Hallo allerseits,
ich beabsichtige mich in absehbarer Zeit als Sondengänger zu betätigen - mit dem Ziel, archäologische Artefakte "aufzuspüren". Ich lese mich nun schon einige Tage quer durch alle möglichen "Sondlerforen" und habe natürlich auch die Site des BLFD besucht und "sondiert" - samt Denkmal-BayernViewer.
Da ich von vornherein beabsichtigt habe, das Ganze - wenn möglich - möglichst fair und legal durchzuführen, bin ich erstmal angenehm überrascht über die, wie ich auch hier gelesen habe, doch sehr liberale Haltung in Bayern, und die kooperative Tendenz, die sich da scheinbar abzeichnet.
Trotzdem: Wie vorgehen - ohne "schlafende Hunde zu wecken" und ohne anzuecken, auch in bezug auf das BGB?
Aus "bestimmten Überlegungen heraus" habe ich mir ein etwa 12qkm grosses "Explorationsareal" ausgewählt, das zu ca. 40% aus Nutzwaldflächen, zu 40% aus Ackerflächen und zu ca. 20% aus Wiesenflächen besteht, an einigen Ortschaften grenzt bzw. einige kleinere Ortschaften einschliesst, die aber von der "Exploration" ausgenommen werden sollen. In diesem Areal befinden sich zwei BD (rote Kreise) laut Denkmal-BayernViewer, die ich weiträumig meiden will.
Ich hatte mir folgende Vorgehensweise "ausgedacht":
Ich schreibe das BLFD an und teile denen meine Absichten mit.
Zur Verdeutlichung lege ich einen ausgedruckten Kartenausschnitt des Areals bei. Keine Nachfrage wegen Genhmigung oder so - warum auch, nach meinem jetzigen Kenntnisstand.
Jetzt kommt aber das weitaus (aus meiner Sicht) schwierigere Unterfangen: Wie erreiche ich die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke, um vorab eine "Sondierungserlaubnis" zu erhalten?
Da ich nicht die Zeit habe, und auch nicht den Aufwand betreiben kann und möchte, stundenlang Grundbücher zu wälzen, was bleibt da an einem möglichst "pauschalem" Vorgehen übrig?
Bringt es was, die Gemeinden anzuschreiben, und über den Gemeinderat o.ä. die pauschale Erlaubnis für die jeweilige Gemarkung abfragen zu lassen? Würde das nicht etwas zuviel Wirbel verursachen (ich sehe schon hunderte von "Diggern" über die Felder und Wälder herfallen)?
Hat dafür jemand einen praktikablen Tipp?
Step by step ...
Moderator:El. Grabius
Schöne Grüsse
Ralf
Ralf
-
- Beiträge:176
- Registriert:08.04.2006 11:51
- Wohnort:Bayern
Grüß dich Mole,
zuerst: herzlich Willkommen !
Wie sehe hast du dich ja gut vorbereitet und sondelst nicht wild drauf los. Find ich Prima.
Kleiner Tip am Rande laß den Wald vorerst außen vor bis du deinen Sachbearbeiter/in kennst, mit ihr/ihm kannst du es dann besprechen. (Es ist zwar nicht verboten aber auch nicht gern gesehen). Ich weiß leider noch nicht welches Amt für dich zuständig ist, dazu müßte ich wissen in welcher "Ecke" du steckst.
Nun zum Suchgebiet, Auskünfte bekommst du vom Katasteramt oder deiner Gemeinde (teilweise reicht ein Anruf). Im Staatsforst kriegst du das Problem keinen Zuständigen zu finden der dir eine Erlaubnis gibt (auch deshalb mein Tip von vorhin). Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: ich sehe mir "mein" Gebiet vorher (ohne Sonde) an ob dort Keramik oder steinzeitliches Material zu finden ist. Meist dauert es nicht lange und ich seh den ersten Bauern, möglicherweise auch der von einem benachbarten Feld und dem erkläre ich dann welch Spinner ich bin und frag ihn gleich nach den Namen seiner Kollegen. Die Bauern kennen sich eigentlich fast alle und wissen viele informative und nützliche Hintergründe. Anschließend erklär ich ihm, dass ihm von allem was ich finde die Hälfte gehört und bitte ihn um seinen Namen, Adresse und Tel. damit ich ihm später seinen "Anteil" auch zeigen kann. (Diese Angaben speicher ich mir mit Uhrzeit im Handy ab).
