Totales Sondengängerverbot im Département Meuse

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Totales Sondengängerverbot im Département Meuse

Beitrag von Archaeos » 31.03.2010 09:16

Wie die französische Denkmalschutzvereinigung Happah in Erfahrung bringen konnte, hat der Präfekt des Départements der Meuse ein totales Detektorverbot für das gesamte Département (6211 km2, also mehr als die doppelte Größe des Saarlandes) verhangen. Aufgrund der zahlreichen Unfälle mit Fundmunition der vergangenen Jahre und den wiederholten Plünderungen von Soldatengräbern durch Sondengänger/Militariasammler ist jegliche Detektorsuche in diesem Departement untersagt worden. Selbst die dortigen Archäologen müssen sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, um bei ihren Grabungen MD benutzen zu dürfen :wink:

Dieses Verbot belegt eindeutig, dass es einen zwingenden, unwiderlegbaren Zusammenhang zwischen Unfällen mit Fundmunition und Sondengehen gibt!
Immerhin suchen etwa 40 % aller SG gezielt nach Überresten aus beiden Weltkriegen.

http://www.halte-au-pillage.org/infolettre11.html
http://www.halte-au-pillage.org/Arretei ... nmeuse.pdf

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Beitrag von Insurgent » 31.03.2010 10:35

Halte ich für sehr bedenklich :!: :!:

"Selbst die dortigen Archäologen müssen sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, um bei ihren Grabungen MD benutzen zu dürfen "

Und so etwas ist ein Rückfall in die "Steinzeit"

Darf man den noch Computer und Handys benutzen :roll:

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Beitrag von Archaeos » 31.03.2010 11:09

Insurgent hat geschrieben:Halte ich für sehr bedenklich :!: :!:

"Selbst die dortigen Archäologen müssen sich um eine Ausnahmegenehmigung bemühen, um bei ihren Grabungen MD benutzen zu dürfen "

Und so etwas ist ein Rückfall in die "Steinzeit"

Darf man den noch Computer und Handys benutzen :roll:

Verdun liegt im Département Meuse. Hier fand eine der blutigsten Schlachten statt, welche die Menschheit je gesehen hat! Ganze Landstriche um Verdun sind noch heute, fast 100 Jahre danach, derart von Blindgängern verseucht, dass sie nicht betreten werden dürfen/können.

Du sprichst von Rückfall in die Steinzeit. Nein, dieses Totalverbot des Sondengehens beruht auf der akuten Gefährdung der Zivilbevölkerung dieses Départements durch Militaria sammelnde Sondengänger. Private Sondengängerarsenale mit einem Gewicht von mehreren Tonnen (!) Munition sind eher die Regel als die Ausnahme.
Die Präfektur hat diese Gefährdung erkannt, ohne dass die Happah sie darauf aufmerksam gemacht hat!

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Beitrag von Archaeos » 31.03.2010 12:26

Ich muß hinzufügen, dass die Sondengängervergehen um Verdun einen weiteren (Straf)tatbestand erfüllen : Störung der Totenruhe

Deshalb wird der Chef des "Service Départemental de l’Office National des Anciens Combattants et Victimes de Guerre de la Meuse" von dem Verbot in Kenntnis gesetzt:


Hier ein ausgezeichneter Artikel (für die französisch sprechenden unter euch) :
http://www.rue89.com/2007/08/19/le-site ... s-pillards

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Beitrag von Insurgent » 31.03.2010 13:05

Archaeos hat geschrieben:Ich muß hinzufügen, dass die Sondengängervergehen um Verdun einen weiteren (Straf)tatbestand erfüllen : Störung der Totenruhe

Deshalb wird der Chef des "Service Départemental de l’Office National des Anciens Combattants et Victimes de Guerre de la Meuse" von dem Verbot in Kenntnis gesetzt:


Hier ein ausgezeichneter Artikel (für die französisch sprechenden unter euch) :
http://www.rue89.com/2007/08/19/le-site ... s-pillards
Solche besonderen Gebiete zu sperren ist auch völlig OK und gerechtfertigt.

Aber war das da nicht immer so mit dem Sondenverbot???


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Beitrag von Archaeos » 01.04.2010 11:46

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:Verdun war schon immer "Zone rouge" !
Stimmt !!!
Vom Detektorverbot ist aber nicht allein das ehemalige Kampfgebiet um Verdun (die "zone rouge") betroffen, sondern das ganze Département, ein Gebiet von mehr als zweimal der Fläche des Saarlandes.
Und es ist nicht auszuschließen, dass bald noch mehr Départements mit Detektortotalverbot folgen werden. So zum Beispiel die Départements 59, 62 (Nordfrankreich), 67 und 68 (Elsaß).

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Beitrag von inno67 » 04.04.2010 09:12

Hallo Archaeos!

Du meinst sicher den Depatement de la Moselle also die mit der 57 auf dem Nummernschild die direkt ans Saarland und Luxenburg grenzen? Ist sondeln in Frankreich nicht generell schon immer verboten?

