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Nachfolger von Dr. Biel im Referat 114
Verfasst: 22.01.2009 19:06
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Der Nachfolger von Dr. Biel steht fest.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... index.html
Ob es sich nur um eine Interimslösung handelt, ist nicht bekannt.
Herzlichen Glückwunsch an Herrn Dr. Bofinger.
Verfasst: 22.01.2009 22:58
von StefanGlabisch/Entetrente
Ja, einen herzlichen Glückwunsch !
Ein echter BWler.
Er sieht sehr freundlich aus. Und käme ich von da würde ich mich vorstellen und ihn zu "seiner Marschrichtung" in Sachen Sondengänger befragen.
Vielleicht bricht ja auch in BW somit eine neue , vielleicht gar bessere Zeit an.
Kann es allen Beteiligten nur wünschen.
Verfasst: 16.03.2009 12:47
von Archaeos
Hallo,
Anläßlich des Symposiums des Europae Archaeologiae Consilium (EAC) am 11. und 12. März in Straßburg, welches dieses Jahr als Thema die "Black Archaeology" hatte, habe ich die dort anwesende junge und aufgeschlossene Archäologenriege aus B-W kennen gelernt und hatte ein sehr nettes und herzliches Gespräch mit Dirk Krausse (
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... index.html ).
Er deutete mir an, dass das LDA demnächst auch SG in B-W in das archäologische Ehrenamt aufnehmen wird. Er berichtete mir über ein gut ausgebautes Netzwerk von Ehrenamtlichen in B-W, deren Durchschnittsalter jedoch zunehmends ansteigt. Um dieses Netzwerk an Ehrenamtlichen zu verjüngen, erwägt Krausse die Integration von vertrauensvollen Sondengängern.
Krausse, der in den 90er Jahren im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Romanisierung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Ausgrabungen in der keltisch/römischen Siedlung bei Wallendorf an der Deutsch-Luxemburger Grenze leitete, machte damals dort recht positive Erfahrungen mit Sondengängern...
Eigentlich sehr positive Nachrichten aus B-W, findet Ihr nicht
Beste Grüße,
André
Verfasst: 16.03.2009 13:05
von Insurgent
Archaeos hat geschrieben:Hallo,
Er deutete mir an, dass das LDA demnächst auch SG in B-W in das archäologische Ehrenamt aufnehmen wird. Er berichtete mir über ein gut ausgebautes Netzwerk von Ehrenamtlichen in B-W, deren Durchschnittsalter jedoch zunehmends ansteigt. Um dieses Netzwerk an Ehrenamtlichen zu verjüngen, erwägt Krausse die Integration von vertrauensvollen Sondengängern.
Eigentlich sehr positive Nachrichten aus B-W, findet Ihr nicht
Beste Grüße,
André
Es geht vorran
Verfasst: 16.03.2009 22:53
von StefanGlabisch/Entetrente
Archaeos hat geschrieben: Um dieses Netzwerk an Ehrenamtlichen zu verjüngen, erwägt Krausse die Integration von vertrauensvollen Sondengängern.
Ich weiß.
Hell erfreut wird er vermutlich aber über eine ( angeblich geplante....) eingereichte Verwaltungsklage sein.
Wenn man sich damit nicht von Sondlerseite erstmal wieder alles Mögliche verspielt....
Aber egal. Jeder wie er will/meint .
Ps: Habe ein kleines Schild >
Jeder Mensch ist klug ! Der Eine vorher, der Andere nachher.
Verfasst: 17.03.2009 08:49
von Lojoer
Hi André,
das hört sich wirklich gut an. Da die Stellen für Archäologen immer bundesweit ausgeschrieben werden, wird es immer öfters dazu kommen, dass solche Stellen auch mit Archäologen besetzt werden, die positive Erfahrungen mit Sondengängern gemacht haben. Die Zeit arbeitet für uns.
Gruß Jörg
Verfasst: 17.03.2009 12:19
von Archaeos
StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:
... Hell erfreut wird er vermutlich aber über eine ( angeblich geplante....) eingereichte Verwaltungsklage sein.
Wenn man sich damit nicht von Sondlerseite erstmal wieder alles Mögliche verspielt....
