Artikel in der FAZ zum Schatzregal

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Drachentöter
Artikel in der FAZ zum Schatzregal

Beitrag von Drachentöter » 14.12.2010 14:00

Bald wird nicht mehr hadrianisch geteilt Auch in Hessen soll das Schatzregal eingeführt werden - kurz nach der Entdeckung der Reiterstatue des Trajan. Von Karen Allihn

FRANKFURT, 13. Dezember. Der Wind weht heisere Rufe, Peitschenknallen, Pferdewiehern heran. Die römische Familie am Straßenrand erstarrt; hastig stellt der Vater den Geldkasten auf den Grund der frisch ausgehobenen Grube. Die Frau zieht ihren goldenen neuneckigen Ring vom Finger und wirft ihn hinab, die Tochter lässt einen Silberring folgen, der Sohn einen Reitersporn. Schließlich löst der Vater eine Gewandnadel und legt sie auf den Schatz, bevor er das Loch zuschaufelt und mit Frau und Kindern den Ochsenkarren besteigt - im Jahr 260 nach Christus auf der Flucht vor marodierenden Germanen in der sich gerade samt Limes auflösenden römischen Provinz Germania superior.

Die römische Familie hat ihre Schätze nicht wiedergesehen. Auch ein plündernder Germanen-Trupp musste seine 130 Meter entfernt verborgenen Reste einer bronzenen Reiterstatue für immer zurücklassen - direkt neben der Straße im heutigen Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach, die einst zum Hauptort jener Provinz, der Civitas Ulpia Taunensium Nida, führte. Mehr als 17 Jahrhunderte lang ruhten die wertvollen Stücke im Boden. Im Jahr 2010 nach Christus nun geben sie, in der vergangenen Woche in Frankfurt präsentiert, möglicherweise den letzten Anstoß für die Einführung des Schatzregals in Hessen.

Nach dieser rechtlichen Regelung wird herrenloses Gut, das bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgen war, mit seinem Auffinden Eigentum des Staates, ohne dass dazu ein weiterer Übertragungsakt erforderlich ist. Die Regelung gilt in allen Bundesländern - außer in Bayern, Nordrhein-Westfalen und eben Hessen. Hier gilt noch die Hadrianische Teilung, die auf römisches Recht zurückgeht und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. Sie legt als Eigentümer eines herrenlosen Fundstücks zur einen Hälfte den Finder fest und zur anderen den "Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war". Bei archäologischen Funden in Hessen gilt also: Die eine Hälfte gehört dem Entdecker, die andere dem Eigentümer des Bodens, in dem das Stück steckte.

Nach Informationen dieser Zeitung soll sich das nun ändern: Vielleicht noch diese Woche, spätestens im Januar soll ein Gesetzentwurf zur Einführung des Schatzregals in den Hessischen Landtag eingebracht werden. Hat doch das Land Hessen immer wieder Hunderttausende Euro zahlen müssen, um archäologische Funde von privaten Eigentümern auszulösen: 70000 Euro allein, wie der hessische Landesarchäologe Egon Schallmayer berichtet, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens für die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg und 150 000 Euro für die Grabbeigaben aus den Fürstengrabhügeln am Rande der Wetterau.

Auch der im Sommer 2009 im nordhessischen Waldgirmes geborgene Teil einer römischen Reiterstatue des Augustus, der vergoldete Bronzekopf eines vorwärtsdrängenden Hengstes mit reichverziertem Zaumzeug, gehört zur Hälfte dem Grundeigentümer. Für die Auslösung des Schädels sowie weiterer wertvoller Relikte rechnet die Ausgräberin Gabriele Rasbach von der Römisch-Germanischen Kommission (RGK) des Deutschen Archäologischen Instituts mit einer sechsstelligen Summe. Noch sei der Vorgang jedoch nicht abgeschlossen.