Liegt keine Keramik, Porzellan etc. auf dem Feld wird man mit der Sonde auch nicht viel mehr finden. Und wenn du Keramik (weniger die glasierte) findest kann du sie gleich bei deiner Vorstellung mit zum Amt nehmen. Übrigens kannst du das mit einem Krimi vergleichen dort wird auch nicht nur ein Fingerabdruck gesichert sondern alle Spuren. Ach ja, ich frag sogar oft Bauern wenn ich sie zufällig auf dem Acker seh obwohl ich dort (noch) gar nicht suchen wollte.
Zu deiner letzten Frage:
"Bringt es was, die Gemeinden anzuschreiben, und über den Gemeinderat o.ä. die pauschale Erlaubnis für die jeweilige Gemarkung abfragen zu lassen?" ganz klar: Nein, du mußt die Besitzer/Pächter schon selbst fragen du würdest es dir ja auch nicht gefallen lassen wenn der Gemeinderat deinen Garten als Spielwiese für andere freigeben würde, aber das ginge auch rein rechtlich nicht.
Ich hoffe ich konnte dir mit deinen Fragen etwas behilflich sein. Kannst mich auch gerne per PM anmailen. Nun bleibt mir noch dir eine gute Zusammenarbeit mit dem Amt und den Bauersmännern sowie tolle Entdeckungen zu wünschen.
ganz vergessen, etwas Geduld braucht man noch, wenn man erst mal ein/zwei Bauern getroffen hat und darf dort suchen werden es ganz automatisch immer mehr
Viele Grüße El Grabius
zuerst: herzlich Willkommen !
Wie sehe hast du dich ja gut vorbereitet und sondelst nicht wild drauf los. Find ich Prima.
Kleiner Tip am Rande laß den Wald vorerst außen vor bis du deinen Sachbearbeiter/in kennst, mit ihr/ihm kannst du es dann besprechen. (Es ist zwar nicht verboten aber auch nicht gern gesehen). Ich weiß leider noch nicht welches Amt für dich zuständig ist, dazu müßte ich wissen in welcher "Ecke" du steckst.
Nun zum Suchgebiet, Auskünfte bekommst du vom Katasteramt oder deiner Gemeinde (teilweise reicht ein Anruf). Im Staatsforst kriegst du das Problem keinen Zuständigen zu finden der dir eine Erlaubnis gibt (auch deshalb mein Tip von vorhin). Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: ich sehe mir "mein" Gebiet vorher (ohne Sonde) an ob dort Keramik oder steinzeitliches Material zu finden ist. Meist dauert es nicht lange und ich seh den ersten Bauern, möglicherweise auch der von einem benachbarten Feld und dem erkläre ich dann welch Spinner ich bin und frag ihn gleich nach den Namen seiner Kollegen. Die Bauern kennen sich eigentlich fast alle und wissen viele informative und nützliche Hintergründe. Anschließend erklär ich ihm, dass ihm von allem was ich finde die Hälfte gehört und bitte ihn um seinen Namen, Adresse und Tel. damit ich ihm später seinen "Anteil" auch zeigen kann. (Diese Angaben speicher ich mir mit Uhrzeit im Handy ab).
