Raubzüge bei Nacht und Nebel

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

Moderatoren:jupppo, Lojoer

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 18.02.2009 21:44

Loenne hat geschrieben: Bei uns nennt man das die "ewig Gestrigen", die immer nur hinterherlaufen.

l
Bei uns sagt man : " Labertasche ". Viel Wind um nichts.

Sind in der Politik häufiger anzutreffen. Viele Worte > Keine Ergebnis.

Hauptsache man hat SICH (mindestens Genie mit endloser Erfahrung ) mitgeteilt ..... :lol:

Ps: @Rudi Ich werde mal anfragen ob man dich hier noch " benötigt ". :wink:
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Walter Franke
Beiträge:265
Registriert:24.10.2005 22:08
Wohnort:65510 Wallrabenstein
Kontaktdaten:

Beitrag von Walter Franke » 19.02.2009 12:11

Loenne hat geschrieben:Irgendwie zwängt sich mir der Verdacht auf, dass einige sich hier auch nur gerne reden hören.

Dieser zweite Verein wollte ja nun ganz anders vorgehen und alles auf die harte Tour machen. Und was ist dabei rausgekommen? Richtig, nämlich gar nichts. Da ja zumindest Walter dort einen guten Einblick hat, kann er ja hier mal die Mitgliederzahlen, die letzten Aktivitäten, die Anzahl der Beiträge im Forum und die Ergebnisse der durchgeführten Aktionen aufführen.

Gruß
Michael
Hallo Michael,

also ich bin nur Mitglied dort und habe keinen Einblick in die Mitgliederliste.

Vielleicht erinnerst Du Dich. Prof. Kunow hat beim Bundeskulturausschuss vorgetragen, es wäre unbedingt Nötig durch eienn Zusatz im § 984 BGB ein bundesweites Schatzregal einzuführen. Monika Grifhan (SPD) hat daraufhin den Vorschlag dem Kulturstaasminister vorgetragen und um Umsetzung des Vorschlages von Prof. Kunow gebeten.

Der VDSH hat daraufhin sich mit einer Mappe, bestehend aus Schreiben sowie meherern Belegen u. a. auch von Herrn Graf, gegen die Einführung gewandt. Gleichzeitig konnten Sondengänger das Schreiben herunterladen und an den Kulturstaatsminister senden.

Der Kulturstaatsminister hat dann dem VDSH geantwortet, das er unserer Argumentation folgt und er es auch so sieht, dass mit der Einführung eines Schatzregals jeder Anreiz zur Fundabgrabe archäologischer Bodenfunde fehlen würde und die Bundesregierung NICHT daran denkt ein Solches Schatzregal einzuführen.

Die Abschaffung des Schatzregals ist eines der Ziele des VDSH

Viele Grüße

Walter

Benutzeravatar
Loenne
Site Admin
Beiträge:1169
Registriert:15.10.2005 19:01
Wohnort:Horst (Holstein)
Kontaktdaten:

Beitrag von Loenne » 19.02.2009 18:37

Moin Walter,

zum Glück hat es ja wenigstens Dir nicht die Stimme verschlagen. :wink:

Vielen Dank für Deine Ausführungen. Wundert mich allerdings, dass Du als Mitglied keinen Einblick in Euer eigenes Forum hast.

Ich kann Dir da aber gerne helfen:

Mitglieder insgesamt: 37
Beiträge insgesamt: 30
Themen insgesamt: 8
Kategorien insgesamt: 3
Boards insgesamt: 5

Boah, immerhin 30 Beiträge - der letzte aus 2007. :shock: Da geht ja richtig die Post ab. :D Kein Wunder, dass Euch da ein wenig langweilig wird und man gerne auch mal bei DIGS sein Unwesen treibt. Hier hat man wenigstens ein paar Zuhörer, wie Rudolf uns ja dankenswerterweise vorgerechnet hat. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. :wink:

Aber ist schon gut, war halt wieder ein Eigentor und der geneigte Leser wird sich schon sein Bild machen, wenn er den Zeilen aufmerksam folgt.

Weiterhin alles Gute!

