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Dann kehrt man einmal vor der eigenen Tür und es wird einem Verpfeifen vorgeworfen ...
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Was für einen Nutzen?? Wissenschaftliche Veröffentlichung??Archaeos hat geschrieben:
Zieht der Archäologe/das Denkmalamt Nutzen aus illegal geborgenen Bodenfunden, dann macht er/es sich der Hehlerei schuldig. Ein Straftatbestand, nicht mehr und nicht weniger.
BlödsinnArchaeos hat geschrieben: Sagt ein Mitarbeiter des Amts in einem Detektorforum: "Leute, kommt und meldet Eure Funde, sch....egal auf welche Weise sie zustandegekommen sind", dann leistet er der Raubgräberei Vorschub. Diese Problematik gibt es nicht nur in Frankreich, sondern auch in der BRD. Deshalb bin ich der Auffassung, dass dieses Thema auch hierhin gehört. Vielleicht basiert die ablehnende Haltung so mancher Ämter Sondengängern gegenüber auf dieser Problematik.
Beste Grüße,
André
Übersetzung: "Hehlerei ist das Verstecken, die Verwahrung und das Weiterleiten einer Sache, oder das Vermitteln in einer Weiterleitung, wohl wissend, dass die Sache aus einem Verbrechen stammt oder einem Eigentumsdelikt. Erfüllt ebenfalls den Tatbestand der Hehlerei, wenn man wohl wissend um die Unrechtmässigkeit mit jedem Mittel Vorteil (Nutzen) aus dem Produkt eines Verbrechens oder Deliktes zieht. Hehlerei wird mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren und einer Geldstrafe bis 375000 Euro bestraft"Le recel est le fait de dissimuler, de détenir ou de transmettre une chose, ou de faire office d'intermédiaire afin de la transmettre, en sachant que cette chose provient d'un crime ou d'un délit. Constitue également un recel le fait, en connaissance de cause, de bénéficier, par tout moyen, du produit d'un crime ou d'un délit. Le recel est puni de cinq ans d'emprisonnement et de 375000 euros d'amende.
Diese Meinung teile ich auch. Jedoch bin ich der Meinung, dass sich nur ein kleiner Prozentsatz der Sondengänger hierfür eignet. Sondengänger allgemein als Ersatz für die immer älter werdenden Ehrenamtlichen (ohne Sonde) anzusehen, ist eine Fehleinschätzung.Insurgent hat geschrieben: Nein, sie/wir brauchen klare Regeln, Pflichten und Rechte!!
Nur dann wird man das Problem in den Griff bekommen und dazu eine neue Generation Bodendenkmalpfleger, die für die neue Zeit (Tiefenmeißel, schnelle Landzerstörung durch Baumaßnahmen, großflächige Prospektionen etc) geeignet sind.
Diese Meinung teilen inzwischen viele Archäologen und auch Länderchefs
Da bin ich der Meinung unterliegst Du einer Fehleinschätzung.Archaeos hat geschrieben:Diese Meinung teile ich auch. Jedoch bin ich der Meinung, dass sich nur ein kleiner Prozentsatz der Sondengänger hierfür eignet. Sondengänger allgemein als Ersatz für die immer älter werdenden Ehrenamtlichen (ohne Sonde) anzusehen, ist eine Fehleinschätzung.Insurgent hat geschrieben: Nein, sie/wir brauchen klare Regeln, Pflichten und Rechte!!
Nur dann wird man das Problem in den Griff bekommen und dazu eine neue Generation Bodendenkmalpfleger, die für die neue Zeit (Tiefenmeißel, schnelle Landzerstörung durch Baumaßnahmen, großflächige Prospektionen etc) geeignet sind.
Diese Meinung teilen inzwischen viele Archäologen und auch Länderchefs
Natürlich sind die meisten Menschen lernfähig. Die Beobachtung der Detektorszene in den verschiedenen Ländern Europas zeigt aber leider, dass ein grosser Teil der Sondengänger eine Genehmigungspflicht für ihre Nachforschungen und damit verbundenen Grabungen grundsätzlich ablehnt. Weshalb wird eine Genehmigungspraxis abgelehnt? Dies erklärt folgende Aussage von G. Gesink, einem der Hauptpromotor des Sondengehens im Handbuch für Sondengänger, 2005:Insurgent hat geschrieben: ...Durch die nun mehrjährige Erfahrung mit den Mitgliedern der Detektorgruppe SH stelle ich immer wieder fest, dass aus "Spaßsondlern und Militariasuchern" sehr gute Feldbegeher werden, die mit der Zeit ein Gefühl für alle anderen Oberflächenerscheinungen bekommen und somit sehr wohl die Nachfolger von den "alten Bodendenkmalpflegern" werden können.
Menschen sind lernfähig!! (OK, nicht alle aber "In dubio pro reo" meine Meinung!!) ...
Es hängt aber ab, von welcher Instanz und unter welchen Spielregeln Ermächtigungen abgegebn werden. Wird es eine für jedermann zu bekommende "Angelerlaubnis" oder mehr eine Art Jagderlaubnis für die Elite? [....] Kurz die Habichte in der Archäologie haben Interesse an der Polarisierung zwischen beiden Lagern und versuchen noch immer, die Gezeiten zu ändern , um der Metalldetektion das Aus über eine Art "Jagderlaubnis" zu bescheren
OK, aber ohne diese Grundlagen geht es nicht.Archaeos hat geschrieben:
dass ein grosser Teil der Sondengänger eine Genehmigungspflicht für ihre Nachforschungen und damit verbundenen Grabungen grundsätzlich ablehnt.
