Sondengänger findet Bronzehort in SH
Moderator:nobody
Gehört ja auch hier her wenn mal alles so läuft wie es sein soll
http://www.welt.de/die-welt/regionales/ ... essel.html
http://www.shz.de/nachrichten/schleswig ... deckt.html
http://www.welt.de/die-welt/regionales/ ... essel.html
http://www.shz.de/nachrichten/schleswig ... deckt.html
Warum, wir sind EhrenamtlerDrachentöter hat geschrieben:Bin ja mal darauf gespannt ob er diese ohne etwas dafür zu bekommen einfach dem Museum schenkt, aber vielleicht hat er ja in eurem BL auch keine Eigentümerrechte daran.
Wenn jemand zufällig aus meinem BL etwas vergleichbares findet hat er ein Anrecht auf eine angemessene Entschädigung.
Das ist Pech für Eure "Ehrenamtler". Wie schon gesagt gibt es BL in denen es
100 % gibt und andere in denen 0 % die Regel sind. In unserem BL ist dies
eben gerecht geregelt und auch der Status eines "Ehrenamtlers" ein völlig
anderer als bei Euch im Norden! Im übrigen steht wohl bald der nächste Rechtsstreit auf Entschädigung im BL Rheinland-Pfalz nach einem röm.
Schatzfund (1800 röm. Münzen) der ordnungsgemäß gemeldet wurde an!
Die Münzen liegen jetzt in Mainz beim LfD.
schönen Gruß
Micha
100 % gibt und andere in denen 0 % die Regel sind. In unserem BL ist dies
eben gerecht geregelt und auch der Status eines "Ehrenamtlers" ein völlig
anderer als bei Euch im Norden! Im übrigen steht wohl bald der nächste Rechtsstreit auf Entschädigung im BL Rheinland-Pfalz nach einem röm.
Schatzfund (1800 röm. Münzen) der ordnungsgemäß gemeldet wurde an!
Die Münzen liegen jetzt in Mainz beim LfD.
schönen Gruß
Micha
Du wirst glaube ich nie verstehen worum es hier geht! Seltsam das andere vor mir auch klagen mussten und das lag sicher nicht am eigenen Verhalten.
Seltsam auch das Hessen Grundstücks-Eigentühmer selbstredend entschädigt
was hoffentlich für Dich auch o.K. ist. Oder siehst Du das anders? Wenn
nicht dann frage ich mich was Du dagegen hast das ich nach alldem was im Vorfeld gelaufen ist(von dem Du rein gar nichts weißt) meine Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen eingefordert habe. Mehr war nicht! Diese
Diskussion habe ich im übrigen geistig schon vor Wochen (n. Monaten) beendet. Es wird immer welche geben die dagegen sind, aus was für Gründen auch immer und ich habe nicht die Aufgabe o. Pflicht aufzuklären o. mich zu rechtfertigen. Ich halte mich an die Gesetze und erwarte das von meinem Gegenüber auch. Man kann auch sagen; Eine Hand wäscht die andere
(ging auch nicht s. wg. Waldgenehmigung), oder,
die eine Hand gibt und die andere Hand nimmt!
schönen Gruß
Micha
Seltsam auch das Hessen Grundstücks-Eigentühmer selbstredend entschädigt
was hoffentlich für Dich auch o.K. ist. Oder siehst Du das anders? Wenn
nicht dann frage ich mich was Du dagegen hast das ich nach alldem was im Vorfeld gelaufen ist(von dem Du rein gar nichts weißt) meine Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen eingefordert habe. Mehr war nicht! Diese
Diskussion habe ich im übrigen geistig schon vor Wochen (n. Monaten) beendet. Es wird immer welche geben die dagegen sind, aus was für Gründen auch immer und ich habe nicht die Aufgabe o. Pflicht aufzuklären o. mich zu rechtfertigen. Ich halte mich an die Gesetze und erwarte das von meinem Gegenüber auch. Man kann auch sagen; Eine Hand wäscht die andere
(ging auch nicht s. wg. Waldgenehmigung), oder,
die eine Hand gibt und die andere Hand nimmt!
schönen Gruß
Micha
Du auch nicht, aber ist OK.Drachentöter hat geschrieben:Du wirst glaube ich nie verstehen worum es hier geht!
Es gibt in Deinem BL eben eine Entschädigung und Klage doch gegen das Amt und Land, ist ja Dein Recht. Für mich ist das "Leichenfledderei" sorry, den die wirklichen Ehrenamtler machen das eben aus dem Ehrenamt herraus, für den Erhalt der Geschichte und nicht aus Materiellen Interesse.
Und es gibt keinen Unterschied zwischen Ehrenamtlichen im Norden und Süden. Du bist halt keiner, Punkt.
Stimmt, was im Vorfeld bei Dir mit dem Amt gelaufen ist weis ich nicht.
Aber den Prozess im Internet so breit zu treten wird die Vorurteile gegen Sondler für alle Hardliner und Unentschlossenen bestätigen. Und auch die uns positiv gegenüber stehen werden Ihre Meinung in einigen Punkten ändern
Hallo Insurgent, dann lese mal das hier!!!!!!! Im übrigen war es nicht meine Idee das in die Foren zu bringen!!!!!!!!!