Gruß
Michael

Benutzeravatar
masterTHief
Beiträge:259
Registriert:23.10.2005 21:57
Wohnort:in einer Höhle in der Erde

Beitrag von masterTHief » 19.02.2009 21:48

Hallo Walter,

Du weißt ja auch, daß man einen Zusammenschluß wie es DIGS (als BGB-Gesellschaft) darstellt - loser Zusammenschluß zur Verfolgung gemeinsamen Zieles, ähnlich einer Mitfahrgemeinschaft - leider auch nicht mit einem eingetragenen Verein vergleichen, der sich hingegen auch eine bindende Satzung zu geben hat und bei dem ein Vorstand als Organ über Mitgliedsanträge zu entscheiden hat.
Die Wirkungsbreite eines eingetragenen Vereines kann man eben auch nicht an der Mitglieder-Anzahl bemessen, eher an deren Fähigkeiten.
Diese Anzahl ist mir (als einfaches Mitglied ohne Funktion natürlich) auch nicht bekannt, sie wird aber vermutlich absichtlich sehr gering gehalten sein, weil einerseits bereits in der Gründungsphase und beim Satzungsentwurf aus gutem Grunde dem Aspekt Rechnung zu tragen gewesen sein dürfte, daß nicht wahllos alles als Mitglied aufgenommen werden sollte, denn sonst wäre per Mehrheitsbeschluß eine „feindliche Übernahme“ der Vereinsorgane (wie dem Vorstand) durch stimmberechtigte Mitglieder theoretisch denkbar.
Andererseits hat es sich meiner Kenntnis nach leider auch gezeigt, daß auch schon mal ein Gründungsmitglied sich unter Vortäuschung falscher Interessen eingebracht hat, um dann seine Insider-Informationen einer anderen Organisation zuzuleiten.
Ebenso kann und muß eventuell der Vorstand eines Vereines durch Beschluß abgewählt werden können - den Vorstandsvorsitzenden auf Lebenszeit kann und darf es in einem Verein ja eigentlich nicht geben (ein nur dem Namen nach „Ehren“-Vorsitzender hiervon ausgenommen, der kein Vereinsorgan ist).

Hingegen kann es bei einer BGB-Gesellschaft durchaus eine nicht absetzbaren „Führung“ auf Lebenszeit geben, wobei es einem jeden Mitgesellschafter überlassen bleibt, die Gesellschaft zu verlassen, denn ein satzungsgemäß verbrieftes Stimmrecht hat er nicht, um den mitunter selbst ernannten oder eingesetzten (ich nenne es jetzt einmal:) „Vorstand“ auf Lebenszeit mehrheitlich absetzen zu können.
So hat auch diese Organisationsform durchaus ihre erkennbaren Vorteile.
Für mich war das allerdings ein Grund, der Mitgliedschaft in einem Verein den Vorzug zu geben.

Also:
im Ergebnis läßt sich eine BGB-Gesellschaft nicht mit einem eingetragenen Verein vergleichen, erst recht nicht, wenn letzterer dem Erfordernissen der Gemeinnützigkeit (gegenüber der Allgemeinheit) Rechnung tragen muß und nicht (eigentlich dann durchaus auch eigennützig möglich – dies hier ohne Wertung) einer kleinen ausgesuchten Gruppe (archäologische Wissenschaftler) zugute kommt.
Dies muß allerdings - um nicht wieder mißverstanden zu werden - nicht heißen, daß eine BGB-Gesellschaft nicht auch dem Gemeinnutz dienlich sein kann.
Aber eine als „gemeinnützig anerkannte BGB-Gesellschaft“ ist mir nicht bekannt.
Hierzu dürfte es der strengen Regeln bedürfen, die eben an einen Verein gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"

Benutzeravatar
Pfälzer/Jürgen Hahn
Beiträge:823
Registriert:01.10.2006 14:22

Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 21.02.2009 15:17

HALLO
Ich gebe hiermit meinen Moderatorenposten für Baden-Württemberg ab.

Teilt mir bitte eine Bankverbindung mit, damit ich das Konto auflösen
Könnte man wenigstens diesen beiden Wünschen zeitnah nachkommen ? Bild

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 21.02.2009 16:58

Erledigt.

Besten Gruß
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Benutzeravatar
Pfälzer/Jürgen Hahn
Beiträge:823
Registriert:01.10.2006 14:22

Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 21.02.2009 17:42

Vielen Dank.

Antworten