Liegt keine Keramik, Porzellan etc. auf dem Feld wird man mit der Sonde auch nicht viel mehr finden. Und wenn du Keramik (weniger die glasierte) findest kann du sie gleich bei deiner Vorstellung mit zum Amt nehmen. Übrigens kannst du das mit einem Krimi vergleichen dort wird auch nicht nur ein Fingerabdruck gesichert sondern alle Spuren. Ach ja, ich frag sogar oft Bauern wenn ich sie zufällig auf dem Acker seh obwohl ich dort (noch) gar nicht suchen wollte.
Zu deiner letzten Frage:
"Bringt es was, die Gemeinden anzuschreiben, und über den Gemeinderat o.ä. die pauschale Erlaubnis für die jeweilige Gemarkung abfragen zu lassen?" ganz klar: Nein, du mußt die Besitzer/Pächter schon selbst fragen du würdest es dir ja auch nicht gefallen lassen wenn der Gemeinderat deinen Garten als Spielwiese für andere freigeben würde, aber das ginge auch rein rechtlich nicht.
Ich hoffe ich konnte dir mit deinen Fragen etwas behilflich sein. Kannst mich auch gerne per PM anmailen. Nun bleibt mir noch dir eine gute Zusammenarbeit mit dem Amt und den Bauersmännern sowie tolle Entdeckungen zu wünschen.
ganz vergessen, etwas Geduld braucht man noch, wenn man erst mal ein/zwei Bauern getroffen hat und darf dort suchen werden es ganz automatisch immer mehr
Viele Grüße El Grabius
Zuletzt geändert von El. Grabius am 07.09.2008 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
Non soli cedit ! (Er weicht der Sonne nicht)
-
- Beiträge:176
- Registriert:08.04.2006 11:51
- Wohnort:Bayern
- RayRedditch
- Beiträge:319
- Registriert:10.06.2006 08:42
- Wohnort:Europe
Hallo allerseits,
El Grabius, das mit der Abfrage über den Gemeinderat war eher so gedacht, dass ich diesen per Anschreiben oder "Vorsingen" zentral anspreche und mein Anliegen und meine Absicht vortrage:
Sozusagen "in Kooperation" mit dem BLfD die unbefriedeten Grundstücke die und deren Grundeigentümer zur Gemeinde gehören, per MD zu "sondieren". Wobei relevante Funde zunächst dem BLfD gemeldet werden bzw. diesem dann auch bei Interesse zur Dokumention kurzzeitig überlassen werden. Sollten die Funde von gewissem materiellem Wert sein ("Schatz"-ähnlich oder so), dann würde dem Grundeigentümer ein hälftiges Eigentumsrecht am Fund zustehen.
Der Gemeinderat soll dann "einfach" mal bei den in Frage kommenden Gemeindemitglieder eine "Abfrage" starten, und wenn sich genügend bereiterklären, könnte man ein kleines "Besäuffnis" (Meeting) abhalten und die entsprechenden Formulare ausfüllen und unterschreiben ... lieber wäre mir wegen des Aufwand natürlich, wenn sich das auf dem "Postweg" erledigen liesse
So in etwa hatte ich die etwas "pauschalisierte" Vorgehensweise angedacht.
Mal ein paar Fragen zum "nicht ganz astreinen" Vorgehen beim Sondengehen:
1) Was passiert, wenn ich unbefriedete Grundstücke wie Wald, Acker (ohne Fruchtbeschädigung o.ä.) und Wiese nur betrete, ohne die ausdrückliche Erlaubnis dazu zu haben?
2) Was passiert, wenn ich dann dort unter diesen Umständen (s.o.) das Sondeln anfange?
3) Was passiert, wenn ich unter diesen Umständen "fündig" werde, und grabe? (Pilzsucher!!! - wie ergehts denn dene?)
4) Was kann mir passieren, und an wen wende ich mich zuerst, wenn der Fund "wertig" ist, und ich durchaus die Absicht habe, diesen a) dem BLfD zu melden, und b) dem Grundeigentümer über seinen Anteil informieren möchte.
