Hi El. Grabius,
eins vorweg: Ich habe ja freiwillig und mit Interesse den Dialog mit euch und Dir gesucht. Und so lange man mir meine Ansichten und Vorstellungen sachlich mit Argumenten oder eigenen konträren Meinungen "widerlegt", und nicht sofort eine "Ausgrenzung" vornimmt, weil ich (noch) nicht so ganz "linientreu"
bin ... so lange fühle ich mich hier wohl und ziehe meinen Nutzen aus dem Dialog mit euch
Sogesehen kann man sagen, dass Du mir ja eigentlich von Post zu Post sympathischer wirst, da Du Dir die Mühe machst, Dich mit meinen vielleicht doch etwas abstrusen Ideen und wohl auch teils falschen Vorstellungen detailiert auseinanderzusetzen
Und da das Ganze in einem in keinerweiser "missionarischen" Ton abgeht, bin ich noch eher geneigt, aus euren Kritiken oder Erklärungen verwertbare Erkenntnisse zu ziehen ... für eine praktikable Kooperation mit Archäologen und deren Behörden.
In dem folgenden Text habe ich das von Dir zitierte etwas eingefärbt ...
Da würde einer kommen, 20 Euro bezahlen, eine dieser Genehmigungen bekommen und "seinen Claim" hochoffiziell ausbeuten. Womöglich noch die billigen Sachen den Archäologen vorlegen und die "guten" verhökern, an Steinzeit und Keramik nicht einen Gedanken verschwenden. Bekommt er keine dieser heißgeliebten Genehmigungen verkauft er doch seine Sonde nicht, nein, er sucht ohne dieses Papierchen. Genau das kann und soll doch nicht der Zweck sein.
Na, so ist es eigentlich nicht von mir gedacht ... obwohl so ein Vergleich mit einem "Claim" nahezuliegen scheint
Dieses begrenzte und behördlich "abgesegnete" Gebiet, im Zusammenspiel mit dem Logbuch, soll eigentlich einmal sicherstellen, dass der Sondler darstellt, dass ihm bekannte BD in diesem Gebiet bekannt sind (und das BLfD könnte nicht im Viewer vermerkte ergänzen), und dass er nur dort "kontrolliert" sucht und gräbt. Das Logbuch ist eigentlich nich zur Funddokumentation sondern zur Dokumentation der "Sondierungstätigkeit" gedacht -
vor Antritt des Sondengehens vermerkt der Sondler Datum/Uhrzeit und "Planquadrat(e)" seines Explorationsgebietes, in denen er beabsichtigt zu suchen - und später dann die Endezeit des Sondengangs. Sollten nun "diverse Grünen Männchen" oder andere "Ordnungshüter" eine Kontrolle des Sondlers während des Sondelns vornehmen, so kann er belegen, dass er einen dokumentierten Sondengang vornimmt. Welchen Nutzen die "Behörden" aus dieser Dokumention ziehen könnten ... das führ ich lieber nicht weiter aus, hab eh schon zuviel Bürokratie verbreitet
Diese Registrierung soll also keineswegs den Eindruck vermitteln, hier darf ich "abgrasen" auf Teufel komm raus ... und verwerten wie ich will ... aber wie Du schon sagst, letztendlich kommt es auf den Einzelnen an - ob mit oder ohne Registrierung - ob er sich im gewissem Sinne auch dem Gemeinsinn verpflichtet fühlt.
Sollte allerdings das Gesetz so geänder werden, dass nur noch mit Registrierung im zuvor festgelegten Gebiet gesondelt werden darf, und eine Zuwiderhandlung (also auch ein Sondengehen in einem nicht genehmigten Gebiet oder aber ein Sondengang, der nicht im Logbuch vor Beginn dokumentiert wurde) mit relativ deutlichen Bussgeldern belegt ist ... sicher, Strafe hält keine Täter ab, wenn sie (im Bereich des Sondengehens) nicht von vornherein unlautere Absichten in sich tragen ... und die echt kriminellen raubgräber schreckt so ein Bussgeld, egal wie hoch, nu absolut nicht ab. Aber es würde den vielen "Gelegenheitsdieben" die Sache einwenig versauen und vielleicht doch den einen oder anderen "Amateurraubgräber" abhalten ... zumal die Kontrolle - ob oder ob nicht - mit so einer Registrierung und den zugehörigen Verfahrensweisen sozusagen ad hoc den "tatbestand" für jeden (informierten) Ordnungshüter sofort offenlegt. Sorry, dass erinnert vielleicht etwas an "Blockwartmentalität" ... aber angeln ohne Angelschein, oder das Rumschleppen einer scharfen Waffe - auch im Köfferchen - wird auch nicht als Bagatelldelikt gesehen ... zumindest nicht vom Angelverein oder den gestzestreuen Sportschützen und Jägerschaft etc.
