kleinen Ladendiebstahls befinden? Würde man wie im Raubgräberfall von La Bâtie-Montsaléon urteilen, dann müsste man einen Ladendieb, der eine Flasche Weinbrand mitgehen lässt, freisprechen, weil dieser ja nicht mit einem Schweißbrenner eine Bank oder einen Juwelierladen leergeräumt hat und weil die Beute ja nicht mehrere hundert tausend Euro beträgt, sondern läppische 20 €? Und schließlich begehen mehr als 60.000 Leute regelmäßig Ladendiebstähle, welche nicht alle eine Strafverfolgung mit sich ziehen. :evil: :evil: :evil:

Dem Richter könnte man entgegen halten, dass das Sondengehen eher einem gewaltsamen Einbruch gleichzusetzen ist, als einem "Mitgehenlassen": schließlich begibt sich der Sondengänger zielgerichtet ohne Genehmigung auf fremdes Eigentum, dringt mit dem Spaten gewaltsam in den Boden ein, entreisst Gegenstände aus ihrem archäologischen Kontext, eignet sich diese Gegenstände illegal an und verschwindet auf leisen Sohlen ...

Einmal mehr wird Freund Laufer's folgender Satz aktuell: "Raubgräberei, ein Kavalierdelikt?"

Verfasst: 09.12.2008 12:08
von Walter Franke
Hallo André,

ich kenne ja nicht die Anklage, aber wie es hier aussieht haben sich die Archäologen hier selbst ins Bein geschossen. Nehmen wir einmal an, sie hat die Sondengänger nicht wegen illegaler Nachforschung, sondern in grandioser Selbstüberschätzung wegen Grabräuberei oder versuchter Grabräuberei angezeigt, weil es auf dem Gelände eventuell Gräber gibt.
Nun kann man aber nur für etwas Verurteilt werden, was tatsächlich geschehen ist und nicht für eine eventuell vorliegende Intension Gräber ausräumen zu wollen.

Dann ist das Urteil zur Recht so ergangen, denn wenn die drei Betroffenen keine Gräber ausgeraubt haben, dann ist der Anklagepunkt nicht belegt und sie sind freizusprechen.


Viele Grüße

Walter

Verfasst: 09.12.2008 16:28
von Archaeos
Walter Franke hat geschrieben:Hallo André,

ich kenne ja nicht die Anklage, aber wie es hier aussieht haben sich die Archäologen hier selbst ins Bein geschossen. ...
Walter, Du hast gar nicht so Unrecht. Wie Verteter der Antiraubgräbervereinigung HAPPAH in Erfahrung bringen konnten,

1. war die Anklage mehr schlecht als recht vorbereitet worden.
2. war kein Verteter der DRAC (Archäologische Direktion der Region Hautes Alpes) beim Prozess anwesend :oops: :oops: Wahrscheinlich ließ die Abwesenheit der Archäologen das Gericht denken, dass die Raubgräbersache den Archäologen nicht so wichtig erscheint ...

Falls Einspruch gegen dieses m.E. skandalöse Urteil erhoben wird, wird HAPPAH die Staatsanwaltschaft nach Kräften unterstützen. Ob dies klappt oder nicht, Happah wird jedenfalls eine grosse Sensibilisierungs- und Informationskampagne starten, in welcher sie den französischen Kollegen erklärt, wie man vor Gericht in Zukunft erfolgreich gegen Raubgräber vorgeht, damit letztere nicht mehr ungeschoren davon kommen.
Wie HAPPAH aus Schatzsucherforen in Erfahrung bringen konnte, sind die drei Raubgräber im Besitz der archäologischen Karte der Region gewesen und sind bekannt dafür, archäologische Fundstellen aufzusuchen. Sie sind also keine Unschuldslämmer. Die archäologische Fundstelle, wo sie angetroffen wurden, ist der Hauptfundplatz der Region. Sie machten aber auf dumm (wir wussten nicht, dass sich am Suchort eine Fundstelle befindet und kamen dank ihres dreisten Anwalts durch. NB: Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe war m. E. ohnehin zu niedrig angesetzt: 500 € Strafe/Person. :evil:

Der Fall in Frankreich zeigt einmal mehr, dass Richter immer noch recht wenig Ahnung von der Schädlichkeit des völlig illegalen Sondengehens haben. Nicht nur die Archäologen bedürfen Information, wie sie sich in Strafsachen verhalten sollen, sondern auch die Richter und Richterinnen, die immer noch nicht wissen, dass illegales Sondengehen nicht nur ein "geringfügiger" Verstoß ist (Stichwort: Kavaliersdelikt) , sondern mit Straftatbeständen einhergeht. Durch die Finger schauen ist hier das falsche Signal an die Sondengängerschaft gewesen.

Verfasst: 09.12.2008 16:54
von masterTHief
André,

da fehlen mir die Worte - das will was heißen - , Raubgräber sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Hat man bei ihnen nichts finden können, was unterschalgen worden ist?

Gruß

masterTHief

Verfasst: 09.12.2008 17:21
von Walter Franke
Hallo André,

ah ja, die Fehler wurden bereits im Vorfeld gemacht. Hier haben die Strafverfolfungsbehörden gepennt bzw. sind tatsächlich nicht mit der Problematik vertraut.

In Hessen und Baden-Württemberg hätte das Antreffen der drei ohne NFG auf einem BD drei Hausdurchsuchungen nach sich gezogen. Dabei wären neben den Detektoren und dem Grabungswerkzeug, auch alle Landkarten, alle Geschichtsbücher, alle Funde und alle PC's sichergestellt worden.

Aus der Auswertung der Karten, der Bücher und der PC's aber auch des Grabungswerkzeuges und der Art der Detektoren hätte man vor Gericht den Grad ihrer Professionalität beweisen können. Nebenbei können durch die PC's auch die Netzwerke der Raubgräber insbesondere ihre Hehler offengelegt werden.

Der gesetzliche Hintergrund basiert hier bei uns auf Verdacht des Verstoßes gegen § 243 StGB (Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers) . Nur aufgrund eines Straftatsverdachts erläßt ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss.

Weiterhin ist der Zeitpunkt des Zugriffs wichtig. Kontrollierte die Polizei die drei Raubgräber bevor sie etwas gefunden haben bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Polizei muss in so einem Fall so lange beobachten, bis die ersten Funde geborgen wurden, damit die Sache als Straftat bearbeitet werden kann.

Zumindestens in Deutschland wäre in diesem Fall nicht mehr viel zu machen. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt nicht plötzlich mit einen völlig neuen Tatvorwurf kommen. Euer Schreiben würde in Deutschland nichts mehr bewirken.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 09.12.2008 18:45
von masterTHief
Hallo Walter,

danke für Deine lehrreiche Darstellung an die Raubgräber, die sollten wissen, was Ihnen blüht, wenn sie mit Funden ertappt werden solten.

Vor etwa 18 Jahren habe ich einmal bei einem Schatzsuchertreffen einen Vortrag zum Fundrecht und zu Risiken und Möglichkeiten gehalten.
Im einer daran anschließenden Unterhaltung kamen ein paar vermeintliche Raubgräber (aus dem Kölner Raum, einige von ihnen sehen sich heute noch als weiße Raben) und sind wahnsinnig über die polizeilichen Maßnahmen (Durchsuchungen etc.), denen sie nach ihrer Meinung unrechtsmäßig ausgesetzt waren, hergezogen.

Als ich lediglich bemerkte, daß derjenige, der illegal handelt, dann auch nicht nach dem Gesetz rufen soll, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, und besser die Schnauze hielte, wurde ich mit bösen Blicken überzogen.

Wer in der Illegalität wirkt, soll auch nicht auf Recht und Gesetz pochen, wenn er dabei auf die Schnauze fällt!

Dies hier und jetzt all denen, die es nicht lassen können und unbelehrbar sind, mit dafür sorgen, daß die Mehrzahl nicht krimineller Sondengänger in Verruf kommen.