El Grabius, du empfiehslt mir, den Wald mal "hintanzustellen" ... in dem konkreten Fall - was mein auserkorenes "Explorationsgebiet" betrifft - wäre das aber genau das "Kernziel" meiner Suchbemühungen ... es sind einige kleinere, nicht zusammenhängende Nutzwaldstücke (kein Bannwald etc.), die einige Hügel in dieser Gegend bedecken. Die haben es mir speziell angetan ...
Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass ich mich immer sehr umsichtig in der Natur bewege, speziell auch abseits der Wege. Mein beabsichtigtes "Explorationsgebiet" kenne ich von Hundespaziergängen, die ich mit meinen Hunden dort schon seit vielen Jahren gelegentlich gemacht habe. Die Hunde sind jeweils nicht "jagdtriebig" bzw. haben gelernt, sich in freier Wildbahn "anständig" zu benehmen ... wobei Mäusesuchen und Eichhörnchen auf den Baum jagen zumindest von mir geduldet wird. Pilze lasse ich grundsätzlich stehen - weil ich mich nicht auskenne , aber vor allem, weil ich mich gerne und lieber an deren vielfältigen Formen und Farben erfreue, was auch für sonstiges "Gewächs" gilt ...
El Grabius, das mit der Abfrage über den Gemeinderat war eher so gedacht, dass ich diesen per Anschreiben oder "Vorsingen" zentral anspreche und mein Anliegen und meine Absicht vortrage:
Sozusagen "in Kooperation" mit dem BLfD die unbefriedeten Grundstücke die und deren Grundeigentümer zur Gemeinde gehören, per MD zu "sondieren". Wobei relevante Funde zunächst dem BLfD gemeldet werden bzw. diesem dann auch bei Interesse zur Dokumention kurzzeitig überlassen werden. Sollten die Funde von gewissem materiellem Wert sein ("Schatz"-ähnlich oder so), dann würde dem Grundeigentümer ein hälftiges Eigentumsrecht am Fund zustehen.
Der Gemeinderat soll dann "einfach" mal bei den in Frage kommenden Gemeindemitglieder eine "Abfrage" starten, und wenn sich genügend bereiterklären, könnte man ein kleines "Besäuffnis" (Meeting) abhalten und die entsprechenden Formulare ausfüllen und unterschreiben ... lieber wäre mir wegen des Aufwand natürlich, wenn sich das auf dem "Postweg" erledigen liesse
So in etwa hatte ich die etwas "pauschalisierte" Vorgehensweise angedacht.
Mal ein paar Fragen zum "nicht ganz astreinen" Vorgehen beim Sondengehen:
1) Was passiert, wenn ich unbefriedete Grundstücke wie Wald, Acker (ohne Fruchtbeschädigung o.ä.) und Wiese nur betrete, ohne die ausdrückliche Erlaubnis dazu zu haben?
2) Was passiert, wenn ich dann dort unter diesen Umständen (s.o.) das Sondeln anfange?
3) Was passiert, wenn ich unter diesen Umständen "fündig" werde, und grabe? (Pilzsucher!!! - wie ergehts denn dene?)
4) Was kann mir passieren, und an wen wende ich mich zuerst, wenn der Fund "wertig" ist, und ich durchaus die Absicht habe, diesen a) dem BLfD zu melden, und b) dem Grundeigentümer über seinen Anteil informieren möchte.
El Grabius, du empfiehslt mir, den Wald mal "hintanzustellen" ... in dem konkreten Fall - was mein auserkorenes "Explorationsgebiet" betrifft - wäre das aber genau das "Kernziel" meiner Suchbemühungen ... es sind einige kleinere, nicht zusammenhängende Nutzwaldstücke (kein Bannwald etc.), die einige Hügel in dieser Gegend bedecken. Die haben es mir speziell angetan ...
Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass ich mich immer sehr umsichtig in der Natur bewege, speziell auch abseits der Wege. Mein beabsichtigtes "Explorationsgebiet" kenne ich von Hundespaziergängen, die ich mit meinen Hunden dort schon seit vielen Jahren gelegentlich gemacht habe. Die Hunde sind jeweils nicht "jagdtriebig" bzw. haben gelernt, sich in freier Wildbahn "anständig" zu benehmen ... wobei Mäusesuchen und Eichhörnchen auf den Baum jagen zumindest von mir geduldet wird. Pilze lasse ich grundsätzlich stehen - weil ich mich nicht auskenne , aber vor allem, weil ich mich gerne und lieber an deren vielfältigen Formen und Farben erfreue, was auch für sonstiges "Gewächs" gilt ...
Schöne Grüsse
Ralf
Ralf
-
- Beiträge:176
- Registriert:08.04.2006 11:51
- Wohnort:Bayern
Grüß dich,
du stellst Fragen grins
Zuerst, du hast ne PM. Unbefriedetes Besitztum ist gut, du meinst also ein nicht umzäuntes/ummauertes Grundstück i. S. des Hausfriedensbruch. Ich kürz es mal ab, lt. Verfassung ist das Betreten der Natur ein Bürgerrecht. Deshalb gibt's meist trotzdem einen Besitzer und den sollte man schon aus Anstandsgründen fragen. Soviel zum Betreten, mit dem Graben mußt du immer fragen du beschädigst da ja was (Ausn. viell. brachliegender Acker)
Jetzt versteh ich dein Anliegen, das mit dem Gemeindegebiet mußt du einfach probieren, wir haben z.B. einen See und dort haben wir von der Gemeinde sogar eine schriftliche Genehmigung bekommen. Also du siehst es ist durchaus möglich, aber nicht jede Gemeinde muß so reagieren.
Funde melden ist immer die erste Pflicht danach die Einigung mit dem Grundstücksbesitzer bei nicht geringwertigen Sachen. Stimmt so wie du es bereits angedacht hast.
So noch paar Worte zum "Altwald" dort ruhen u. U. Artefakte seit Jahrtausenden ungestört es geht da nicht um die Tier- oder Pflanzenwelt sondern diese unberührten Hinterlassenschaften sollten von Fachleuten geborgen werden. Wildgecko hat da einen schönen Flyer im anderen Beitrag eingestellt.
So, der Rest per PM
viele Grüße
du stellst Fragen grins
Zuerst, du hast ne PM. Unbefriedetes Besitztum ist gut, du meinst also ein nicht umzäuntes/ummauertes Grundstück i. S. des Hausfriedensbruch. Ich kürz es mal ab, lt. Verfassung ist das Betreten der Natur ein Bürgerrecht. Deshalb gibt's meist trotzdem einen Besitzer und den sollte man schon aus Anstandsgründen fragen. Soviel zum Betreten, mit dem Graben mußt du immer fragen du beschädigst da ja was (Ausn. viell. brachliegender Acker)
Jetzt versteh ich dein Anliegen, das mit dem Gemeindegebiet mußt du einfach probieren, wir haben z.B. einen See und dort haben wir von der Gemeinde sogar eine schriftliche Genehmigung bekommen. Also du siehst es ist durchaus möglich, aber nicht jede Gemeinde muß so reagieren.
Funde melden ist immer die erste Pflicht danach die Einigung mit dem Grundstücksbesitzer bei nicht geringwertigen Sachen. Stimmt so wie du es bereits angedacht hast.
So noch paar Worte zum "Altwald" dort ruhen u. U. Artefakte seit Jahrtausenden ungestört es geht da nicht um die Tier- oder Pflanzenwelt sondern diese unberührten Hinterlassenschaften sollten von Fachleuten geborgen werden. Wildgecko hat da einen schönen Flyer im anderen Beitrag eingestellt.
So, der Rest per PM
viele Grüße
Non soli cedit ! (Er weicht der Sonne nicht)