Stefan, das sehe ich genau so wie Du! Übrigens, wie würde dann das Motiv einer Klage vor dem Verwaltungsgericht lauten
Verfasst: 17.03.2009 13:01
von Walter Franke
Archaeos hat geschrieben:StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:
... Hell erfreut wird er vermutlich aber über eine ( angeblich geplante....) eingereichte Verwaltungsklage sein.
Wenn man sich damit nicht von Sondlerseite erstmal wieder alles Mögliche verspielt....
Stefan, das sehe ich genau so wie Du! Übrigens, wie würde dann das Motiv einer Klage vor dem Verwaltungsgericht lauten
Mir ist davon nichts bekannt, aber ich warne schon mal vorher, so etwas geht auch mal schief, siehe OVG Lüneburg und sollte deshalb besonders gut vorbereitet sein. Dazu dürfte auch der Schriftverkehr zwischen uns und dem VG Wiesbaden nötig sein, alleine mit dem Urteil ist nicht viel anzufangen.
Falls also wirklich jemand vor hat eine Klage in BW einzureichen und dies hier liest, bitte unbedingt vorher mit mir in Verbindung setzen. Wir haben jede Menge Material gesammelt, welches wir dem Anwalt zur Verfügung stellen können.
Wenn jetzt aber ein Personalwechsel stattgefunden hat, ist es sinnvoller erst einmal in einem persönlichen Gespräch abzuklären, wie sich der neue Amtsinhaber die Sache zukünftig vorstellt. Dieses Gespräch im Vorfeld einer Klage ist auch für einen Prozess wichtig, da es eine Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Das LfDH hatte bei uns damals ein Gespräch abgelehnt, was beim Prozess mehr als negativ bewertet wurde.
Wenn also die Kläger in der jetzigen Situation eines neuen Amtsinhabers, KEIN Gespräch suchen sollten, wird es Ihnen beim Prozess sicherlich auch negativ ausgelegt werden. Lehnt der neue Amtsinhaber ab, ist auch gut, das bringt ihm schon gleich Minuspunkte beim Gericht ein.
Fazit: Erst einmal langsam mit einer Klage und die Chance nicht verspielen. Jetzt kommt es auf ein paar Monate auch nicht mehr an.
Viele Grüße
Walter
Verfasst: 17.03.2009 16:12
von Archaeos
Walter Franke hat geschrieben:
Wenn jetzt aber ein Personalwechsel stattgefunden hat, ist es sinnvoller erst einmal in einem persönlichen Gespräch abzuklären, wie sich der neue Amtsinhaber die Sache zukünftig vorstellt. ...
Fazit: Erst einmal langsam mit einer Klage und die Chance nicht verspielen. Jetzt kommt es auf ein paar Monate auch nicht mehr an.
Klingt vernünftig! Ich persönlich zweifle keinen Augenblick an der Aussage von Dirk Krausse zur Kooperationsbereitschaft mit SG. Wie Walter richtig schrieb, kommt es nicht auf ein paar Monate an. Die Chance, kooperationsbreite SG in B-W in das archäologische Ehrenamt einzubinden, sollte nicht durch unüberlegte Aktionen vertan werden.
Beim EAC Symposium sprach sich eine Teilnehmerin (keine Deutsche) für Suchgenehmigungen auf territorial begrenzten Suchgebieten aus. Sie schlug vor, den einzelnen Antragstellern begrenzte Suchgebiete zuzuweisen, für welche niemand anders eine Genehmigung erhält. Diese zugewiesenen Gebiete wären mit "Claims" zu vergleichen. Die Inhaber dieser Claims würden penibel genau darauf achten, dass niemand in "ihrem" Claim herumwildert.
Clevere Idee
Verfasst: 17.03.2009 21:27
von Insurgent
Archaeos hat geschrieben:
Beim EAC Symposium sprach sich eine Teilnehmerin (keine Deutsche) für Suchgenehmigungen auf territorial begrenzten Suchgebieten aus. Sie schlug vor, den einzelnen Antragstellern begrenzte Suchgebiete zuzuweisen, für welche niemand anders eine Genehmigung erhält. Diese zugewiesenen Gebiete wären mit "Claims" zu vergleichen. Die Inhaber dieser Claims würden penibel genau darauf achten, dass niemand in "ihrem" Claim herumwildert.