Auch, wenn die Gesetze - warum und von welcher Seite auch immer - für unzureichend erachtet werden, wir haben uns innerhalb deren Grenzen (manchmal auch nur an diesen) zu bewegen.
Wer etwasd anderes will, muß für bessere Gesetze sorgen oder den Blick für die Unzulänglichkeiten der bestehenden schärfen.

Gruß

Rudolf

Verfasst: 09.12.2008 20:56
von Archaeos
Walter Franke hat geschrieben:Hallo André,
ah ja, die Fehler wurden bereits im Vorfeld gemacht. Hier haben die Strafverfolfungsbehörden gepennt bzw. sind tatsächlich nicht mit der Problematik vertraut.
[...]
Aus der Auswertung der Karten, der Bücher und der PC's aber auch des Grabungswerkzeuges und der Art der Detektoren hätte man vor Gericht den Grad ihrer Professionalität beweisen können. Nebenbei können durch die PC's auch die Netzwerke der Raubgräber insbesondere ihre Hehler offengelegt werden.
Du hast recht, da ist so manches schief gelaufen. Da hat Herr X. M. des archäologischen Dienstes Klage im Namen der DRAC eingereicht, wurde aber nicht unterrichtet, wann der Gerichtstermin stattfindet. :roll:
Zudem wurden die Raubgräber nicht wegen illegalen Benutzens von MD verurteilt, sondern wegen illegalen Grabens.

Die Raubgräber hatten IGN Karten (=Generalstabskarten) bei sich, auf welchen Hügelgräberfelder mit rotem Filzstift markiert waren. :shock: Da aber kein Archäologe bei der Verhandlung anwesend war, wurde dem belastenden Indiz nicht Rechnung getragen. :cry:
Walter Franke hat geschrieben: Weiterhin ist der Zeitpunkt des Zugriffs wichtig. Kontrollierte die Polizei die drei Raubgräber bevor sie etwas gefunden haben bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Polizei muss in so einem Fall so lange beobachten, bis die ersten Funde geborgen wurden, damit die Sache als Straftat bearbeitet werden kann.
Sie wurden am Anfang ihres Raubzuges erwischt: einige Bleistücke, einige Eisenteile, ein Bronzestück ... Laut den Raubgräbern wertloses Zeugs, laut dem Gutachten archäologische Fundstücke von grossem Interesse ... Eigentlich genug, um schärfer vorzugehen, dennoch ...
Walter, Du hast völlig recht, da ist so manches dumm gelaufen.
André

Verfasst: 09.12.2008 23:35
von Walter Franke
Hallo André,

hier ist es bisher ja auch nicht anders gelaufen. Das war ja auch der Grund dafür, dass Eckhardt, Prof. Schallmayer und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sich für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Raubgrabung beim HLKA - sprich Hessisches Landeskriminalamt - eingesetzt haben.

Jetzt fehlt noch eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft die dann hessenweit alle derartigen Fälle an sich ziehen kann. Die sorgt dann auch dafür, dass alle Zeugen und Gutachter geladen werden.

Viele Grüße

Walter

Weiter machen, weiter machen, weiter machen... !

Verfasst: 10.12.2008 12:50
von jean-louis
Für die frankophone unter euch, hier das Original !

http://www.ledauphine.com/justice-accus ... 03&chaine=

Ich bin dafür, dass André S. weiter macht und sein Verein Happah auch ! Bitte noch mehr und noch mehr bis der Kragen voll ist! Und weiter bis das Kulturministerium auch die Schnauze voll hat und eine neue Regulierungsgenehmigung für Sondengänger rauskommt. Zum Beispiel was die FNUDEM im Juli 2007 vorgeschlagen hat und eine noch bessere, die in Kürze direkt auf dem Tisch Von Madame Christine Albanel ( Ministerin) landen wird !

Bitte noch mehr machen.. André, weiter.. ruf weiter nach dem totalen Krieg gegen die Sondengänger/Innen und für die Inhaftierung in Guantánamo!

