Hallo Entetrente,
Du kannst aber auch Fragen stellen
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, die Dir mittlerweile auch manch anderer beantworten könnte.
Wenn an der von mir bezeichneten Örtlichkeit ein Schatz gefunden wird, werde ich mich als den Entdecker bezeichnen.
Das wird auch jeder Richter, denn ein früherer Entdecker, der u n a b h ä n g i g von mir und dazu a u c h n o c h f r ü h e r als ich und darüber hinaus nicht nur am Stammtisch von einem Schatz an dieser selben Örtlichkeit gesprochen hat, sondern seine Entdeckung (die maßgebliche Tätigkeit, die es erst ermöglich hat, einen Schatz der Verschollenheit entziehen zu können – in meinem Fall die ausreichende Recherche) vielleicht auch noch – wie ich – das Ergebnis seiner an diese Stelle führende Recherche zu B e w e i s z w e c k e n n o t a r i e l l b e u r k u n d e n ließ, war noch nicht da und hat sich noch nicht gemeldet
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Ein an dieser bezeichneten Stelle vorhandener Schatz muß nicht der Nibelungenschatz sein – da meine Forschungen jedoch allein das Ergebnis der topographischen Bezüge aus den Quellen zu den Nibelungen darstellt, wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sich dann auch um den Schatz handeln, der als Nibelungen-Schatz Einzug in die Überlieferungen gefunden hat
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Und nun nochmals aufgemerkt, Stefan, denn das Entdeckerrecht und die daraus folgende Option auf (Mit-)Eigentum an einem Schatz wird Dir wohl ewig ein Geheimnis bleiben:
Du hast gefragt:
„Schon was Schriftliches, das dich als Entdecker festhält ??“
Na klar doch, schon seit dem 01.01.1900, an diesem Tag trat das BGB in Kraft
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
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Das Entdeckerrecht entsteht kraft Gesetz, daran hat bis heute niemand in den Fällen des Schatzfundes (§ 984 BGB) gezweifelt, und das Gesetz ist sogar schriftlich
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festgehalten.
Gibt es in jeder besseren Buchhandlung sogar im Paperback.
Nimm den in unseren Kreisen allbekannten Lübecker Baggerführer Köppsel.
Den hat meines Wissens niemand jemals gefragt, ob er „etwas Schriftliches hat“, das ihn als Entdecker festhält
![Crying or Very sad :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
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(auf d i e Idee kommt nur jemand, der noch nie etwas von Schatzfund gehört oder gelesen hat oder trotzdem sich völlig naiv gibt oder es sogar ist. Kommt nun wirklich nicht gut von einem Sondengänger-Interessengemeinschafts-Oberguru.
Nicht sehr vertrauenserweckend, was sollen die Leute denken
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
?
Vorweg die archäologische Fakultät, der gegenüber Du doch auch eine wie immer geartete - von mir leider noch nicht vollständig erkannte - Überzeugungsarbeit zu leisten anführst.
Deine Kenntnisse des (auch Schatz-)Fundrechtes überzeugen mich nicht, wie willst Du mit dem Rechtsinstitut des Schatzregales vergleichsweise sicher die Archäologie überzeugen?
Sicher, man kann sich auch blöd stellen
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
, aber das muß doch nicht gerade in der Öffentlichkeit
![Embarassed :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
des Internet sein)
Auch völlig ungefragt hat Baggerführer Köppsel ein höchstrichterliches (natürlich auch wieder schriftliches
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
) und rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erhalten, daß er kraft Gesetz der Entdecker des von ihm zufällig gefundenen Schatzes geworden ist
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Das Schatzfundrecht ist doch tatsächlich viel einfacher als man denken sollte, es wird nur viel zu viel hinein projeziert.
Gruß
Rudolf
- führender Nibelungen-Schatz-Versteck-Zeiger -
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