Für die Frankfurter Reiterstatue, höchstwahrscheinlich Kaiser Trajans und einst auf dem Forum von Nida aufgestellt, und für den Schatz von 107 römischen Silbermünzen ist mit Ähnlichem zu rechnen. War es doch der lizenzierte Sondengänger Roberto Carelli, dessen Metallsuchgerät neben der alten Römerstraße piepste - nachdem irgendwann ein Pflug den verrotteten Geldkasten und den Bronzehort erfasst und Teile an die Oberfläche befördert haben mag. Das Denkmalamt stellte sogleich Nachgrabungen an - die Archäologen jubeln über eine Sensation.

Allerdings könnte es geschehen, dass die wertvollen Stücke, die noch bis zum 16. Januar 2011 im Frankfurter Archäologischen Museum zu sehen sind, der Öffentlichkeit auf Dauer vorenthalten werden müssen. Es sei nicht ausgeschlossen, sagt die Leiterin des Frankfurter Denkmalamts, Andrea Hampel, "dass die Funde nicht ausgestellt werden können". Denn die Frage, wem sie gehören, muss noch geklärt werden. Für die eine Hälfte ist sicher: Sie gehört nach Hadrianischer Teilung dem Besitzer des Grund und Bodens, der Frankfurter Waisenhaus-Stiftung. Deren Direktor Peter Gerdon stellt dem Museum eine kostenlose Dauerleihgabe in Aussicht.

Für die gesamte andere Hälfte sieht sich der Entdecker Roberto Carelli als Eigentümer. Da es sich jedoch nicht um einen geschlossenen Fund handele, so Egon Schallmayer, sondern ein Teil der Relikte aus den Nachgrabungen des Denkmalamts stamme, gehöre dem Amt die Hälfte der Hälfte. Inzwischen hat Carelli, der überzeugt ist, dass sein Anspruch über die selbst gefundenen 42 Statuen-Bruchstücke und 40 Münzen hinausgehe, einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Weil das Denkmalamt mitgeteilt habe, er habe nur Anspruch auf die selbst gefundenen Münzen, möchte er nun seine "Entdeckerrechte" geltend machen. Bis jetzt habe er keine schriftliche Bestätigung, dass er der Entdecker sei. "Das ist doch nicht fair. Der Münzschatz gehört nicht dem Amt."

Damit in solchen Fragen endlich Rechtssicherheit entsteht, hält der hessische Landesarchäologe die Einführung des Schatzregals für wichtig: "So nah wie jetzt waren wir noch nie dran." Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann (CDU), unterstützt die Pläne.

Die Sorge, dass archäologische Funde, etwa von Sondengängern, nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr gemeldet würden, teilt sie ebensowenig wie Egon Schallmayer und dessen Kollege Dieter Planck, der ehemalige Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Es habe, so Planck, "keinen Unterschied zwischen der Zeit vor und nach 1972 gegeben", als dort das Schatzregal eingeführt worden sei. Eine Meldepflicht für "Funde von hervorragendem wissenschaftlichem Wert" gebe es ohnehin, auch würden von den Denkmalpflegern Fundprämien gezahlt. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Münzenhändler, Stefan Sonntag, hält dagegen nichts von einer Einführung des Schatzregals - es befördere lediglich den Schwarzhandel.


Text: F.A.Z., 14.12.2010, Nr. 291 / Seite 9

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 14.12.2010 17:23

"Die Sorge, dass archäologische Funde, etwa von Sondengängern, nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr gemeldet würden, teilt sie ebensowenig wie Egon Schallmayer und dessen Kollege Dieter Planck, der ehemalige Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Es habe, so Planck, "keinen Unterschied zwischen der Zeit vor und nach 1972 gegeben", als dort das Schatzregal eingeführt worden sei."

Bis auf gaanz wenige Einzelfälle hat der "große Teil" der Sondengängerei erst zu Beginn der 80er Jahre mit dem Hobby begonnen.
Das heißt das erst nach dieser Zeit die große Masse an Sondengänger-Funden "gemacht" worden sind. Wenn also kein Unterschied
zwischen dem Stand von 1972 und Heute festzustellen ist, dann stimmt hier etwas ganz und gar nicht! Die vielen seitdem durch Bauarbeiten
und SG gemachten Funde sind nämlich während dieser Zeit nicht gemeldet worden und tauchen so auch in keiner Statistik auf. Die
verantwortlichen reden sich das schön passend ohne darüber nachzudenken, wie gehabt, das ganze gleicht dem "schönreden"
wie es in der Politik von heute allgemein üblich ist. Armes Deutschland!