Meistens geht der Schuss nach hinten los !

Verfasst: 10.12.2008 18:14
von Denarius
Ist diese sagenhafte Stelle überackert und wenn ja, - warum wird sie nicht von ehrenamtlichen Mitarbeitern begangen? Dann würde den "Illegalen" schnell der Spass vergehen und den berechtigten Belangen der Bodendenkmalpflege wäre soweit genüge getan. Zumindest würde sich der Schaden stark begrenzen lassen. Fälle wie dieser passieren bei uns übrigens ständig. Man muss sich nur mal ein paar Vici anschauen, für die bis dato keine Genehmigungen erteilt werden. Fußspuren und Grabungslöcher allenthalben. Andererseits alles überackerte Flächen mit einem immensem Gefahrenpotential für die in der Scholle befindlichen Altertümer.

Ich finde, dass Du hier (wieder) etwas dramatisierst. Raubgräber sind für mich immer noch tiefschachtende Gestalten, die Gräber knacken und wissentlich in ungestörte Befunde eingreifen. Alleine zum Zweck der Selbstbereicherung. Beim Rest würde ich als Richter zumeist wohl auch Milde walten lassen.

"Die Raubgräber hatten IGN Karten (=Generalstabskarten) bei sich, auf welchen Hügelgräberfelder mit rotem Filzstift markiert waren. Shocked Da aber kein Archäologe bei der Verhandlung anwesend war, wurde dem belastenden Indiz nicht Rechnung getragen."

Ach Gottchen André! Jetzt komm aber mal wieder runter. Wenn's danach ginge, wäre ich der schlimmste Bube von allen. Ich bemühe mich, in meiner Karte schlichtweg alles zu erfassen. Manches in rot, anderes in blau, grün und schwarz. Na und? Als belastendes Indiz würde ich dies nicht bezeichnen. Ich möchte einfach einen geschichtlich-archäologischen Überblick haben und habe genauso viel Recht mir eine fundierte Fundstellenkarte anzulegen, wie jeder Archäologe auch.

Die Jungs hatten da nix zu suchen, - sicher. Allerdings lesen sich Deine Ausführungen, als wären die Typen Schwerverbrecher von der übelsten Sorte. Die richtig bösen Jungs, halten sich doch mit dem Abpiepsen einen wahrscheinlich schon x-fach abgesuchten Fundplatzes gar nicht auf.

Gruss,
Denarius

Re: Weiter machen, weiter machen, weiter machen... !

Verfasst: 11.12.2008 09:04
von Archaeos
Hallo Jean-Louis,
Du bist aber heute wieder sehr ironisch :wink:
Wie wär's wenn Dein alter Verein (Fnudem) oder Dein neuer Verein (Cades) einen Brief an die Staatsanwaltschaft in dieser Sache schicken würde, damit diese Einspruch gegen das ergangene Urteil einlegt? Das würde dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Fnudem oder der Cades beim Kulturministerium zumindest ein wenig zu erhöhen :idea: :wink: :wink: :wink:

Wie nett von Dir, mich und Happah in die rechtsextreme, faschistische Ecke zu setzen (siehe: "totaler Krieg" und Guantanamo) :wink:

Wie nett von Dir, mich und meine "integristischen" Kumpel von Happah vorzuwarnen, dass was von Seiten der Cades im Kommen ist :wink:
Viele Grüße,
André

Verfasst: 11.12.2008 09:52
von Archaeos
Hallo Denarius,
Ich kenne die Fundstelle (ein Vicus, so weit ich weiß) jetzt nicht speziell. Du sprichst die römischen Vici an, welche von Grabungslöchern von Sondengängern nur so übersäht sind. Es stimmt wohl, dass genehmigte, ehrenamtliche Sondengänger helfen können, die Verluste durch nicht genehmigte, nicht meldende Sondengänger (sprich: Raubgräber) zu verringern. So weit ist man in Frankreich noch lange nicht. Verhindern läßt sich die illegale Entnahme von Gegenständen nicht, auch wenn die Fundstellen vorher durch Ehrenamtliche abgesucht werden!!! Die Sondengänger sind eine Plage für solche BD geworden, das ist nun einmal ein Fakt.