Der Sinn sollte sein, heimatkundlich Interessierte zu sensibilisieren, anzuleiten und zu integrieren, was ist wichtig, wie sollte ich mich verhalten.
Ich, von meinem Standpunkt aus, sehe dieses speziell heimatkundliche Interesse, wenn es sich auf die Umgebung des Geburts- oder Wohnorts beschränken soll, nicht als ein "KO-Kriterium". Aber eine Sensibilisierung in Richtung Geschichtsbewusstsein und einem Sinn für "archäologische Werte" zu vermitteln ... und dem (Gelegenheits-)Sondengänger die entsprechenden "schützenden und bewahrenden" Verhaltensmassregeln zu vermitteln (Leitfaden, neue Medien a la Internet) ... d'accord
Nun zu deiner Frage wie sich die Sondengängerzahl aufgliedert. Ich vermute vielen geht es nur um den Fund (wie fast jeden Anfänger). Die heimatkundlich, geschichtliche Begeisterung kommt erst später, bei vielen leider nie. (Und das dürfte die Mehrzahl sein)
Ich müsste lügen, wenn ich sagen würde, mir gehts es nicht um "den Fund" oder das Finden ...
Da steckt wohl in jedem noch, wie ich schon erwähnt hatte, mehr oder weniger dieses kindliche "Schatzsucher-Herz" ...
Was nach und mit dem Fund passiert? ... das dürfte zu einem grossen Teil vom bereits geprägten "Charakter" des Sondengängers abhängen, und zum anderen von seinem "Aufklärungsstand" per Information und Instruktion.
Nun müßte man die Gratwanderung schaffen all diejenigen denen es nur um die Funde geht einzubinden, zumindest so, dass sie nichts aus Unwissenheit zerstören und ihre Sachen zumindest melden. Was soll da eine Genehmigung bezwecken ? Der Heimatkundler setzt sich sowieso mit seinem Amt in Verbindung, der "Nur-Fundinteressierte" eben nicht, außer er bekommt einen Claim. Für was soll ersterer nun möglicherweise auch noch zahlen ? für Heimatverbundenheit ? Ehrlichkeit ? Wie du siehst viele Fragen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass ein Heimatverbundener/-kundler bereit ist, ein paar Euros zu "investieren", wenn dies hilft, zumindest die Grosszahl der "Gelegenheitsdiebe" leichter ausfindig zu machen und diese "a bisserl" abzuschrecken. Professionellen Raubgräbern kommt man wohl nur in Zusammenarbeit mit den Exekutivbehörden an den Kragen. Aber wenn ich es bisher richtig verstehe, sind es eben auch die vielen teils unbedarften und uninformierten Sondengänger, die aus Unwissenheit oder weils in ihren Augen 'ne Bagatelle ist, mal was einstecken ... ohne Funddokumention, ohne Anteil an den Grundeigentümer und ohne Meldung ans Amt - und ohne Bewusstsein, dass sie über diese Unterschlagungen hinaus eventuell noch eine Menge immateriellen Schaden angerichtet haben.
Die Kurse mit oder ohne Zertifizierung (ist auch egal) wären doch nicht 50, 10 oder 5 Stunden im Monat, welcher Archäologe oder Berufstätige hätte denn soviel Zeit ? Nein 1 oder 2x im Jahr ein ganzes oder ein Teilwochenende. Übrigens wenn du dich bei der Gesellschaft für Archäologie, München, Hofgraben einbringen möchtest kriegst du Termine für Ausgrabungen, Vorträge usw. usw. als Mitglied zugeschickt
Ich werde mich in dieser Richtung bei Zeiten mal etwas schlauer machen ...
Diesen Teil deiner Antwort verstehe ich nicht:
"Was Neues entdecken ... ob nun materiell "wertvoll" oder auch "nur" ideell von Wert (für die Archäologen und/oder Heimatvereine /-museen), Ich möchte also nicht dort suchen und graben, wo offensichtlich "was ist", sondern dort, wo ich nach eigenen Überlegungen oder Recherchen was "vermute". Ja, und da beisst sich schon die Katze in den Schwanz: Gewillt "möglichst" legal vorzugehen, schliesst sich dies ja schon alleine durch meine "Vermutung" aus! Also nix "Neues" für die Archäologen ... keine neue "Himmelsscheibe" oder neues Gräberfeld, oder eine Ansiedlung, die man "übergeben" könnte ...