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Beitrag von Der Sondler » 15.12.2010 07:56

Auch wenn ich mich wiederhole
Siehe: http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=1723

Da kann ich nur sagen:
Danke Michael und Walter!!!
:evil: :evil:

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 15.12.2010 09:29

Die Antwort eines einfach strukturierten...

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Daniel
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Beitrag von Daniel » 15.12.2010 19:05

Drachentöter hat geschrieben:Die
verantwortlichen reden sich das schön passend ohne darüber nachzudenken, wie gehabt, das ganze gleicht dem "schönreden"
wie es in der Politik von heute allgemein üblich ist. Armes Deutschland![/b]
Nicht nur in der Politik. :twisted:

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 15.12.2010 19:12

Der Sondler hat geschrieben:Auch wenn ich mich wiederhole
Siehe: http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=1723

Da kann ich nur sagen:
Danke Michael und Walter!!!
:evil: :evil:

Moin Volker,

bitte sehr, allerdings bin ich nicht der Eigentümer des Glaubergfürstengrabes und mit dem Grundstückseigentümer der römischen Ansiedlung Waldgirmes bin ich auch nicht verwandt.

Grüße

Walter

TomTom
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Beitrag von TomTom » 16.12.2010 21:49

Drachentöter hat geschrieben:Die Antwort eines einfach strukturierten...
Mit solch einem Kommentar stellst Du dir ja das passende Zeugnis selbst aus. :lol:

Gruß Tom

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 16.12.2010 22:12

Dann reiht sich Deine, vor allem inhaltlich und mit dem Grinsegesicht , wunderbar mit ein! Doch, wirklich produktive Beiträge!

TomTom
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Beitrag von TomTom » 16.12.2010 23:23

Du wirst doch nicht behaupten wollen, dass dein "Beitrag" produktiv war - und damit möchte ich es bewenden lassen. :lol:

Gruß Tom

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 17.12.2010 11:48

Schau an, das habe ich gerade im Netz gefunden und zu meinem Erstaunen festgestellt das diese
Diskussion um ein Schatzregal 2004 schon einmal geführt wurde. Sachen gibts! (':roll:')

http://www.altertumsforschung.de/foren/ ... s/17.shtml



Archäologie, Interview mit Egon Schallmayer vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen
ZITAT aus Frankfurter Rundschau vom 22 oder 23.08.2007