2) ein weiterer Teil der Sondengänger ist nicht willens, sich eine minimale wissenschaftliche Vorgehensweise anzueignen (Fundobjektkartierung; Führen eines Fundbuchs) und kann auch keinen Sinn darin erkennen ...
Und Du, mein lieber Walter, bist ein typischer Vertreter der Schatzsuche: Jegliches Unrechtsbewusstsein ist Dir fremd und Schuld tragen immer nur veraltete, unangepasste und nicht zeitgemässe Gesetze.Walter Franke hat geschrieben:Moin André
....
Danke dass Du mir es bestätigt hast - Du verstehst das deutsche Recht einfach nicht.
Viele Grüße
Walter
Walter, Du hast Recht, dass Du am Anfang nicht zu den typischen Vertretern der Schatzsuche gehört hast. Und das Mythos-Urteil zugunsten der Sondengänger kam lediglich zustande, weil der damalige Landesarchäologe stur und völlig unausgewogen gehandelt hat. Das heißt aber lange noch nicht, dass jedem Sondengänger automatisch eine Genehmigung für sogenannte gestörte Flächen erteilt werden muss. Denn wer undokumentiert Gegenstände aus der Ackerschicht entnimmt, begeht einen Eingriff in die Bodendenkmalpflege. Der Sucher muss, nach den Regeln der Malta Konvention, die Deutschland unterschrieben hat, die notwendigen Kompetenzen aufweisen ... Und noch lange nicht jeder Sondengänger ist genehmigungsfähig!Walter Franke hat geschrieben: Ich bin ein eher untypischer Vertreter der Schatzsuche, da ich schon frühzeitig – um im Einklang mit der gesetzlichen Lage – meine Nachforschungen (alte Wegeverbindungen im Taunus) ausüben zu können mich um eine NFG bemüht habe und als man mir die verweigerte nicht zur heimlichen Suche übergegangen bin, sondern die Behörde vor das Verwaltungsgericht geschleppt habe.
Wäre mein Verhalten typisch für Schatzsucher, dann wären alle Denkmalschutzbehörden in Deutschland schon vor den Verwaltungsgerichten angetreten um ihre Klatsche dort zu empfangen, weil sie widerrechtlich keine NFG für gestörte Böden erteilen. (Für ungestörte Böden müssen sie keine NFG erteilen, lt. dem Urteil des OVG Lüneburg)
Na Walter, wer hat denn da wohl seinen Senf in Gert Gesinks "Handbuch für Sondengänger" zur Gesetzeslage in Deutschland hinzugegeben (S. 331-332) und wem wird gedankt? Jochen Reifenrath und Du! Da stehen so Eseleien wie: "Besondere Detektorfunde müssen bei der "Denkmalschutzbehörde" gemeldet werden." oder "Die nicht genehmigungspflichtige Suche wird von den Denkmalschutzbehörden gerne als illegale Nachforschung bezeichnet" So ein Quatsch! Hast Du jemals gelesen, dass Archäologen Kampfmittelräumer, Polizei, Umweltfachbetriebe, Forstbetriebe usw. in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit der illegalen Nachforschung bezichtigt haben????Walter Franke hat geschrieben: Bei Deinem zweiten Satz: „Jegliches Unrechtsbewusstsein ist Dir fremd und Schuld tragen immer nur veraltete, unangepasste und nicht zeitgemässe Gesetze. “, sind die Deine Aussagen so wirr, dass ich hierauf eigentlich nichts antworten kann. Diese Antwort gründet jetzt nur auf dem Versuch, Deine Angaben zu interpretieren:
Unrechtsbewusstsein habe ich, sonst hätte ich illegal meine Nachforschungen betrieben, was ich aber nicht wollte und Schuld hatten keine Gesetze egal in welchem Zustand, sondern Archäologen die gegen ihr eigenes Denkmalschutzgesetz sowie gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen haben.
1) DSM 11 werde ich mir sicher nicht kaufen, aber wenn Du mir eine Kopie des Textes rübermailen würdest, dann würde ich ihn selbstverständlich lesen.Walter Franke hat geschrieben: Wenn Du mal was über unangepasste Gesetze lesen willst, dann kaufe Dir mal die DSM 11. Da steht ein Bericht über die typischen von Archäologen vorgetragenen Gesetze, gegen die angeblich Sondengänger immer verstoßen würden. Nur in der juristischen Prüfung halten sie dem nicht stand. … und nein, um Deine nächste Frage vorwegzunehmen, die juristische Bewertung ist NICHT von mir.
Na, wer ist denn der Jurist, der in DSM Stellung zu unangepassten Gesetzen nimmt? Hat er Ahnung von der Materie?Walter Franke hat geschrieben: ... Wenn Du mal was über unangepasste Gesetze lesen willst, dann kaufe Dir mal die DSM 11. Da steht ein Bericht über die typischen von Archäologen vorgetragenen Gesetze, gegen die angeblich Sondengänger immer verstoßen würden. Nur in der juristischen Prüfung halten sie dem nicht stand. … und nein, um Deine nächste Frage vorwegzunehmen, die juristische Bewertung ist NICHT von mir.