Genehmigung
Ich bin 2ooo ins offene Messer gelaufen, in der Nähe vom Belgium/Morbach.
Jetzt versuche ich schon über 7 Jahre eine Suchgenehmigung für Morscheid und Umgebung zu bekommen, leider vergebens, man wirft mir immer wieder die Sache von vor 1o Jahren vor.
Was kann man in diesem Fall noch tun?
Bronco
Jetzt versuche ich schon über 7 Jahre eine Suchgenehmigung für Morscheid und Umgebung zu bekommen, leider vergebens, man wirft mir immer wieder die Sache von vor 1o Jahren vor.
Was kann man in diesem Fall noch tun?
Bronco
Re: Genehmigung
War's eine Jugendsünde? Viele Sondengängeranfänger fallen auf die verlockende (verlogene) Detektorwerbung rein und suchen an denkmalgeschützten Stellen. Ich würde die Sonde zum Elektroschrott bringen und anstelle Briefmarken sammeln. Da besteht weniger Gefahr, wieder in die Illegalität zu geraten.
Re: Genehmigung
Ich habe meinem Heimatamt Meldungen über freigeschobene Grubenhäuser und Urnen in Baugebieten und Kiesgruben gemacht. Diese haben sich nicht darum gekümmert mit dem Hinweis "man hat schon mal so etwas ausgeraben" und mir bei Strafandrohung die Dokumentation untersagt. Die Befunde wurden vernichtet!!Archaeos hat geschrieben:War's eine Jugendsünde? Viele Sondengängeranfänger fallen auf die verlockende (verlogene) Detektorwerbung rein und suchen an denkmalgeschützten Stellen. Ich würde die Sonde zum Elektroschrott bringen und anstelle Briefmarken sammeln. Da besteht weniger Gefahr, wieder in die Illegalität zu geraten.
Kann ich die Behörde auch entsorgen
Andre
Hallo Bronco,
ich würde versuchen über ehrenamtliche Mitarbeit bei Grabungen, Fundmeldungen etc das verlorene Vertrauen wieder zu gewinnen.
Einfach dranbleiben und Interesse Zeigen
Re: Genehmigung
Ich würde ergänzen: ... und dubiose Schatzsucherkreise meiden.Insurgent hat geschrieben: ...
Hallo Bronco,
ich würde versuchen über ehrenamtliche Mitarbeit bei Grabungen, Fundmeldungen etc das verlorene Vertrauen wieder zu gewinnen.
Einfach dranbleiben und Interesse Zeigen
Weshalb diese Ergänzung? Weil sich in Archäologenkreisen sehr wohl rumspricht, in wessen Dunstkreis Sondengänger XY verkehrt. Die Archäologen kennen ihre Pappenheimer ....
Hallöle Bronco,
da stellt sich erst mal die Frage in wieweit Du ins Messer gelaufen bist???
Wie heißt es so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich denke Du solltest weiter am Ball bleiben, suche Gespräche mit den zuständigen Ehrenamtlichen und Archäologen. Zeig Dein Interesse und zeig Reue bezüglich Deiner Schandtat. Es wird bestimmt dauern und Du wirst viel Überzeugungsarbeit leisten müssen aber wenn Dir das Hobby so wichtig ist musste da durch.
da stellt sich erst mal die Frage in wieweit Du ins Messer gelaufen bist???
Wie heißt es so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich denke Du solltest weiter am Ball bleiben, suche Gespräche mit den zuständigen Ehrenamtlichen und Archäologen. Zeig Dein Interesse und zeig Reue bezüglich Deiner Schandtat. Es wird bestimmt dauern und Du wirst viel Überzeugungsarbeit leisten müssen aber wenn Dir das Hobby so wichtig ist musste da durch.
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Wie niedlich. Es sind bereits 10 Jahre vergangen, solltest du es überlesen haben. Was auch immer er vergeigt hat, kann ein solches verhalten seitens eines Amtes niemals rechtfertigen.Es wird bestimmt dauern
Vielleicht darf er es im nächsten Leben nochmals versuchen. Nur ob es da noch Archäologen gibt !!!!
Jürgen, wie würdest Du als Archäologe handeln wenn du einen Antrag für eine Nachforschungsgenehmigung von einem Sondengänger erhalten würdest, der u. a. vor 6 Jahren archäologisches Raubgut aus Ungarn und Rumänien [scheinbar legal] importiert hat und auf Flohmärkten mit Gewinn vertickt hat? Wie würdest Du handeln, wenn besagter SG seine gefundenen Münzen zwar gemeldet hat, aber andere Funde/Artefakte nie bei den zuständigen Archäologen gemeldet hat? Wie würdest Du entscheiden, wenn besagter SG längere Zeit im Dunstkreis eines mutmasslichen Hehlers verkehrte?Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Wie niedlich. Es sind bereits 10 Jahre vergangen, solltest du es überlesen haben. Was auch immer er vergeigt hat, kann ein solches verhalten seitens eines Amtes niemals rechtfertigen.