"Die Guten ins Boot nehmen "
Egon Schallmayer (FR)
Schatzsucher, Raubgräber oder Hobbyarchäologen. Machen Sie da noch einen Unterschied?
Schatzsucher sind oft am Einzelobjekt interessiert und nicht am Fundzusammenhang, aus dem Archäologen wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen. Man muss genau prüfen, wenn man ehrenamtliche Mitarbeiter aus der Schatzsucherszene rekrutiert und hinterfragen, ob sie gefundene Stücke meistbietend verkaufen wollen. Es gibt verschiedene Kategorien. Uns sind die am liebsten, die mit uns zusammenarbeiten wollen.
Was halten Sie von den privaten Sondengängern?
Sondengänger an sich sind weder gut noch böse. Wenn sie ohne Wissen des Grundeigentümers und Nachforschungsgenehmigung Funde bergen und verkaufen, können sie sich der Hehlerei oder Unterschlagung strafbar machen. Vielen ist das nicht klar. Aber ein mündiger Bürger sollte wissen, was er tut. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Wir können uns vorstellen, so etwas wie einen Führerschein für Sonden einzuführen.
Wie wollen Sie die Schäden minimieren?
Wir operieren in Hessen auf einer gesetzlichen Grundlage, die kein Schatzregal kennt, wonach archäologische Funde eo ipso dem Land oder bei Grabungen durch das Amt, wenigsten dem Amt gehören. Hier gehören Funde zu einer Hälfte dem Finder und zur anderen dem Bodeneigentümer. Das gilt es zu überdenken.
Will Hessen das Schatzregal?
Das kleine Schatzregal wäre eine Kompromisslösung. Das große Schatzregal birgt die Gefahr, dass Leute, die nichts behalten dürfen, auch nichts mehr melden werden. Den klassischen Raubgräber, der aus der Sucht heraus agiert, kriegen sie ohnehin nicht kontrolliert.
Was ist mit der Ausbildung von passionierten Schatzsuchern?
Nachforschungen kann nur durchführen, wer eine denkmalfachliche Eignung hat. Die müssen wir prüfen. Dazu haben wir Kategorien entworfen, die juristisch nachvollziehbar sind. Wir legen Wert auf wissenschaftlich verwertbare Berichte. Wir wollen die Guten ins Boot nehmen und den Schlechten zeigen, wo sie falsch handeln.
Wie viele lizensierte Sondengänger verträgt Hessen?
Wir versuchen das zu steuern, indem wir den Leuten nur einen bestimmten Bereich zur Nachforschung zur Verfügung stellen. Das Land ist groß genug. Nach einer gewissen Zeit wird man sehen, dass sich die Spreu vom Weizen trennt.
Viele Schatzsucher fühlen sich zu Unrecht diffamiert.
Als aufgeklärter Mensch weiß ich, welche Rechte ich habe und kann nicht sagen: "Ich bin viel zu dumm, das alles zu kapieren." Was nicht heißt, dass ich die Faszination des Schatzsuchens, die man ja auch der Wissenschaft unterstellt, nicht verstehen kann.
Können Sie die bislang entstandenen Schäden beziffern?
Die ideellen Schäden sind enorm, wenn sie ein Fundstück aus ihrem Kontext reißen. Es gibt Berechnungen, die den materiellen Schaden im zwei-, bis dreistelligen Millionenbereich sehen. Das ist eine beträchtliche Summe an verlorenem Volksvermögen.
Interview: Sebastian Gehrmann


Quelle: Denkmalpflege 3-2008, S. 2 ff, (Auszug), Autor: Egon Schallmayer

Die Idee des § 984 BGB, dass der Eigentümer der verborgenen Sache und deren Entdecker Miteigentümer des Schatzes werden, geht auf das römische Recht zurück und wird "hadrianische Teilung" genannt. In der Praxis ergibt sich durch die allein mögliche Anwendung des Schatzfundparagrafen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, dass z. B. selbst bei einer staatlichen Grabung das Land nur jeweils die Hälfte des Eigentums erwerben kann. Wenn man das Gesamtobjekt in öffentlichen Besitz bringen möchte, muss die andere Hälfte durch Abfindung hinzuerworben werden. Dies führte beispielsweise in Hessen im Fall der keltischen Fürstengräber vom Glauberg dazu, dass diese mittlerweile für die Landesbevölkerung ungemein Identität stiftenden Funde vom Land Hessen selbst mit viel Geld angekauft werden mussten. Damit ist der wohlmeinende Sinn des § 984 BGB ad absurdum geführt!
Im Fall der staatlichen Grabungen lässt sich in den meisten Fällen eine Eigentumsregelung finden, da die meisten Grabungen infolge öffentlicher Baumaßnahmen notwendig werden. Die Ei nigung mit den dabei beteiligten übrigen Trägem öffentlicher Belange führt in der Regel zu keinerlei Schwierigkeiten. Das zentrale Problem des Schatzfundparagrafen nach BGB stellt der Umstand dar, dass der gesetzliche Eigentumserwerb selbst dann eintritt, wenn die Bloßlegung, Entdeckung oder Besitzbegründung rechtswidrig war. "Unter der Herrschaft von § 984 BGB wird nämlich der ,Raubgräber' selbst als Krimineller bei gezielter Entdeckung durch den Entdeckeranteil sogar noch am Schatzfund belohnt. Die Schatzfund-Regelung in Deutschland begünstigt (ungewollt) den unerlaubten Umgang mit archäologischen Funden. Denn selbst in den Bundesländern mit Schatzregal bewirkt sie, dass die Belohnung des Täters nicht völlig auszuschließen ist, weil das Schatzregal der öffentlichen Hand grundsätzlich nur dann das Eigentum an einem Fund zuweist, wenn ausreichende inhaltliche Gründe vorliegen. Unabhängig davon "hinterlässt die Vorstellung, dass von der öffentlichen Hand finanzierte Ausgrabungen notwendigerweise zur privaten Gewinnmaximierung führen, weil für die dabei zutage getretenen Bodenfunde, sofern sie in eine öffentliche Sammlung gelangen sollen, Entschädigung gezahlt werden muss, nicht nur bei den Archäologen einen faden Nachgeschmack." Sie erscheint einfach abwegig! Die Juristen schlagen deshalb entweder die Einführung des Schatzregals in allen Landesdenkmalschutzgesetzen vor oder empfehlen eine Ergänzung des § 984 BGB dahingehend, dass nicht der ohne Genehmigung suchende, mit unerlaubten Mitteln arbeitende Finder, sondern der Staat bzw. das Land den Entdeckeranteil erhält. Hinzuzufügen wäre, dass bei einer staatlichen Grabung die andere Schatzhälfte auch dem Land gehören müsste.

