Seite 1 von 2

Wieder ohne Worte

Verfasst: 13.08.2006 22:55
von StefanGlabisch/Entetrente

Verfasst: 14.08.2006 18:14
von IM
Dazu bleibt zu bemerken, dass die Strafe viel zu gering bemessen ist.

Das würde....

Verfasst: 14.08.2006 18:48
von StefanGlabisch/Entetrente
Hallo,
das würde ich auch so sehen.
Normalerweise wäre es so: Man glaubt seine Aussage von nichts zu wissen > Freispruch.
ODER : Man glaubt sie nicht > Harte Strafe.

SO ist das halb gehangen.

Finde ich.

Verfasst: 14.08.2006 21:25
von Lojoer
Na ich gehe mal davon aus, dass im vorliegenden Fall mit Hilfe des Kreisarchäologen gut recherchiert wurde. D.h. war der Mann bereits auffällig, hatte er noch weitere Antike bisher bei ebay verhöckert. Oder ist es nur einfach ein Dumpfbacke und Blödzeitungsleser, der dem Artikel dort geglaubt hat, dass unsere Geschichte ein Selbstbedinungsladen ist.
Ich sehe somit in der Strafe ein Warnschuss vors Bug und somit (vielleicht auch unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten) eigendlich für angemessen.
Bei einem Wiederholungstäter oder einer bereits auffälligen Person wäre die Strafe allerdings lachhaft.
Gruß Jörg

@ all

Verfasst: 15.08.2006 17:13
von Söndli
Hallöle @ all

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht hat da einmal ein Richter gesagt!!!
Ich würde sagen der Kerle hat zu wenig bekommen für das was er ausgebuddelt hat!!!!!

Und noch was:
Information schadet nur dem der Sie nicht hat!

Diese geringe Strafe muntert nur noch mehr Schattengräber auf finde ich!
Ist halt meine Meinung!!

Als wenn der da durch zufall gebuddelt hat, Leute lasst uns doch mal realistich denken, selbst wir mit Genehmigung betreiben doch schon gute recherchen und er stolpert da einfach drüber, wow was für ein Zufallsfund :!:

In meinen Augen ist dies eine geziehlte Grabung gewesen, die Funde sprechen für sich, denke ich, so etwas findet man seltens durch Zufall!

Grüßle Ingo

harte oder weiche Strafe ?

Verfasst: 16.08.2006 10:33
von El. Grabius
Hi Leute,
Um zu wissen ob die Strafe zu "hart", "weich" oder angemessen ist, müßte man den Verdienst von ihm kennen und wissen wieviele Tagessätze er bei einer Verhandlung zahlen hätte müssen. Strafen werden immer nach Tagessätzen verhängt um den Reichen genauso zu treffen wie den Armen. Mal eine kleine Zahlenspielerei: ein Hartz IV-Empfänger bekommt ca. 360 Euro geteilt durch 30, ergibt einen Tagessatz von 12 Euro. Angenommen ein Zahnarzt mit einem Monatseinkommen von 9000 Euro begeht die selbe Straftat dann ergibt es einen Tagessatz von 300 Euro. Wenn Ersterer nun 16 Tagessätze Strafe aufgebrummt bekommt ergibt das knapp 200 Euro (192) der Zahnarzt müßte 4800 Euro zahlen. Eigentlich schon gerecht. Wenn nun der Staatsanwalt nur eine geringe Schuld oder Straftat erkennt kann er gegen Zahlung einer Geldsumme das Verfahren einstellen und es kommt somit nicht zur Gerichtsverhandlung. Diese Buße ist meist deutlich niedriger als bei einem Urteil in einer Hauptverhandlung. Bei einem Prozess entstünden ja noch Anwaltskosten etc. und gerade bei Geringverdienern müßte diese auch noch der Staat zahlen (z. B. Pflichtverdeitiger). Dann kommt es noch darauf an was der Täter bei seiner Vernehmung gesagt hat und ob dadurch die Tat geklärt ist oder erst mit einer Verhandlung ans Tageslicht kommen würde. Das Resumee: die 200 Euro können eine harte Strafe, oder für einen Gutverdiener auch eine weiche gewesen sein. Jeder geht halt von seinem Verdienst aus und denkt 200 Euro sind aber mild.
Leider fehlen die o. g. Details.

Viele Grüße El Grabius

Du hast recht !

Verfasst: 16.08.2006 23:21
von StefanGlabisch/Entetrente
Hallo Grabius,
natürlich hast du recht. Ärgern tut nur wieder das nennen der (in unseren Augen ) lächerlichen Summe. Das schreckt einfach nicht ab.

Und bringt ruck-zuck Neue auf den Plan weiter plündern zu gehen.
Bei solchen Urteilen sollte man lieber das Strafmass tunlichst verschweigen.

Verfasst: 17.08.2006 08:01
von IM
Hallo Grabius.
es geht darum, dass es überhaupt kein Verfahren gibt!
Es ist eingestellt worden und dass ist fehl am Platze. Tagessätze hin und her es wird zu mild mit solchen Verstößen umgegangen.

Ein Harz IV Empänger müsste übrigens garnichts zahlen, weil Sozialleistungen nicht pfändbar sind.