Zitat
Jetzt kann man hoffen etwas dafür zu bekommen (warum eigentlich wenn es einen doch "nur" um die Geschichte und deren Erhaltung geht) oder man gibt sich damit zu frieden, Geschichte gerettet und gemeldet zu haben und hofft namendlich erwähnt zu werden, falls es zu einer Ausstellung kommt oder man hat "nur" die Gewissheit etwas für die Geschichte getan zu haben.
Darauf möchte ich nochmal zurück kommen. Natürlich geht es in erster Linie um die Geschichte und natürlich um den Spaß den man bei der Suche hat, aber, ich z.B. muß in meinem Kreis sehr viel Geld für eine Grabungsgenehmigung bezahlen, ich zitiere:
2) Bedeutung der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (§ 9 ( 1 Ziff.2) GebG NRW)
b) groß
zielgerichtete Grabung mit wirtschaftl. Interesse
die Gebühr beträgt 260,00 Euro für ein Jahr und daran konnte ich auch nicht rütteln, obwohl ich es versucht habe.
Wirtschaftliches Interesse, steht da, also dürfte ich auch eine angemessene Summe für ein Fundstück verlangen, denn dem Schreiben nach, bin ich ja nur darauf aus.
Gruß MultiSammler
Zitat
Jetzt kann man hoffen etwas dafür zu bekommen (warum eigentlich wenn es einen doch "nur" um die Geschichte und deren Erhaltung geht) oder man gibt sich damit zu frieden, Geschichte gerettet und gemeldet zu haben und hofft namendlich erwähnt zu werden, falls es zu einer Ausstellung kommt oder man hat "nur" die Gewissheit etwas für die Geschichte getan zu haben.
Darauf möchte ich nochmal zurück kommen. Natürlich geht es in erster Linie um die Geschichte und natürlich um den Spaß den man bei der Suche hat, aber, ich z.B. muß in meinem Kreis sehr viel Geld für eine Grabungsgenehmigung bezahlen, ich zitiere:
2) Bedeutung der Amtshandlung für den Gebührenschuldner (§ 9 ( 1 Ziff.2) GebG NRW)
b) groß
zielgerichtete Grabung mit wirtschaftl. Interesse
die Gebühr beträgt 260,00 Euro für ein Jahr und daran konnte ich auch nicht rütteln, obwohl ich es versucht habe.
Wirtschaftliches Interesse, steht da, also dürfte ich auch eine angemessene Summe für ein Fundstück verlangen, denn dem Schreiben nach, bin ich ja nur darauf aus.
Gruß MultiSammler
Nicht schlecht! Das ist ein sehr schöner Bericht mit einem sehr sympathischen Sondengänger und seinem schönen Fund! Den hätte es mit mir auch geben können aber man wollte ja nicht sofort graben. Auch im nächsten Jahr noch nicht. Und dann im nächsten
also nach zwei Jahren kam dann die Frage der Regelung auf. Meine Funde
werden weiter dem Pflug ausgesetzt. Man beachte den letzten Satz im Fernsehbericht!
schönen Gruß
Micha
also nach zwei Jahren kam dann die Frage der Regelung auf. Meine Funde
werden weiter dem Pflug ausgesetzt. Man beachte den letzten Satz im Fernsehbericht!
schönen Gruß
Micha
Da gebe ich Dir recht, wobei so ein Hort ist schneller ergraben ist als ein Gräberfeld. Braucht etwas mehr Vorbereitung.Drachentöter hat geschrieben:Nicht schlecht! Das ist ein sehr schöner Bericht mit einem sehr sympathischen Sondengänger und seinem schönen Fund! Den hätte es mit mir auch geben können aber man wollte ja nicht sofort graben. Auch im nächsten Jahr noch nicht. Und dann im nächsten
also nach zwei Jahren kam dann die Frage der Regelung auf. Meine Funde
werden weiter dem Pflug ausgesetzt. Man beachte den letzten Satz im Fernsehbericht!
schönen Gruß
Micha
Gibt es keine Möglich der Einigung bei euch??
drachentöter! viel erfolg! sollten wir nicht gemeinsames interesse an fairem entgelt und rücksichtsvoller bürokratie haben? weitere information zur einschätzung der lage? worum handelt es sich? hast du rechtlich versierte hilfe? und dann bitte auch einen namen für den fund. jetzt schlummert er hier unter drachentöter (als ob ein nibelungenlied draus werden könnte).
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Moin,
der Prozess wird am 10. November beim dem LG Wiesbaden geführt. Michael hat den besten Anwallt, den man für diesen Fall bekommen kann.
Der Anwalt Peter Hofmann aus Schweinfurt hat schon Herrn Fridolin Beßler vor dem OLG München vertreten. da ging es ebenfalls um die Funde aus einem Gräberfeld. Den Bericht dazu haben wir im Schatzsucher Magazin abgedrückt. Herr Beßler hat damals 60.000 Euro bekommen.
Viele Grüße
Walter
der Prozess wird am 10. November beim dem LG Wiesbaden geführt. Michael hat den besten Anwallt, den man für diesen Fall bekommen kann.
Der Anwalt Peter Hofmann aus Schweinfurt hat schon Herrn Fridolin Beßler vor dem OLG München vertreten. da ging es ebenfalls um die Funde aus einem Gräberfeld. Den Bericht dazu haben wir im Schatzsucher Magazin abgedrückt. Herr Beßler hat damals 60.000 Euro bekommen.
Viele Grüße
Walter