http://mitglied.multimania.de/GemeindeN ... ubgrab.htm


Die Zeit - Hobbyarchäologen Kein Finderlohn vom 15.4.2010
Hobbyarchäologen Kein Finderlohn

Wer in Deutschland einen Schatz findet, muss ihn laut Gesetz dem Land überlassen. Doch einige Goldgräber verheimlichen ihren Fund lieber, als ihn abzugeben.

© Christopher Furlong/Getty Images
Ein Hobby-Schatzsucher stieß in England auf einen riesigen Goldschatz. In Deutschland bekäme er dafür eine Strafe statt Finderlohn

Ein Hobby-Schatzsucher stieß in England auf einen riesigen Goldschatz. In Deutschland bekäme er dafür eine Strafe statt Finderlohn

»Jeder Schatz, der tiefer in der Erde vergraben ist, als ein Pflug geht, gehört in die Verfügungsgewalt des Königs«, heißt es im Sachsenspiegel, dem bedeutendsten Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Könige regieren in Deutschland zwar nicht mehr, dieses Gesetz gilt trotzdem: 13 Bundesländer haben das »Schatzregal« (lat. regalis = königlich) in ihren Denkmalschutzgesetzen verankert.
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Wer also beispielsweise eine antike Münze, Scherbe oder ein Schwert findet, muss sie dem Land überlassen – es sei denn, er ist nachweislich der rechtmäßige Erbe seines Fundes. Das zu beweisen fällt aber oft schwer. Schließlich sind die Funde jahrhundertealt. Übergibt der Hobby-Archäologe seinen Fund nicht, begeht er damit eine Straftat. Eine Prämie bekommt er oft nicht, in Mecklenburg-Vorpommern wird sein Name zum Dank im »Jahrbuch Bodendenkmalpflege« veröffentlicht. Immerhin.

Der Jurist Ralf Fischer zu Cramburg hat ein Standardwerk zum Thema geschrieben: Die erste Schrift seit 300 Jahren, die sich mit dem Schatzregal beschäftigt. »Die Regelung ist verfassungswidrig«, sagt er. »Und sie verfehlt ihr Ziel.« Denn eigentlich sollen durch das Schatzregal bedeutsame Entdeckungen für Wissenschaft und Nachwelt erhalten bleiben. Doch einige Goldgräber verheimlichen ihren Fund lieber, als ihn abzugeben.