Du schreibst:
Ich finde, dass Du hier (wieder) etwas dramatisierst. Raubgräber sind für mich immer noch tiefschachtende Gestalten, die Gräber knacken und wissentlich in ungestörte Befunde eingreifen.
Denarius, hier unterliegst Du dem gleichen Irrtum, dem auch das französische Gericht unterlegen ist! Erinnerst Du Dich an den vorhin gebrachten Vergleich mit dem Ladendiebstahl und dem schweren Einbruch mit Schweißbrenner? Das Sondeln auf dem beackerten BD ist zumindest einem Ladendiebstahl gleichzusetzen. Findest Du etwa richtig, dass Ladendiebstahl nicht bestraft werden soll? :shock:

Und die IGN Karte mit den markierten BD (Hügelgräberfelder) ? Hügelgräberfelder sind doch aber die typischen Aktivitätsbereiche von richtig schweren Raubgräbern, nicht wahr??!
Das erinnert mich an das Urteil der Raubgräber von Einbeck. Bei denen wurden ähnliche Karten mit markierten BD sichergestellt. Da man ihnen aber nicht genau nachweisen konnte, dass diese und jene sichergestellte Beute von diesen Stellen stammte, musste man den Raubgräbern ihre Beute zurückgeben. :shock:

Übrigens ist das franz. Denkmalschutzgesetz 2008 verschärft worden und sieht höhere Strafen vor (Knast bis zu 7 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 100.000 €) (LOI no 2008-696 du 15 juillet 2008)

Verfasst: 11.12.2008 11:24
von Walter Franke
Hallo Denarius,

gewiss sollte man nichts dramatisieren und wenn man in Frankreich noch nicht so weit ist, dann könnte sich ja auch mal Andrè mit seiner neuen Organisation dafür einsetzen, dass die französischen Behörden bezüglich der Erteilung von NFG mal in Fahrt kommen,

aber Diener Definition vom Raubgräber kann ich nicht zustimmen. Wir sind uns ja einig, dass in keinem Fall ein Raub stattfindet und dass dieser Begriff sehr gezielt von den Archäologen gewählt wurde um zu kriminalisieren, Fakt ist aber, dass jeder Sondengänger der a) gezielt nach oder auf Bodendenkmälern sucht ohne eine NFG zu besitzen oder b) bei der genehmigungsfreien Suche zufällig auf Bodendenkmäler stoßt und die entdeckten archäologischen Funde entgegen den Bestimmungen des jeweiligen DSchG nicht den zuständigen Behörden anzeigt, illegal handelt indem die Nichtmeldung eine Ordungswidrigkeit darstellt sowie die Ausübung eines Eigentumsrechtes über die archäologischen Funde (verkaufen, verschenken, vermischen, wegwerfen) einen Straftatsbestand, nämlich den der Unterschlagung zum Nachteil des Grundstückseigentümers oder bei Bundesländern mit Schatzregal zum Nachteil des Bundeslandes erfüllt.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 11.12.2008 17:05
von jean-louis
Lieber André

Oh je André beleidigt ? Tut mir leid. Den faschistischen Vergleich weise ich weit weg von mir, also übertreibe nicht !
Und warum haben wir nicht eine Brief an die Staatsanwaltschaft geschickt ?
Das ist einfach, weil wir richterliche Endscheidungen respektieren ! Haben wir, damals, anno 2000, Einspruch erhoben, als Louis Fontenay im Bouqc Prozess vor die Hunde ging? Was ich persönlich gemacht hab? - ich habe hier in Deutschland, unter den germanischen Sondengängern, 4000 DM gesammelt für diesen armen Kerl. Weit mehr als die Franzosen zusammen!
Ihr könntet noch nicht mal als Nebenkläger antreten. Respektiert Ihr richterliche Entscheidung überhaupt nicht? Wer seid Ihr denn? Mit welchen Worten soll ich das beschreiben?
Und übrigens, cher ami, wir können die Lage nur beurteilen, wenn wir Gegenbeweise in der Hand haben und nicht mit Vermutungen und Vorurteilen. Anderes als Dein Verein!