Clevere Idee
So wird es in SH gemacht, nur nennen sie sich nicht mehr "Claims" sondern Prospektionsflächen.
Verfasst: 18.03.2009 12:58
von Bendokan
Hört sich wirklich Gut an. Habe mit Herrn Krause auch mal kurz telefoniert,
er hat bei mir auch einen sehr netten Eindruck hinterlassen.
Hoffentlich tut sich auch irgendwann was.
Verfasst: 19.03.2009 08:59
von Walter Franke
Moin,
Claims verstoßen gegen das im GG garantierte Recht auf freie Forschung. Wenn jemand nur eine Fläche ablaufen will und es ihm egal ist, was er findet ist das egal, aber will jemand, z. B. an einer bestimmten Stelle nach Römerstraßen forschen, weil er glaubt, dass diese genau dort entlang gelaufen sein könnten und bekommt dann den Bescheid vom Amt, dass er für dieses Gebiet keine NFG bekommt, weil dort schon jemand sucht (nach was auch immer), dann würde dadurch sein Recht auf freie Forschung beschränkt werden.
Merke: Viele Aktionen von Archäologen sind rechtlich nicht überprüft und verstoßen gegen andere Gesetze, da sie sich dafür nicht interessieren und sie verstoßen dabei sogar gegen ihren Diensteid.
Viele Grüße
Walter
Verfasst: 19.03.2009 09:46
von Lojoer
Hallo Walter,
grundsätzlich bin ich auch Deiner Meinung, dass man niemanden verwehren kann eigene Nachforschungen zu unternehmen, wenn dieser ernsthafte fundierte Interesse an einer bestimmten Fragestellung zu einem Fundgebiet hat.
Der eigentliche Grund hinter der Suchbeschränkung in bestimmten Arealen auf einzelne Sucher ist dahin begründet, dass man eine Streuung der geborgenen Fundstücke über viele Sucher vermeiden will. Wäre Aufgrund einer neuen Fragestellung zu einem Fundplatz die Wiedervorlage von Fundstücken notwendig, könnte dies zu einem enormen Rechercheaufwand hinsichtlich des Verbleibs von Fundstücken führen. Dies ist wahrscheinlich einer der wesentlichsten und verständlichsten Gründen der Vergabe von sogenannten „Claims“.
Dieser Konflikt ist meiner Meinung jedoch durchaus lösbar, wenn man bei der Überlagerung von Forschungsinteressen von mehreren Suchern, für ein Areal Sucherteams bildet, die wohlgemerkt zusammen und nicht gegeneinander ein bestimmtes Areal bearbeiten, im Idealfall unter den ständigen Betreuung eines Archäologen.
Hier verlassen wir aber den Bereich eines Hobbys und bewegen uns schon auf dem Gebiet der ernsthaften Forschung, die nur für ein geringen prozentsatz der Sondengänger von wirklichem Interesse ist.
Verfasst: 20.03.2009 11:07
von Archaeos
Ich hatte den Begriff "Claim" benutzt, um besser zu veranschaulichen, wie eine territorial begrenzte Suchgenehmigung aussehen könnte. Selbstverständlich geht es bei amtlichen Suchgenehmigungen an SG NICHT um die Ausbeutung von Bodenschätzen, und folglich handelt es sich auch nicht um "Claims", sondern um Nachforschungen auf verschienenen Gebieten, im Hinblick auf wissenschaftliche Fragestellungen, wie Jörg völlig richtig bemerkte. Jörg hat ebenfalls die Frage der Suchbeschränkungen perfekt erklärt.
Jörg schreibt:
Hier verlassen wir aber den Bereich eines Hobbys und bewegen uns schon auf dem Gebiet der ernsthaften Forschung, die nur für ein geringen prozentsatz der Sondengänger von wirklichem Interesse ist.
Auch hier liegt Jörg völlig richtig. Die Ausübung des Hobbys (Sondengehen) hat sich in jedem Fall höheren (öffentlichen) Interessen, denen des Denkmalschutzes und der wissenschaftlichen Forschung, zu beugen und unterzuordnen.
Die Zuteilung oder Nichtzuteilung von Sucharealen ist, entgegen dem was Walter fälschlich meint, somit völlig legal. [/quote]