Manche verschleppen ihn auch nach Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Denn dort gibt es kein Schatzregal. Hier gehört ein Fund zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundeigentümer. »Es kommt immer wieder zur Fundortverschleppung«, sagt Polizeioberkommissar Eckhard Laufer, der sich in Hessen seit fast 15 Jahren um den Kulturgüterschutz kümmert. Er hat die Erfahrung gemacht, dass es einen Raubgräber nicht interessiert, ob es ein Schatzregal gibt oder nicht gibt. »Ein Raubgräber will immer den größtmöglichen Gewinn erzielen«, sagt Laufer.
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Schlagworte
Archäologie | Forschung | Hobby | Politikwissenschaft

Einige 10.000 Hobby-Archäologen suchen in Deutschland nach Schätzen. Darunter Ehrenamtliche, die den Denkmalämtern bei ihrer Arbeit helfen, aber auch sehr viele Raubgräber, also jene, die ohne die erforderliche amtliche Genehmigung graben. »Wir sollten es wie die Briten machen«, sagt der Jurist Fischer zu Cramburg. Seit 1996 überlässt der Staat dort dem Finder seinen Schatz, oder er kauft ihn ihm ab.

In Deutschland lehnen Landesarchäologen eine Regelung nach englischem Vorbild ab. Schließlich gebe es auch hierzulande Millionen Funde im Jahr. Und wer soll die bezahlen? Hinter vorgehaltener Hand heißt es sogar: »Wir bezahlen doch nicht Einzelne dafür, dass sie etwas hergeben, was ihnen gar nicht gehört.« Denn unsere Geschichte, so argumentieren die Fachleute, ist unser gemeinsames Erbe und muss deswegen wie alle ihre Zeugnisse der Öffentlichkeit gehören.

http://www.zeit.de/2010/16/Acker-Schatzsuche-Kasten :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 19.12.2010 10:18

Der Sondler hat geschrieben:Auch wenn ich mich wiederhole
Siehe: http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=1723

Da kann ich nur sagen:
Danke Michael und Walter!!!
:evil: :evil:
Servus Volker

Versuchen wir den Vorgang einfach mal zu versachlichen - einverstanden ?


Schon auf der Jahrestagung des Verbands der Landesarchäologen vom 09.-11.Mai 2005 in Treis-Karden kann der aufmerksame Leser erkennen, daß die Schatzregalländer ganz subtil Druck auf die drei Nicht-Schatzregalländer ausüben.

Bei der anschließenden Schlußdiskussion hat Schallmayer folgendes gesagt:
Also wir kommen an dieser Einzelfallprüfung offensichtlich im Moment nicht vorbei, das heißt, wir müssen warten, bis möglicherweise ein neuer Rechtsfall so weit vorangetrieben werden kann und dann möglicherweise auch besser juristisch vorbereitet in eine solche Verhandlung geht.
Quell: z.B. Archäologisches Nachrichtenblatt Baden-Württemberg Band 11 2/2006.

Solche Aussagen und viele weitere runden das Bild ab. Der Herr Schallmayer hat einfach nur gewartet und Gehrking war der "Auserkorene".

Und dann noch in zwei Sachverhalten:

- Entdeckerrechte (Schatzregal)
- NFG für Wald (Neuordnung der Genehmigungsvergabe)

Der Herr Schallmayer muß sich ja vor Freude über einen solchen Glücksfall ins Höschen gemacht haben und dann kommt auch noch Roberto C. dazu.
Herz, was willst du mehr.

Einen von euch Suchern hätte es früher oder später sowieso erwischt. Das ist meine Meinung.

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rob1
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Beitrag von rob1 » 19.12.2010 17:22

So sieht es aus! Gebe dir voll und ganz Recht. :!: Sieht so aus das wir wieder von vorne anfangen müssen.....!?! :twisted:

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Der Sondler
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Beitrag von Der Sondler » 19.12.2010 19:12

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Servus Volker

Versuchen wir den Vorgang einfach mal zu versachlichen - einverstanden ?
Einverstanden!
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Schon auf der Jahrestagung des Verbands der Landesarchäologen vom 09.-11.Mai 2005 in Treis-Karden kann der aufmerksame Leser erkennen, daß die Schatzregalländer ganz subtil Druck auf die drei Nicht-Schatzregalländer ausüben.

