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Fundmeldung `für` Sondengänger ;-)

Verfasst: 13.02.2006 17:46
von reddi
Habe ein Document gefunden. Fundmeldung "`für` Sondengänger"... müsste aber eigentlich `gegen`Sondengänger heißen :?

http://www.uwa-mv.de/informationen/abbi ... ngern1.doc


Wenn´s nicht so einen ernsten Hintergrund hätte würde ich lauthals lachen!

Da es sich bei der Seite aber um eine "EV" handelt (in Zusammenarbeit mit der Archäologie) hoffe ich, dass es (SO IN DIESER FORM!!!) der Scherz eines übereifrigen Hobby-Bodendenkmalpflegers ist.

Mein Vorschlag (als Ergänzung) für den Bogen wäre als erstes mal den "Sondengänger" nach seiner Genehmigung zu fragen... bevor `man` sich eventuell genötigt sieht die weiteren Punkte auszufüllen...

Es wird stumpf vorrausgesetzt: Sondengängerei gleich illegales Treiben!

Schwachsinnhochdrei!

Die Frage ist, ob es überhaupt einen Meldebogen geben muss... speziell für unsereins?!? Allein darin sehe ich schon eine Diskriminierung.
Ein Meldebogen provoziert Hetze & Verfolgung; schafft Vorurteile und bewirkt null Besserung!

Horrorszenario: Möchtegern Bodendenkmalschützer werden übereifrig jeden Sondengänger `stellen` ohne Rücksicht auf Verluste ;-) Genervter Sondengänger (ein legaler!) schlägt dem 24ten `Protokollanten` innerhalb eines Tages einen feuchten Wattebausch ins Gesicht und sucht fortan nur noch nachts... Oh mein Gott!


Warum gibt´s nicht mal eine `Aufklärungbogen` für Stammtische, wo & wie Sondeln erlaubt ist? Wie man eine Suchgenehmigung beantragt? Fragen, Fragen...


Aber konstruktiv ist es meiner Meinung nach überhaupt nicht.

gruß,

reddi

Verfasst: 13.02.2006 19:40
von Lojoer
Hi reddi,
ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fragebogen ernst gemeint ist. :shock: Welcher Normalbürger wird sich den dass antun und solche Fragen beantworten. Geschweige den dass er sie überhaupt beantworten könnte.
z.B.
Gemarkung ?? :shock:
Mitgeführte Gerätschaften???
:D Art des Detektors, PI usw.????
Wurden Funde aufgespürt??? (da muss man doch daneben stehen)
Wenn ja, an wieviel Stellen (Mitzählen ist angesagt)
Wurde Nachgegraben - Wenn ja an wieviel Stellen und :lol: wie tief??? wohl dem Spaziergänger der sein Metermaß dabei hat.
Art der Funde Ja was den nun - ach so Eine Ambrustfibel mit hohem Nadeklhalter - natürlich wie konnte ich es Vergessen, ein Denar des Domitian RIC 68

Dann noch die Nachkontrolle des Geländes und eine kleine Skizze

Nein, nein meine Herren, so kann man sich nicht gegen Raubgräber wehren.
Die gestellten Fragen sind wohl ausführlich nur mit intensiver Mitwirkung des Sondengängers zu beantworten.

Der beste Schutz gegen Raubgräber ist die ehrenamtliche Arbeit von Sondengänger mit Nachforschungsgenhemigung.

Verfasst: 13.02.2006 21:34
von Söndli
Hallöle @ all,

hab gerade mal gesucht was die uwa-mv ist! 8)

Lachhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

Unterwasserarchäologie, na super!!!

Jeder Taucher wird das Vormular auch dabei haben und ausfüllen :D :D

Was wollen Die eigentlich von uns Landratten?

Vor allen Dingen wird jeder Illegale Sondler recht brav Auskunft geben! :idea:

Die wollen nur gut Ding machen und von sich selber ablenken denke ich, im Meer liegen angeblich die sensationellsten Schätze :!:

schwachsinn...........