So einen Antrag habe ich z.Z. zu bearbeiten
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Mmh, ich hatte schon eine ausführliche Antwort geschrieben, doch dann fiel mir etwas auf und ich möchte dir erst eine Gegenfrage stellen:
Was ist dem Sucher gerichtsverwertlich zu beweisen oder sogar bewiesen worden (Wurde gegen ihn bereits ein Bußgeld verhängt oder ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet; ist er vielleicht schon verurteilt) ?
Dann kann ich dir eine vernünftige Antwort geben.
Was ist dem Sucher gerichtsverwertlich zu beweisen oder sogar bewiesen worden (Wurde gegen ihn bereits ein Bußgeld verhängt oder ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet; ist er vielleicht schon verurteilt) ?
Dann kann ich dir eine vernünftige Antwort geben.
Besagter SG hatte damals eine Charta unterschreiben, in welcher er sich verpflichtete, keinen Handel mit archäologischen Gegenständen zu betreiben. Dennoch tat er es. Er behauptet, keine selber getätigten Funde veräussert zu haben ...
Er hat seine Münzfunde zwar gemeldet, jedoch zeigte er nie seine anderen Funde den zuständigen Archäologen (Verstoss gegen das Denkmalschutzgesetz von 1983 und gegen die von ihm unterzeichnete Charta).
Aus deontologischer Hinsicht ist ein solcher SG untragbar. Einen SG mit so einer Einstellung zu Antiken braucht die Denkmalpflege definitiv nicht!
Er hat seine Münzfunde zwar gemeldet, jedoch zeigte er nie seine anderen Funde den zuständigen Archäologen (Verstoss gegen das Denkmalschutzgesetz von 1983 und gegen die von ihm unterzeichnete Charta).
Aus deontologischer Hinsicht ist ein solcher SG untragbar. Einen SG mit so einer Einstellung zu Antiken braucht die Denkmalpflege definitiv nicht!
- Pfälzer/Jürgen Hahn
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- Registriert:01.10.2006 14:22
Hier der Link zur Gesetzgebung in Luxemburg: http://www.legilux.public.lu/leg/textes ... /SITES.pdf
Da die Amtssprache Französisch ist, gibt es keine deutsche oder englische Fassung der beiden ausschlaggebenden Gesetze von 1966 und 1983. Artikel 1:
Die Suche (=recherche) und das Graben (=fouille) nach Gegenständen und Fundstellen von geschichtlichem, vorgeschichtlichem, paläontologischen oder sonstig wissenschaftlichem Interesse bedürfen einer Genehmigung durch das für Kunst und Wissenschaften zuständige Ministerium (=Kulturministerium). Somit fällt das Sondengehen/Schatzsuche automatisch unter dieses Gesetz! Es besteht somit kein Bedarf, das Metallsuchgerät speziell im Gesetztext zu erwähnen!
Die Meldepflicht findet man im 83er Gesetz, Artikel 30.
Die Strafen sind in Art. 41 beschrieben.
Da die Amtssprache Französisch ist, gibt es keine deutsche oder englische Fassung der beiden ausschlaggebenden Gesetze von 1966 und 1983. Artikel 1:
Die Suche (=recherche) und das Graben (=fouille) nach Gegenständen und Fundstellen von geschichtlichem, vorgeschichtlichem, paläontologischen oder sonstig wissenschaftlichem Interesse bedürfen einer Genehmigung durch das für Kunst und Wissenschaften zuständige Ministerium (=Kulturministerium). Somit fällt das Sondengehen/Schatzsuche automatisch unter dieses Gesetz! Es besteht somit kein Bedarf, das Metallsuchgerät speziell im Gesetztext zu erwähnen!
Die Meldepflicht findet man im 83er Gesetz, Artikel 30.
Die Strafen sind in Art. 41 beschrieben.
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Hallo André,
nur nebenbei, wenn die Amtsprache französisch ist wieso erfolgt die Wahlwerbung auf den Wahlplakaten (in Luxemburg Stadt) dann in einem Pfälzer Dialekt und auch auf den Münzen (hab jetzt gerade keine in meiner Geldbörse gefunden, aber ich meine mich zu erinnern) steht Lützelbourg - das ist doch wohl auch kein französisch - oder?
nur interessehalber
Walter
nur nebenbei, wenn die Amtsprache französisch ist wieso erfolgt die Wahlwerbung auf den Wahlplakaten (in Luxemburg Stadt) dann in einem Pfälzer Dialekt und auch auf den Münzen (hab jetzt gerade keine in meiner Geldbörse gefunden, aber ich meine mich zu erinnern) steht Lützelbourg - das ist doch wohl auch kein französisch - oder?
nur interessehalber
Walter
- Luxemburg hat 3 offizielle Sprachen: "Lëtzebuergesch" (Nationalsprache), Deutsch und Französisch. Letztere Sprache ist Amtssprache und alle offiziellen Dokumente (u. a. Gesetzestexte) sind in französischer Sprache verfasst.
