Toller Bericht zu "Sondler & Suchgenehmigung"
Verfasst: 30.01.2006 14:50
Den Bericht findet Ihr hier:
http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/NG_B.PDF
(Am besten Rechtsklick & Download...)
Titel: " Grabungsgenehmigungen für Metallsondengänger? "; geschrieben von Almuth Gumprecht. Im Dokument auf den Seiten 11-20.
Geschrieben eigentlich für NRW (LWL= Landschaftsverband Westfalen Lippe) geht der Bericht jedoch auch auf die Genehmigungspraxis in anderen Bundesländern ein.
Auch "Maisfeld" wird lobend erwähnd
Besonders eine Sache finde ich seeeehr bemerkenswert:
Zitat von Seite 18:
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Zur Abrundung der Thematik ein kurzer, nicht abschließender Blick auf das Bußgeldverfahren und einzelne strafrechtliche Tatbestände, die bei Durchführung unerlaubter Nachforschungen zur Anwendung kommen können.
In den Internet-Foren der Schatzsucher scheint dieser Aspekt einen wichtigen Raum einzunehmen. Es ist meines Erachtens eine ureigene Aufgabe der Fachämter, sich in diese Diskussion „einzuklinken“, damit der Schwerpunkt der Diskussion verlagert wird. Dieser sollte stattdessen auf der Aufklärung über den Unrechtsgehalt der Tat und ihre schädlichen Folgen für die Objekte (Zerstörung, Teilzerstörung)und die Wissenschaft (der Forschung entzogen) liegen, nicht aber primär der Frage gewidmet werden, wie man es vermeidet „erwischt“ zu werden.
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Mmh. Außer dem guten alten Archaeos habe ich noch keinen offiziellen Archäologen in (mir bekannten) Internetforen getroffen, welcher darauf hingewiesen hat bzw. die Diskussion sucht ...
Übernimmt DIGS da etwa schon Aufgabenbereiche der offiziellen Archäologie?!? Ich denke schon; DIGS ist ein Zusammenschluß von Sondlern, welche eben diese "Diskussion" sucht - zum BEIDERSEITIGEN Nutzen.
Wir Sondler wollen nicht "erwischt" werden..., wir möchten legal suchen können...
gruß,
reddi
ps. Warum in dreiteufelsnamen wird so ein Bericht nicht mal von Seiten der Archäologie in irgendein Sucherforum gestellt? Wieviele Mißverständnisse könnte man damit vermeiden und wieviel Aufklärung betreiben...?
ps2. "Fall Staxe": Nur mal so angemerkt/ eingeworfen, da man dort ja einen "illegalen Sondengänger" (`exemplarisch`) aufgegriffen hat. Man hält sich damit an Recht und Gesetz; schön & gut...
ABER: Hat man denn im Vorfeld seitens der Archäologie Sachsens (exemplarisch...) versucht seiner "ureigenen Aufgabe" nachzukommen...?
Ich denke nicht. Dieses "nicht aufklären" birgt für mich persönlich (ich bin nicht DIGS) beim "Fall Staxe" einen faden Beigeschmack...
UND: Solange dem so ist, bin ICH bei DIGS
http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/NG_B.PDF
(Am besten Rechtsklick & Download...)
Titel: " Grabungsgenehmigungen für Metallsondengänger? "; geschrieben von Almuth Gumprecht. Im Dokument auf den Seiten 11-20.
Geschrieben eigentlich für NRW (LWL= Landschaftsverband Westfalen Lippe) geht der Bericht jedoch auch auf die Genehmigungspraxis in anderen Bundesländern ein.
Auch "Maisfeld" wird lobend erwähnd
Besonders eine Sache finde ich seeeehr bemerkenswert:
Zitat von Seite 18:
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Zur Abrundung der Thematik ein kurzer, nicht abschließender Blick auf das Bußgeldverfahren und einzelne strafrechtliche Tatbestände, die bei Durchführung unerlaubter Nachforschungen zur Anwendung kommen können.
In den Internet-Foren der Schatzsucher scheint dieser Aspekt einen wichtigen Raum einzunehmen. Es ist meines Erachtens eine ureigene Aufgabe der Fachämter, sich in diese Diskussion „einzuklinken“, damit der Schwerpunkt der Diskussion verlagert wird. Dieser sollte stattdessen auf der Aufklärung über den Unrechtsgehalt der Tat und ihre schädlichen Folgen für die Objekte (Zerstörung, Teilzerstörung)und die Wissenschaft (der Forschung entzogen) liegen, nicht aber primär der Frage gewidmet werden, wie man es vermeidet „erwischt“ zu werden.
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Mmh. Außer dem guten alten Archaeos habe ich noch keinen offiziellen Archäologen in (mir bekannten) Internetforen getroffen, welcher darauf hingewiesen hat bzw. die Diskussion sucht ...
Übernimmt DIGS da etwa schon Aufgabenbereiche der offiziellen Archäologie?!? Ich denke schon; DIGS ist ein Zusammenschluß von Sondlern, welche eben diese "Diskussion" sucht - zum BEIDERSEITIGEN Nutzen.
Wir Sondler wollen nicht "erwischt" werden..., wir möchten legal suchen können...
gruß,
reddi
ps. Warum in dreiteufelsnamen wird so ein Bericht nicht mal von Seiten der Archäologie in irgendein Sucherforum gestellt? Wieviele Mißverständnisse könnte man damit vermeiden und wieviel Aufklärung betreiben...?
ps2. "Fall Staxe": Nur mal so angemerkt/ eingeworfen, da man dort ja einen "illegalen Sondengänger" (`exemplarisch`) aufgegriffen hat. Man hält sich damit an Recht und Gesetz; schön & gut...
ABER: Hat man denn im Vorfeld seitens der Archäologie Sachsens (exemplarisch...) versucht seiner "ureigenen Aufgabe" nachzukommen...?
Ich denke nicht. Dieses "nicht aufklären" birgt für mich persönlich (ich bin nicht DIGS) beim "Fall Staxe" einen faden Beigeschmack...
UND: Solange dem so ist, bin ICH bei DIGS