Zu der Bemerkung von gestern:
1) In vielen Denkmalschutzgesetzen Europas (ich müsste überprüfen, ob das in der BRD überall der Fall ist) ist bereits die Suche nach Gegenständen und Stellen genehmigungspflichtig, nicht erst das Graben.illegal wird es erst durch das Graben und das macht nicht der Detektor, sondern der Spaten).
2) Die Detektorsuche geht allerdings IMMER mit einem Eingriff ins Erdreich einher, wenn der Detektor ein verheißungsvolles Signal abgibt, so dass Detektorsuche prinzipiell unters "Ausgraben" fällt.
Nun kommen wir zu den verbalen "Haarspaltereien" seitens der Schatzsucher:
Nimmt man den französischen Code du Patrimoine, dann findet man da die Formulierung " ...welche von vorgeschichtlichem, geschichtlichem ...Interesse sein können". Also nicht "sind" wie etwa im Luxemburger Denkmalschutzgesetz, sondern "sein können". Somit haben die Franzosen selbst noch unbekannte BD schützen wollen.Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: ....d) Die Fiktion; da könnte ein Bodendenkmal zu erwarten sein. (Allerdings wird dies nie und nimmer bestrafbar sein. Denn der Sucher selbst müßte zugeben, daß er davon ausging, dort eines zu finden. Und selbst belasten muß ich mich in einem Rechtsstaat schon gar nicht.)
......(Und der Herr steh uns bei. Wenn es nach manchen Denkmalschützern ginge, würde ganz Deutschland dazu erklärt werden. Was dann ganz lustig wäre. Jede Apfelbaumpflanzung würde eine Ausnahmegenehmigung der Denkmalschutzbehörde brauchen; oder ein Gesetz mit hunderten von Ausnahmen. Oh, in diesem schönen Land könnte ich mir solche Dinge vorstellen.
Um der gesetzlichen Genehmigungspflicht in Sachen Metalldetektorsuche entgehen zu wollen, haben überall in Europa pfiffige Schatzsucher den Begriff "Schatzsuche" aus ihrem Vokabular verbannt, nennen sie "Detektion", "Metallsuche", "Sondengängerei", ... und behaupten, nach nicht bestimmten Metallteilen zu suchen, sondern nach Metallteilen allgemein. Andere wiederum treiben die Scheinheiligkeit auf die Spitze, und behaupten, nur nach verlorenen Schlepperteilen oder verlorenen Eheringen des Landwirten zu suchen.
Dennoch: Die Begriffe "Detektion", "Metallsuche", "Sondengängerei", ... sind synonyme für den Oberbegriff "Schatzsuche". Und ein Schatz dem rechtlichen Sinn entsprechend ist etwas, das so so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Also in der Regel etwas von geschichtlichem, vorgeschichtlichem, künstlerischem oder wissenschaftleichem Interesse.
Schaut doch mal nach unter welchem Begriff Metallsuchgeräte verkauft werden, ob es nun auf ebay ist, in Shops oder anderswo: "Schatzsuchgerät"
"Schatzsuche" fällt somit automatisch alle Denkmalschutzgesetze, die ich kenne. Und immer noch versucht die Sondengängerszene diese gesetzliche Pflicht zu umgehen, mit vorgeschobenen Ausreden ...
Das ist,was mich am meisten stört, diese lächerlichen Versuche, einer Genehmigungspflicht entgehen zu wollen.
Ich denke, das meiste ist in dieser Diskussion ist gesagt worden. Es gab viele übereinstimmende Meinungen, es gab auch "Knackpunkte", wo jeder auf seiner Meinung beharrte. Schließen wir sie ab?
Beste Grüße,
André