Verfasst: 13.02.2006 22:42
von Dirk Reder
nicht schlecht was man da alles ausfüllen muss wenn man einen sondler antrifft....man braucht natürlich die 100prozentige mitarbeit des sondlers.
:shock:
müdes lächeln für sowas , wer das aufgesetzt hat muss wirklich nur vor der tastatur sitzen und langeweile haben oder selbst ein erfahrener sondler sein , der zudem noch über fachwissen(detektor,funde) verfügt...auch muss er sehr vertraut damit sein wie man einen "sondler" dazu bringt alles einem fremden (und hoch motivierten anschwärzer) erzählt!

blablabla :P

Verfasst: 15.02.2006 10:08
von mopton
Guten Morgen,

Ihr vergesst, dass dieses Bundesland ehemaliges DDR Territorium ist. Dort gibt es sicher noch den ein oder anderen Hobby MFSler, der viel Zeit hat. Und damit will ich den Leuten nichts schlechtes, gelernt ist einfach gelernt...

Hatte mal Kontakt mit jemand aus MV, der sagt, dass diese Anweisungen auch auf Ehrenamtlertreffen verteilt werden.

Verfasst: 15.02.2006 12:47
von Archaeos
Es wäre angebracht, dass amtliche Archäologen sich selber mal ein solches Formular zu Gemüte führen. Ich weiss von einer offiziellen archäologischen Ausgrabung, welche von der für Urgeschichte zuständigen Abteilung durchgeführt wurde. In Sichtweite der jungen Archäologen (knapp 120 Meter davon entfernt ) suchten ungenehmigte Sondengänger während mehreren Stunden!! :shock: :shock: Die Stelle war zudem der Denkmalbehörde als mittelalterliches/römisches Bodendenkmal bekannt. Aber das wußte wahrscheinlich keiner der ausgrabenden Urgeschichtler (war nicht ihr Fachgebiet/ihre Zeitstellung). Sie haben die Sondengänger weder nach ihrer Genehmigung gefragt, noch haben sie ihre Autonummer notiert. :roll: :roll:

Hingegen weiß ich (in Luxemburg) von etlichen Vorfällen, wo genehmigte Sondengänger ungenehmigte Sondengänger des Feldes verwiesen haben (teils unter Androhung des Zuhilferufens der Polizei) ...
André

Verfasst: 15.02.2006 16:05
von Kein User mehr
mopton hat geschrieben:Guten Morgen,

Ihr vergesst, dass dieses Bundesland ehemaliges DDR Territorium ist. Dort gibt es sicher noch den ein oder anderen Hobby MFSler, der viel Zeit hat. Und damit will ich den Leuten nichts schlechtes, gelernt ist einfach gelernt...

Hatte mal Kontakt mit jemand aus MV, der sagt, dass diese Anweisungen auch auf Ehrenamtlertreffen verteilt werden.
Kannst du mir bitte mal erklären was das jetzt mit der DDR zu tun hat?

MfG

Verfasst: 15.02.2006 16:47
von achimT
Jetzt verstehe ich, warum es in den Foren unter "Kontakte" immer heißt: Suche Sondengänger aus...
Gru
Achim

Verfasst: 16.02.2006 08:06
von mopton
Bastian: So wie ich´s geschrieben habe, "gelernt ist gelernt". In diesem System waren nunmal jede Menge IMs unterwegs, deren Aufgabe die Beobachtung von anderen war. Wenn ich nun als solcher mit den "Segnungen" des Westens samt Hartz IV dasitze, so gehe ich bestimmt gerne auch schonmal meiner Meldetätigkeit nach. Wie gesagt, ist nicht böse gemeint von mir und natürlich auch keine Pauschalunterstellung.

Verfasst: 16.02.2006 14:29
von Goblin
Nur mal eine Anmerkung, der Verfasser des Dokumentes ist Dr. Detlef Jantzen vom Archäologischen Landesmuseum, Mitglied bei den Landesarchäologen http://www.landesarchaeologen.de/mitglieder.html

Wer es nicht glaubt - Word-Dokument öffnen - Datei - Eigenschaften

Von meinem Cousin, der in Schwerin wohnt weiß ich, das dort im Umland sehr starke Sondengängeraktivitäten stattfinden, somit spricht dieses Dokument für sich.