- Um bislang an nationalen Parlamentswahlen teilnehmen zu dürfen, musste man die Luxemburger Nationalität besitzen. Voraussetzung um die Luxemburger Nationalität zu erlangen, ist die Luxemburger Nationalsprache "Lëtzbuergesch" zu beherrschen. Folglich ist es völlig normal, dass sich die politischen Parteien in der Nationalsprache an die Luxemburger Wähler wenden.
- Lëtzebuergesch ist wie bereits erwähnt, die Nationalsprache. Vom linguistischen Standpunkt gesehen ist die Luxemburger Sprache eine Variante (ein Dialekt wenn man will) der westmitteldeutschen Sprache.
- Luxemburg gehört aber auch der Francophonie an, der Staatengruppe also, welche Französisch als eine der offiziellen Sprachen hat.
- Bezüglich des Schulwesens: In den Vorschulklassen ist Lëtzebuergesch die Basissprache. In der Grundschule wird zuerst Deutsch und anschließend Französisch gelehrt. Im Sekundarunterricht kommt noch Englisch hinzu (in der Sprachensektion zusätzlich: Spanisch oder Italienisch). So kommt es vor, dass Luxemburger 4, 5, 6 oder mehr Sprachen beherrschen oder zumindest verstehen, besonders junge Leute mit Immigrationshintergrund (z.B. Portugal).
Mit einer der 3 "Europa"sprachen (F, E, D) schlägt man sich in Europa bequem durch
-Auf den € Münzen steht : "Lëtzebuerg"
- Interner E-Mail Verkehr zwischen Luxemburger Verwaltungen wird überwiegend in Lëtzebuergesch abgewickelt (schätzungsweise über 90%), obwohl im öffentlichen Dienst viele Ausländer arbeiten.
- Um bislang an nationalen Parlamentswahlen teilnehmen zu dürfen, musste man die Luxemburger Nationalität besitzen. Voraussetzung um die Luxemburger Nationalität zu erlangen, ist die Luxemburger Nationalsprache "Lëtzbuergesch" zu beherrschen. Folglich ist es völlig normal, dass sich die politischen Parteien in der Nationalsprache an die Luxemburger Wähler wenden.
- Lëtzebuergesch ist wie bereits erwähnt, die Nationalsprache. Vom linguistischen Standpunkt gesehen ist die Luxemburger Sprache eine Variante (ein Dialekt wenn man will) der westmitteldeutschen Sprache.
- Luxemburg gehört aber auch der Francophonie an, der Staatengruppe also, welche Französisch als eine der offiziellen Sprachen hat.
- Bezüglich des Schulwesens: In den Vorschulklassen ist Lëtzebuergesch die Basissprache. In der Grundschule wird zuerst Deutsch und anschließend Französisch gelehrt. Im Sekundarunterricht kommt noch Englisch hinzu (in der Sprachensektion zusätzlich: Spanisch oder Italienisch). So kommt es vor, dass Luxemburger 4, 5, 6 oder mehr Sprachen beherrschen oder zumindest verstehen, besonders junge Leute mit Immigrationshintergrund (z.B. Portugal).
Mit einer der 3 "Europa"sprachen (F, E, D) schlägt man sich in Europa bequem durch
-Auf den € Münzen steht : "Lëtzebuerg"
- Interner E-Mail Verkehr zwischen Luxemburger Verwaltungen wird überwiegend in Lëtzebuergesch abgewickelt (schätzungsweise über 90%), obwohl im öffentlichen Dienst viele Ausländer arbeiten.
- Pfälzer/Jürgen Hahn
- Beiträge:823
- Registriert:01.10.2006 14:22
Danke, damit kann ich wenigstens etwas anfangen.
Oder gibt es wenigstens einen Erlaß vom oben genannten Ministerium ?
Und was steht in der Verwaltungsrichtlinie/ Verwaltungsvorschrift über die Vergabe einer NFG drinnen ? Voraussetzungen/Vergabekritierien etc.. ?bedürfen einer Genehmigung durch das für Kunst und Wissenschaften zuständige Ministerium (=Kulturministerium)
Oder gibt es wenigstens einen Erlaß vom oben genannten Ministerium ?
Artikel 2 besagt: "L’autorisation déterminera chaque fois les conditions dans lesquelles les recherches ou les fouilles doivent êtrePfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:...Und was steht in der Verwaltungsrichtlinie/ Verwaltungsvorschrift über die Vergabe einer NFG drinnen ? Voraussetzungen/Vergabekritierien etc.. ?bedürfen einer Genehmigung durch das für Kunst und Wissenschaften zuständige Ministerium (=Kulturministerium)
Oder gibt es wenigstens einen Erlaß vom oben genannten Ministerium ?
exécutées." Übersetzung:
"Die Genehmigung setzt jedes Mal die Bedingungen fest unter welchen die Nachforschungen oder die Grabungen durchgeführt werden müssen."
Unter Bedingungen versteht man die von Dir erwähnten "Voraussetzungen und Vergabekritierien". Diese Kriterien werden von der per Gesetz (2004) bestimmten kulturellen Institution (MNHA) festgelegt.
Dies geschieht individuell, im Respekt der Bestimmungen der La Valetta Konvention von 1992.