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Verkauf nur an Berechtigte ?

Verfasst: 27.06.2006 22:51
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo,
eine Frage an euch :

Angenommen : Bundesweit wären Genehmigungen zur Suche erhältlich, sollte dann der Detektorenverkauf nurnoch an Berechtigte
erlaubt sein ?

Hallo

Verfasst: 28.06.2006 18:04
von Kernicus
Hallo Stefan

Im Grunde bin ich dafür es müssen aber Genehmigungen sein wo auch jeder Sucher

mit leben kann.Ich denke das man sich England als Beispiel nehmen sollte.

GGF Kernicus

Verfasst: 28.06.2006 19:50
von Jan
Hallo,

Eine archäologische "Grundausbildung" und eine permanente Zusammenarbeit mit den Denkmalfachämtern sind m. M. n. unbedingt erforderlich.

Verfasst: 28.06.2006 20:44
von Loenne
Ich bin dagegen, weil es überhaupt nichts bringen würde, außer weiterer Bürokratie. Der Import wäre nicht zu kontrollieren und der Gebrauchtmarkt eben so wenig. Angelgräte kann man auch nach wie vor ohne einen Nachweis kaufen und ich finde das auch OK.

Aufklärung und klare Richtlinien wären mir wichtiger und erscheinen mir auch effektiver.

Gruß
Loenne

Verfasst: 29.06.2006 00:03
von Walter Franke
Hallo,

als Detektorenhändler hätte ich nichts gegen eine entsprechende gesetzliche Grundlage, ähnlich wie beim Waffenkauf.
Einen bürokratischen Aufwand sehe ich da nicht. Der Käufer legt mir eine gültige Nachforschungsgenehmigung vor oder übersendet eine Kopie davon und bekommt dann einen Detektor verkauft.
Die Kopie hefte ich der Rechnungskopie bei. Also das ist ein Handgriff und eine Heftklammer werde ich mir pro Verkauf auch noch ohne Preiserhöhung leisten können.

Viele Grüße

Walter Franke

Hallo Walter,

Verfasst: 29.06.2006 00:35
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Walter,
so sehe ich das auch. Sollte es möglich sein flächendeckend eine Genehmigung zu erhalten, kann es auch angehen soviel Kontrolle zuzulassen.

Wir alle tun uns keinen Gefallen mit der Flut an Chinagurken irgendwelcher Spontansondler und Glücksritter. So ließe sich das etwas abbiegen.

Selbst die Gefahr das ein Discounter pallettenweise Geräte zu Schleuderpreisen an unbedarfe Neulinge vertickert wäre größtenteils gebannt.

Mir wäre das nur recht.

Verfasst: 30.06.2006 07:21
von Sobbi
"Chinagurkenspontansondler"....................der Begriff hat was :D ; wobei ich jetzt nichts gegen Chinagurken sagen möchte.......

Allerdigs ist es fast unnötig, darüber zu diskutieren, wenn das nur ein Land, oder wenige Länder durchziehen würden.
Einen Detektor aus einem anderen Land zu besorgen, ist doch das zweitleichteste auf der Welt.

Gruß Sobbi

Sicher Sobbi,

Verfasst: 30.06.2006 22:13
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Sicher Sobbi,
es wäre aber eine kleine Hürde geschaffen, die uns eine ganze Flut an
Neuzugängen abhält. Da gerade Europarecht geschaffen wird, wäre eine Ausweitung durchaus denkbar.

Ist ja aber nur ein Gedankenspiel > es gibt ja auch keine bundeseinheitliche
Suchgenehmigung ....... :wink:
Soviel zur Einigkeit. :lol:

Schönes Wochenende !

Verfasst: 01.07.2006 11:02
von Daniel
Walter Franke hat geschrieben:Hallo,

als Detektorenhändler hätte ich nichts gegen eine entsprechende gesetzliche Grundlage, ähnlich wie beim Waffenkauf.
Theoretisch eine gute Sache.
Allerdings hoffe ich für Dich,daß Du auch noch etwas anderes als Broterwerb machst,sonst dürftest Du bald pleite sein. :lol:
Ein Detektor ist ja nicht unbedingt ein Artikel,der laufend kaputt geht,so daß man für Ersatz sorgen muß.
Fallen die ganzen "Schwarz - bzw. Freizeitsondler" weg,dürfte es sich bei Deinen Geschäften wohl recht stark bemerkbar machen.

Gruß Daniel

Verfasst: 07.07.2006 22:54
von Lojoer
Hi,
grundsätzlich wäre dieser Weg eine Möglichkeit den Verkauf von Detektoren in vernünftige Bahnen zu lenken.
Jedoch ist die Agumentation von Loenne nicht von der Hand zu weisen. Der illegale Handel würde aufblühen. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass MDs nicht nur im Bereich von Nachforschungen eingesetzt werden.
Deshalb halte ich das Ganze für illusionistisch.