Ihr seid stinkig, weil diese Richterin einen Teil der Jurisprudenz vom Boucq-Prozess (Richter G-Launoy) über Bord geworfen hat und weil, wie so oft, Denkmalschützer-Amateure (hasserfüllt) als Kläger erscheinen.

Bringt nix, macht nix, weiter machen!

Und höre auf Märchen zu erzählen und Dein Verein auch! Sag lieber warum Du nur noch in Deutschland bei Sondergängerforen auftauchst? Weil der Verein in Frankreich solche Diskussionen untersagt hat! Foren geschlossen, kein Kontakt mehr nach außen ... Alle Aktionen vom Schlupfwinkel à la Taliban!
Bei Eurer üblichen plakativen Virulenz hat einer, von Euch geduldeten, Ayatollahs eine wichtige wissenschaftliche Persönlichkeit beleidigt! Ergebnis: eine Klage... !
Und dieser Typ lässt nicht locker . Er will wissen, wer sich hinter des Pseudonyms des Täters versteckt!
Eins ist klar: die wissen es selber anscheinend auch nicht!
Aber wahrscheinlich ein höherer Beamter, der seinen Mund so voll genommen hat, dass er jetzt zittert (Beamten haben in Frankreich, anders als in Luxembourg, keine öffentliche Meinung zu haben, die müssen als Funktionäre nur funktionieren. Sonst: werden sie als Archäologe in die Wüste Gobi geschickt, um Kamele des 11. Jahrhunderts auszugraben und gezwungen Jahre lang die gottesfürchtigen Sitten zu studieren).

Arbeitsmethoden à la Happah : Medienmanipulation mit journalistischer Kumpanei, weit entfernt von objektiver Berichterstattung. Beeinflussung von Reportagen, Informationsangaben, die niemand überprüfen kann. Beispiel Zeitung von 17/06/08 La Dépêche du Midi: O-Ton der Präsident Grégory Compagnon „wir haben 2000 Anzeigen abgegeben und daraus sind 40 Prozesse geworden? alles Märchen.. und so weiter und so fort!

Happah wäscht strahlend weiß und reinigt gründlich, mehr als sauber, sondern rein!

Und nach pseudo-ehrbaren erfüllten Medieneinsätzen:

Fenster zu, Tür zu, zurück in den Bunker ...

Und Chantré trinken !

:lol:

Verfasst: 11.12.2008 20:13
von Archaeos
Walter,
Dramatisieren tu ich nichts. Frage: Wollen denn die französischen Sondler NFG? Nein, sie wollen genehmigungsfreies Sondeln mit Treasure Act und Portable Antiquities Scheme. Sollen sie doch weiter träumen. Happah wird garantiert nicht in dieser Richtung unternehmen so lange keine Verkaufsregelung bzw. Registrierungspflicht für MD erfolgt ist. Erst das eine, dann die NFG. Nicht umgedreht.

Ausgerechnet Du als einer der Promoter der Sondengängerei in Deutschland lästerst über einen Begriff, nämlich den der "Raubgräberei"? Ihr wehrt Euch gegen den Begriff "Schatzsuche" und nennt Euer Magazin "Das Schatzsuchermagazin", lässt Euch von Abenteuer-Schatzsuche sponsorn ...
Die Archäologen kriminalisieren nicht das Sondengehen, die Sondengänger tun es selber :idea: :idea: :idea:

Einen wichtigen Straftatbestand hast Du vergessen: Beschädigen und Zerstören von Gegenständen öffentlichen Interesses. Genau diese Straftat erlaubt Höchststrafen, welche weit über die einer OW hinausgehen ...

Belassen wir's dabei.
André