Steven
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Beitrag von Archaeos » 07.04.2010 06:58

inno67 hat geschrieben:Hallo Archaeos!

Du meinst sicher den Depatement de la Moselle also die mit der 57 auf dem Nummernschild die direkt ans Saarland und Luxenburg grenzen? Ist sondeln in Frankreich nicht generell schon immer verboten?

Steven
Meinte ich eigentlich nicht, sondern die Höhenzüge der Vogesen im Elsass(WK1). Aber wo du schon dabei bist, da erinnere ich mich an einen tödlichen Muniunfall im Département Moselle, wo zwei junge Deutsche noch beim Ausbuddeln von Fundmunition draufgegangen sind. :shock:

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Beitrag von Walter Franke » 06.05.2010 07:43

Moin André,

die AFP hat beim Prefekten des Departements Meuse nachgefragt und der hat ihnen geantwortet, dass er von so einem Verbot nichts wisse, bzw. das es so ein Verbot nicht gibt.

Liegt Schilda jetzt in Frankreich?

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Archaeos » 07.05.2010 06:01

Moien Walter,
Dann hat die AFP wohl an der falschen Stelle nachgefragt. :wink:
Ich habe neulich geschrieben:
Und es ist nicht auszuschließen, dass bald noch mehr Départements mit Detektortotalverbot folgen werden. So zum Beispiel die Départements 59, 62 (Nordfrankreich), 67 und 68 (Elsaß).
Ich habe dies geschrieben, ohne zu wissen, dass ein UMP Abgeordneter aus dem Elsass folgende Frage an den Kulturminister gerichtet hat: http://questions.assemblee-nationale.fr ... 5924QE.htm

Question publiée au JO le : 06/04/2010 page : 3807

M. Jean-Louis Christ appelle l'attention de M. le ministre de la culture et de la communication sur le développement du pillage des sites militaires. Ces pratiques, souvent motivées par des considérations mercantiles, à travers la multiplication de sites de fouilleurs sur la toile, portent directement atteinte au patrimoine militaire historique de notre pays. Une réglementation stricte encadre pourtant déjà ces fouilles, qu'il s'agisse de la loi du 27 septembre 1941 sur la réglementation des fouilles archéologiques ou de la loi du 18 décembre 1989, relative à l'utilisation des détecteurs de métaux, complétée par le décret n° 91-787 du 19 août 1991. Nonobstant l'existence de ce cadre réglementaire et répressif, le patrimoine militaire, notamment présent sur les zones de combats, reste menacé. Il lui demande quelles mesures pourraient être envisagées pour mieux assurer la protection de ces sites, qui doivent demeurer des sources précieuses d'informations et de recherches pour les historiens.
Die Antwort des Ministers steht noch aus, doch offensichtlich bahnen sich weitere totale Detektorverbote an. :D

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 08.05.2010 07:40

Moin André,

leider kenne ich mich in F nicht so aus. Ist ein Prefekt nicht so etwas wie in D ein Landrat und ein Departement nicht so etwas wie ein Landkeis?

Wenn in D eine Anfrage an den Landrat betreffend eines Verbotes welches in seinem Landkreis gilt oder gelten sollte gestellt wird, so sollte man doch davon ausgehen,dass der Landrat seine eigenen von ihm unterschriebenen Verordnungen kennt.

Ist das in F anders?

Gibt es eine "falsche" Stelle zum Nachfragen, wenn der Prefekt angeschrieben wird?

Viele Grüße

Walter

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Beitrag von Archaeos » 10.05.2010 10:37

Hallo Walter,
Wenn man die stümperhaften Bemühungen der AFP gesehen hat, die Happah mittels des ominösen Kollektivs mundtot zu machen und deren gescheiterter Versuch, eine feindliche Übernahme der Fnudem durchzuziehen, dann wundert es mich nicht, dass die AFP keine Infos zum Arrêté préfectoral vom 22. März 2010 erhalten hat. Die genaue Referenz war aber auf der Webseite der Happah Webseite zu finden:
http://www.halte-au-pillage.org/Arretei ... nmeuse.pdf

War es nicht ebenfalls die AFP und deren Rechtsanwalt A. B., welche den armen Louis Fontenay in der Schatzsache von Boucq schlecht beraten hat?! Frag mal Deinen Kumpel Jean-Louis.

Was die verwaltungstechnischen Strukturen in Frankreich angeht, ist die Präfektur eines Departements der "verlängerte Arm" der Zentralregierung in Paris. Der Präfekt ist zuständig für sämtliche Belange im Departement, so auch für die öffentliche Sicherheit und für den Kulturgüterschutz. Sondengehen fällt bekanntlich in beide Zuständigkeitsbereiche.
Nachforschungs- bzw. Grabungsgenehmigungen werden von der Präfektur ausgestellt. Allerdings wird jede Anfrage von der DRAC und dem zuständigen SAR (Service Archéologique Régional) bearbeitet und geprüft.
André

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