Verfasst: 17.08.2006 08:22
von Daniel
Mir kann keiner weißmachen,daß jemand in dem Alter,der so einen Aufwand bei der Suche betreibt,sich nicht mit der Gesetzlage auskennt!
Alles andere,wie Ausreden wie "nicht gewußt" o.Ä.,sind Schutzbehauptungen!
Lasse mich allerdings gerne vom Gegenteil überzeugen. :D
Das Ausgraben alleine könnte man sich ja evtl.noch gefallen lassen,es gibt ja auch die Möglichkeit,Funde zu melden!
Was mich an der Sache aufregt,ist die Tatsache,daß der "Täter" daraus auch noch Profit schinden wollte,indem er die Funde verhökert! :evil:

Gruß Daniel

Verfasst: 18.08.2006 05:39
von IM
[

Das Ausgraben alleine könnte man sich ja evtl.noch gefallen lassen,es gibt ja auch die Möglichkeit,Funde zu melden!
Was mich an der Sache aufregt,ist die Tatsache,daß der "Täter" daraus auch noch Profit schinden wollte,indem er die Funde verhökert! :evil:

Gruß Daniel[/quote]


Lol,

das Ausgraben könnte man sich evtl. noch gefallen lassen, da es die Möglichkeit der Fundmeldung gibt. Schon mal gehört, dass Ausgrabungen gehehmigungspflichtig sind!?

Klar, dann raubt jeder wie es ihm gerade passt Kulturzeugnisse aus und stellt sie ins Internet, bzw. in den Keller.

Hast du den Beitrag richtig gelesen? Er hat auf einer Burg, also einem Kulturdenkmal, gesucht.

Ist ja nur gut, dass dich an der Sache nur aufregt, dass er seine Funde verhökern wollte, nicht, dass er ungenehmigt gräbt und Kulturspuren unwiederbringlich zerstört.

Finde, dass du dich auf äußerst dünnem Eis bewegst.

Verfasst: 18.08.2006 08:20
von Daniel
Klaus,Radischen oder momentan IM.
Ich gehe mal davon aus,das Du genau weißt,wie ich es gemeint habe,auch wenn es evtl. etwas unglücklich ausgedrückt ist! :lol:

Gruß Daniel

Verfasst: 18.08.2006 08:26
von Loenne
Daniel hat geschrieben:Klaus,Radischen oder momentan IM.
Das sollte eigentlich keiner wissen :roll: - jetzt ist er kein IM mehr... :cry:

Gruß
Loenne

Strafe 2

Verfasst: 18.08.2006 09:33
von El. Grabius
Hallo Leute,
IM hat geschrieben: es geht darum, dass es überhaupt kein Verfahren gibt!
Es ist eingestellt worden und dass ist fehl am Platze.
Lieber IM oder welcher Alias auch immer
ich möchte nicht kleinlich erscheinen aber Dein Satz widerspricht sich etwas :wink: . (Man kann nichts einstellen was vorher nicht begonnen wurde.) Und auch ein Sozialempfänger muß ein Bußgeld oder eine Geldstrafe zahlen nur pfändbar ist es eben nicht. Aber ein Tagessatz kann auch in einen Tag Haft umgewandelt werden wenn kein Geld vorhanden ist.


Aber egal, das sind formaljuristische Spielereien. Fakt ist doch, dass die Judikative unhabhängig entscheidet. Dieser Fall lässt uns geschichtlich Interessierten mal wieder an der Justiz zweifeln. Grad wer die Mühen aber auch Freuden auf sich nimmt archäologisch/heimatkundlich als Ehrenamtlicher o. ä. mitzuwirken ist erschüttert wenn er von einer Geldbuße von nur 200 Euro liest. Geht mir übrigens genauso. Ich wollte nur mal darlegen, daß es für manch Einen gar nicht gering ist !
Ich bin oft noch viel mehr erschüttert wenn ich lesen muß, dass auf der Insel Rügen ein betrunkener und mit Rauschgift vollgepumpter Raser 4 Menschen tot fährt und dafür nur 2 Jahre "auf Bewährung" bekommt. Soviel zum Gerechtigkeitssinn der Justiz.
Ich tendiere da zu Stefans Meinung, dass man diese Strafen lieber verschweigen sollte um nicht noch mehr "Trittbrettfahrer" auf den Plan zu locken. Leider erscheinen zu viele Pressepublikationen ohne nötige Hintergrundinformation - traurig ! Der User soll nur mit einigen reisserischen Schlagworten "gefüttert" werden - und noch trauriger ist, dass diese wenige Information vielen Lesern volkommen ausreicht. Aber wie kann man auf die Presse einwirken ? (Wenn wir die Strafen verschweigen juckts eh niemand)
Zurück zu der geringen Geldstrafe. Ich habe vor kurzem mit meiner Freundin an einem Badesee gesondelt, wie immer waren die Leute interessiert und fragten was wir da suchen. Als wir die paar Euro- und DM-Stückchen gezeigt haben, bekamen wir fast einhellig den "Tip": "hier gibts doch nix ihr müßt an eine Burg oder Schloß gehen". Und wenn ich ganz stolz einem Bauern oder Spaziergänger eine Steinzeitklinge zeige sehe ich schon am Gesichtsausdruck, dass ich derjenige bin welcher "spinnt". Die "normale" Bevölkerung ist archäologisch/geschichtlich nicht sensibilisiert ! Auch der Staatsanwalt welcher dieses Verfahren eingestellt hat war es offenbar nicht. Und da Juristen einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen mag man sich die Frage stellen wie vielen von ihnen folgende Überlegung durch den Kopf geht : "wegen dem verrosteten Plunder" soll ich ein Verfahren eröffnen ? ich habe schließlich noch 100 weitaus wichtigere Verfahren auf Halde liegen. In dieser Hinsicht müßten sich eigentlich Archäologen/Heimatkundler/Lesefundler und ehrliche Sondler in die Arme fallen !! Sie verfolgen zumindest ähnliche bzw. gleiche Ziele.

Verfasst: 18.08.2006 11:09
von nobody
Hallo EL,
für diese schönen Zeilen bekommst du die volle Punktzahl

Dem...

Verfasst: 18.08.2006 22:55
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Dem schließe ich mich an !

Sehr gut ausgedrückt !


Euch ein schönes Wochenende. Besten Gruß