![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Fazit: Schatzsuche, ein teures Hobby: Geldstrafe + Detektor weg + Anwaltskosten + Gerichtskosten
![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon_twisted.gif)
Stimmt, die Strafe ist immer noch sehr niedrig. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass zwei der drei Täter invalide (krank) sind. Immerhin in erster Instanz sind die drei Raubgräber noch freigesprochen worden.Walter Franke hat geschrieben:Moin,
die Meldung über dies lächerliche Strafe ist ja den Platz nicht wert, den der Hinweis hier im Forum wegnimmt.
Viele Grüße
Walter
Mole hat geschrieben:Hi Archaeos,
wie wird denn (dort in France) das raubgräbern auf bekannten BD juristisch eingestuft? Schwerer/leichter Diebstahl, Unterschlagung, Raub .... ?
Oder war es "nur" eine Ordnungwidrigkeit, also nicht strafrechtlich belegt?