Verfasst: 16.02.2006 17:55
von Lojoer
Auch wenn das "Formblatt" von Dr. Jantzen ist, bzw. wäre, wird es deshalb nicht besser. Zumal das Pferd von hinten aufgezäumt wird und die wesendliche Frage, ob die Sondengänger hinsichtlich einer Genehmigung angesprochen wurden fehlt. Da Ausfüller des fragebogens kann die überwiegende Anzahl der Fragen (Was gefunden wurde usw.) doch nur beantworten wenn er entweder unmittelbar daneben gestanden hat , oder selbst an den Aktivitäten beteiligt war. Wer so nahe am Puls des Geschehens ist, kann auch Fragen.
Vor allem würde mich mal interessieren was ist wenn die suchende Person keinen MD und Spaten benutzt. Ist das nichtgenehmigte Lesen von Keramik, Steinartefakte usw. keine illegale Nachforschung mit Fundentnahme???????

Verfasst: 16.02.2006 18:34
von Loenne
Lojoer hat geschrieben:Ist das nichtgenehmigte Lesen von Keramik, Steinartefakte usw. keine illegale Nachforschung mit Fundentnahme???????
Doch ist es! Wird aber von vielen (wirklich nicht allen!) Archäologen gerne ingnoriert. Kannst ja mal zu solchen Treffen gehen, wo die Lesefundsucher sich austauschen UND teilweise ihre Funde verhökern und laut fragen, wer eine Genehmigung hat..... :wink: Da würdest du aber eine Menge verduzter Gesichter zu sehen bekommen. :wink:

Gruß
Loenne

Verfasst: 16.02.2006 19:35
von Lojoer
Hi Loenne,
weis ich doch. War ja auch nur als provokante Frage gedacht.
Gerade nämlich keramikfunde geben z.T. die entscheidenden Hinweise auf die Zeitstellung und Fundzusammenhänge. Wären z.T. Münze einige Jahrzente in Umlauf waren, zeigen Keramiken einen näheren Zeitbezug zur Fundstelle. Nicht nur jede Bronze, sondern auch jede auswertbare Keramik ist ein wichtiges Puzzelteil in der Bewertung einer Fundstelle. Deshalb sollte jeder Sondengänger auch auf solche aussagekräftigen Funde achten.

Ich fordere daher die bundesweite Gleichbehandlung von Sondengängern mit den Oberflächensuchern

Verfasst: 16.02.2006 19:46
von Denarius
Hi!

Über den zuletzt angesprochenen Aspekt, scheint aber leider noch nicht vollkommene Klarheit zu herrschen. Ich habe da Äußerungen im Kopf, wonach für reine Oberflächenbegehungen ohne Metalldetektor keine Genehmigung nach DschG (NRW) nötig wäre.

§ 13 Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.


Da steht's ja auch: GRABEN, oder aus einem Gewässer bergen. Oberflächensammler lesen nur von der Erdoberfläche auf. Ergo sollte man also davon ausgehen, dass sie zumindest keine Genehmigung nach §13 DschG (NRW) brauchen.

Aber sie bräuchten eigentlich eine nach §9.c:


§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen

(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer

Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,
in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird, oder

c) bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.


Gruss,
Albert

Verfasst: 16.02.2006 20:39
von Lojoer
Denarius,
Du hast insoweit recht, dass in einigen Bundesländern tatsächlich nur das graben entsprechenden Reglementierungen unterliegt. In anderen Bundesländern betrifft dies jedoch bereits die Nachforschung. Z.B.

In Meck-Pom
§ 12
Nachforschungen

Rheinland-Palz
§ 21
Genehmigung von Nachforschungen

Aus archäologischer Sicht ist die Regelung wie in NRW meines erachtens nicht haltbar, da wie ich oben ausgeführt habe auch den Lesefunden entscheidende wissenschaftliche Bedeutung zukommt. Und hier möchte ich den Archäologen sehen, der mir da widerspricht.
Aus diesem Grund kann es nur die Gleichbehandlung geben. Es istb egal ob es sich hierbei um einen Fund handelt, der an der Oberfläche der Verwitterung ausgesetzt ist oder in dem gestörten Bodenhorizont, sprich der Oxidationszone, der gleichen widrigen Einflüssen ausgesetzt ist. Lächerlich ist die hierdurch verdrehte Tatsache, dass z.B. eine an der oberfläche liegende röm. Münze bewusst gesucht werden darf, die 10 cm im Boden geborgenen Münze, aber anderen Suchkriterien unterliegt. In beiden Fällen liegt eine vergleichbare Fundsituation vor.