Ich habe hierzu kein direktes Feedback bekommen, doch ich weiss, dass meine im Artikel vorgebrachten Ansichten durchaus von den deutschen Kollegen geteilt werden. Immerhin ist das "Archäologische Nachrichtenblatt" das "Presseorgan" der Deutschen Landesarchäologen .Mole hat geschrieben:Hallo Archeos,Archaeos hat geschrieben:.........
Übrigens den Vorschlag, ein solches Handbuch zu verfassen, habe ich 2006 in meinem Artikel zum illegalen Sondengehen im Arch. Nachrichtenblatt unterbreitet. Ich habe vorgeschlagen, ein solches Handbuch sowohl als gratis Downloadversion wie auch in Form einer gedruckten Version jeder interessierten Person zugänglich zu machen,.
wie war denn damals das Feedback Deiner Kollegen und anderer, interessierter Kreise, auf diesen Vorschlag?
Einen Leitfaden nur für Euch Sondengänger? Mir scheint, als ob Ihr Sondengänger Euch für ungemein wichtig haltet. Was unterscheidet Euch Sondengänger vom Scherben/Steinartefaktesammler? Der Metalldetektor, die Schüppe und die Tatsache, dass 90 % Eurer Funde Metallfunde bei 10 % Nichtmetallfunden sind und dass das Verhältnis der Metallfunde zu den Nichtmetallfunden bei den Scherbenlesern genau umgekehrt ist.Mole hat geschrieben:Wieso eigentlich nicht? Meiner Meinung nach geht es doch zunächst mal darum, die SG in ihrer "gesamten Breite" anzusprechen und zu "erreichen" ...Archaeos hat geschrieben:.........Um zum eigentlichen Thema zurückzukehren. Es macht keinen Sinn, dass die Denkmalbehörden einen archäologischen Leitfaden bzw. ein Handbuch eigens für Sondengänger herauszugeben.
Für den Scherbenleser wie für den Sondengänger ist aber die durchzuführende Funddokumentation genau die gleiche.
Nun zu der Frage mit dem "Ansprechen der Sondengänger"? Wie willst Du das bewerkstelligen? Die überwiegende Mehrheit der Sondengänger agieren doch im Verborgenen und sind den Denkmalbehörden gänzlich unbekannt. Um die Sondengänger in ihrer "gesamten Breite" überhaupt ansprechen zu können, bedürfte es einer Registrierungspflicht der in Umlauf befindlichen Metallsuchgeräte, Registrierungspflicht welche bereits 1981 in der Empfehlung Nr. 921 des Europarates stand.
Artefakte kommen einem SG nicht "mehr oder weniger zufällig" unter, sie sind letztendlich das Ziel JEDER Suche (es sei denn, man sucht nach Goldnuggets; diese sind keine "Artefakte"). Dass Artefakte/archäologische Funde "Zufallsfunde" sind, das ist eine der vielen Falschaussagen, die immer wieder in Handbüchern für Sondengänger verzapft werden.Mole hat geschrieben: Diejenigen SG, denen Artefakte mehr oder weniger zufällig unterkommen, wären dann aber zumindest anhand dieser "Broschüre" darüber informiert, dass ein "krummes Metallstäbchen" u.U. ein Teil des Zaumzeugs eines römischen gauls sein könnte ... und der Begutachtung bedarf
Zum Ablaufprozess: vor jeder Detektorsuche steht einmal die Genehmigungsprozedur. Schon vergessen? Also bitte nicht das Pferd beim Schweif zäumen.Mole hat geschrieben:Desweiteren könnten in der "Broschüre" auch für die D-Ämter verbindliche "Ablaufprozesse" festgehalten werden, wo Fundmeldung, Vor-Begutachtung und eventuelle wissenschaftliche Begutachtung klar definiert sind, so dass jeder weiss bzw. wissen könnte, wo es lang geht ...