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Schatzsucher klagt bei EU

Verfasst: 11.12.2005 13:29
von StefanGlabisch/Entetrente

Verfasst: 11.12.2005 22:57
von Walter Franke
Da hat er wohl schlechte Karten, auch mit Gewerbeschein braucht er eine Genehmigung. Hoffentlich wird das nicht ein Schuss, der nach hinten los geht, wie damals mit dem Gerichtsverfahren in Lüneburg. Es sieht fast danach aus.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,

Verfasst: 11.12.2005 23:44
von StefanGlabisch/Entetrente
:D Hallo Walter,
fast mit Sicherheit geht das daneben. Ein Gewerbeschein ist kein Freibrief.
Und es wundert mich, das sein Anwalt ihm nicht abgeraten hat einen solchen Prozeß zu beginnen.

Re: Schatzsucher klagt bei EU

Verfasst: 14.12.2005 13:17
von Archaeos
StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:http://www.ktz.at/_content_detail.php?detail_id=31954
Stefan kannst Du denText hier reinsetzen. Mir gelingt es nicht, Zugriff drauf zu bekommen.

Hallo Andre´,

Verfasst: 14.12.2005 19:03
von StefanGlabisch/Entetrente
Hallo Andre´,
leider ist der Text schon wieder entfernt worden.
Vom Sinn her ist es so: Besagter Schatzsucher hat einen Gewebeschein für die Schatzsuche mittels Detektor. Und hat auch schon einen Keltenschatz
in Österreich gefunden und abgegeben. Das zuständige Museum will ihn dafür nicht entschädigen und droht mit Anzeigen.
So hat der Sucher den Europarat bzw. den EU-Gerichtshof um Klärung angerufen.
Wir sind gespannt was sich ergibt, vermuten aber, das er sich trotz Gewerbescheines AUCH an die Denkmalschutzgesetze halten muß.

Verfasst: 15.12.2005 18:41
von Lojoer
Hi,
meiner Meinung nach ist das Ansinnen zum Scheitern verurteil. Eine Gewerbeschein entbindet einem nicht davon geltende Gesetze zu beachten.

Verfasst: 23.12.2005 00:35
von Patricus
meiner meinung nach sollte man dem mann starke rückendeckung geben!
der mensch hat mumm das muss man ihm lassen!und ich finde es gut das er gegen angeht!

Verfasst: 23.12.2005 10:23
von Mr.Simpson
Hallo,

da bin ich etwas anderer Meinung. Ich seh das auch so das ein Gewerbeschein nicht berechtigt Gesetze zu brechen. Der Führerschein erlaubt ja auch nicht das ich über rote Ampeln fahr.

Die Grundidee halte ich schon für gut aber ich meine hier wurde das Pferd von hinten aufgezäumt.

Würde ich einen Gewerbeschein als "Schatzsucher" bekommen, warum dann nicht meine Dienste im Vorfeld den Archis anbieten statt hinterher zu klagen ?

Verfasst: 23.12.2005 22:11
von Störtebecker
Hallo in die Runde,

bin nicht neu hier und heiße Michael. Ich dachte aber ich sei schon registriert. Hatte mich wohl getäuscht :roll:

Auf die Idee mit dem Gewerbeschein bin ich auch mal gekommen. Die Sache ist ja nur aus der Not heraus entstanden. Allerdings bin ich nicht auf die Idee gekommen, Schatzsuche anzumelden :shock:
Hatte auch wirklich so einen Schein im Rathaus bekommen. Darin stand:

gewerbliche Auftragssuche nach verlohrenen Gegenständen... Im Grunde geht es ja nur darum, dass man einen Wisch in der Tasche hat, falls mal jemand fragt ob man eine Genehmigung hätte. Und mit den offiziellen Stempeln aus dem Rathaus wird das auch mit den meisten fragenden Passanten klappen -denke ich. Ich habe ihn allerdings nie benutzen müssen.

Natürlich setzt sich das Gewerbe nicht über das DSG. Sollte man jedenfalls meinen. Aber wer weiß schon, wie gut der Anwalt ist, und wie es die Richter in diesem Fall sehen.

Ich bin auch ein Anhänger von der Nummer :"Steter Tropfen höhlt den Stein".

Irgendwann sieht selbst BW ein, dass wenn das Problem mit Strafen nicht in den Griff zu bekommen ist, muß man es halt in geordnete Bahnen lenken.
Und siehe da, es ergeben sich hier und da sogar auch Vorteile für die überlasteten Ämter.

Und es ist dennoch wie immer, Schwarze Schafe gibt es überall.
Aber dafür müssen in BW wohl erst die Jungen ans Ruder kommen. Die sind meist nicht so militant gegen Metallsonden eingestellt.

Fröhliche Weihnachten an alle hier. :-)