Bei der anschließenden Schlußdiskussion hat Schallmayer folgendes gesagt:
Also wir kommen an dieser Einzelfallprüfung offensichtlich im Moment nicht vorbei, das heißt, wir müssen warten, bis möglicherweise ein neuer Rechtsfall so weit vorangetrieben werden kann und dann möglicherweise auch besser juristisch vorbereitet in eine solche Verhandlung geht.
Quell: z.B. Archäologisches Nachrichtenblatt Baden-Württemberg Band 11 2/2006.
Diese Einstellung von Prof. Dr. Egon Schallmayer ist uns allen bekannt, Aber ich glaube das viele Ehrenamtliche in Hessen, auf dem richtigen Weg waren, Ihn eines besseren zu belehren.
Aber...
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Schallmayer hat einfach nur gewartet und Gehrking war der "Auserkorene".
Unter Auserkorener verstehe ich etwas anderes.
Aber dies sind ja nur die Ansichten eines einfach strukturierten, und nicht die der Sondengänger Überväter.
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Einen von euch Suchern hätte es früher oder später sowieso erwischt. Das ist meine Meinung.
Viele andere und mich nicht!
Bleiben wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.
Ernesto Guevara Serna, genannt Che Guevara (1928 – 1967)

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 19.12.2010 19:40

Unter Auserkorener verstehe ich etwas anderes.
Aber dies sind ja nur die Ansichten eines einfach strukturierten, und nicht die der Sondengänger Überväter.


Das sind die Ansichten einer kleinen Minderheit unter den Suchern und eines noch viel kleineren Teils der Bevölkerung. Macht Euch mal die Arbeit in den Foren die Hardliner zu zählen (aber nicht doppelt zählen)!
Allein die Tatsache das es in Hessen bisher "nur" 230 SG gibt, von denen ein Großteil meine Meinung teilt zeigt deutlich das Ihr eine Minderheit darstellt. Im Jahre 2004 gab es etwa 40 Personen mit NFG, soll heißen das bei einem sehr großen Teil noch gar keine langjährige Zusammenarbeit in Form des Sondengehens stattgefunden haben kann. Früher gab es inkl. Wald, dann ab 2004 wurde dies immer weiter reduziert bis zuletzt in 2010
nur noch exakt 30 Personen NfG für Wald inne hatten. Dies also wäre ohnehin weiter reduziert worden. Ich denke immer an die damaligen Anfeindungen die der IG Phönix bezüglich Ihrer damaligen Klage auf Erteilung einer NFG zukamen. Es gab damals auch schimpfe einer gewissen kleinen Gruppe, die aber danach noch unverdient dafür belohnt wurde und zum Dank weiter über die Phönix herzog - so sind die Leut!
Wahrscheinlich gehörst Du Volker zu denen die in Oberbrechen im Wald suchen durften? Da haben sich sicher auch manche drüber geärgert,
vor allem die die gar keine NfG erhalten haben.
Aber hier geht es ja nur ums Schatzregal und die "Betroffenen" sind nur verärgert in Zukunft weniger Rechte über Ihre Funde wahrnehmen zu
können. Sprich: Es geht Ihnen um Entschädigung - Sonst gibt es ja
keinerlei Gründe sich über ein Schatzregal zu beschweren. :roll: :roll:

Viele andere und mich nicht!

Das wird an den Funden liegen. Für die Interessiert sich kein Archäologe und darum gibt es auch keinen Ärger! So nach dem Motto:
Es ist besser die bleiben im Boden und gehen kaputt als das sie uns ein Sondengänger bringt. Vielzitierter Archäologenspruch!
Zuletzt geändert von Drachentöter am 19.12.2010 20:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Der Sondler » 19.12.2010 20:01

Drachentöter hat geschrieben:Wahrscheinlich gehörst Du Volker zu denen die in Oberbrechen im Wald suchen durften? Da haben sich sicher auch manche drüber geärgert,
vor allem die die gar keine NfG erhalten haben.
Es gibt keine NFG für den Bereich Alteburg Oberbrechen!!!
Bitte erst informieren bevor solche Lügen verbreitet werden.
Drachentöter hat geschrieben: Das wird an den Funden liegen. Für die Interessiert sich kein Archäologe und darum gibt es auch keinen Ärger!
Dies sehen das Amt, einige Sondergängerkollegen und ich aber anders.
Bleiben wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.
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