Wieso beisst sich die Katze in den Schwanz wenn du dort suchst wo nichts bekannt (keine BD´s) ist und dann etwas findest? Und was soll deine Vermutung ausschließen ? Deine Vermutung ist übrigens nicht maßgeblich sondern die der Archäologen, falls du das Denkmalschutzgesetz meinst. Und wenn die an dieser Stelle Hinweise (konkrete Vermutungen durch Luftbilder oder bereits getätigte Funde) haben, dann muß der Sondler halt wegbleiben. Aber das ist doch das Highlight: ein Grab (siehe Bavaricum) oder wie ich drei unbek. Rastplätze entdecken und melden. Bekanntes kann man übrigens nicht mehr entdecken
Tja, das war dann wirklich eine krasse Fehlinterpretation von mir des entsprechenden § im Denkmalschutzgesetz ...
Dein Satz
Und was soll deine Vermutung ausschließen ? Deine Vermutung ist übrigens nicht maßgeblich sondern die der Archäologen, falls du das Denkmalschutzgesetz meinst.
stellt das nun auch für mich richtig ... ich sehe jetzt klar
Und deinen Schlußkonsens kann ich mich auch nicht anschließen (ich hoffe ich bin dir trotz ständigem Widerspruch noch etwas sympathisch). Es wird einem gar nicht schwer gemacht, nun predige ich wieder die drei Grundpfeiler: Denkmäler meiden, Funde melden, Kontakt zum Amt aufnehmen. Mehr gibt's gar nicht (naja in mancher Gegend etwas Glück mit dem Sachbearbeiter).
Meine Schlussfolgerung stützte sich ja hauptsächlich auf den vorherigen Absatz mit meiner irrigen Interpretation des DSG (Gebiet, wo
ich einen Fund
vermute = tabu/gesetzeswidrig). Da sah ich mich schon mit einem Fuss hinter Schloss und Riegel ...
So, wie Du das nun richtig gestellt hast, ist es wohl leicht genug, sich auch als "Gelegenheitssondler" gestzes- und denkmalschutzkonform zu verhalten
Aber kein Post ohne neue Frage:
Folgendes Szenario ...
Ich habe die Erlaubnis vom Nutzwaldeigentümer dort zu sondeln und zu graben ... finde und grabe aus - nicht ganz, aber so das zu erkennen ist, was es ist - ein Schwert oder so, sondiere weiter und werde in unmittelbarer Nähe wieder fündig, grabe, bis zu erkennen ist, was es ist: ein undefierbarer Metallgegenstand aus Nichteisen ... sondiere weiter und werde nur einen halben Meter daneben wieder fündig. So, nun - als informierter und moralisch gefestigter
Sondler beschliesse ich nicht mehr weiterzugraben, da ich eine altertümliche Grabstelle oder ähnliches vermute. Nun verständige ich das zuständige D-Amt, und die beginnen dort dann "archäologiegerecht" eine umfassende Ausgrabung. Hossa ... bei dieser Ausgrabung wird dann ein dicker Krug mit einigen zig Silber- und Goldmünzen mitausgegraben ...
Die Frage könnt ihr euch denken ... wenn nicht: Bin ich zusammen mit dem Waldeigentümer hälftig Eigentümer aller in Folge meiner Funde durch die Archäologen ausgegrabenen Gegenstände?
Wenn ja (hier gibts ja kein Schatzregal), dann - und das jetzt nich falschverstehen - ist es OK.
Wenn nein, dann ist es meiner Meinung nach nicht OK - und zwar nicht nur, weil mir meine "Versorgungslücke zur Rente" erhalten bleibt ... nein, auch weil genau das dann dazu führen könnte, dass unter solchen Umständen "wie wild" alles selbst freigelegt wird, nur um sich die Eigentumsrechte "zu sichern".
Ob ich das dann auch tuen würde? ... das ist für mich die gleiche Frage, ob ich einem Meerschweinchen den Hals umdrehen würde ... wahrscheinlich schon ... wenn es ernsthaft versucht, meinem Hund die Kehle durchzubeissen