masterthief schrieb:
"Einer entsprechenden Diskussion mit Juristen und/oder Archäologen gerne entgegensehend , lasse ich mich auch vom Gegenteil überzeugen."
Hi,
ich bin ja weder das eine noch das andere - sondern Sondengänger wie Du.
Erst einmal möchte ich Dir beipflichten: Wenn es
derzeit gültiges Recht ist, so darf es auch nicht Sondengängern vorenthalten werden. In diesem Zusammenhang sehe ich auch den `Kölner-Weg` kritisch (absolut KEINE Such- und Grabungsgenehmigung für Sondengänger!). Es wird Köln zwar eingeräumt ein eigenes Bodendenkmalamt zu unterhalten, aber ansonsten gilt für diesen Bereich auch (!) das NRW-Denkmalschutzgesetz.
Noch kritischer sehe ich die seit
neuestem (!) behobene Tatsache, dass Sondengängern in einem kleinen Teil NRW´s bekundetet wurde "es gibt keine Suchgenehmigung für Sondengänger" - wobei gerade in dem genannten Bereich die organisatorischen Belange eigentlich bereits recht gut geregelt waren (von höherer Stelle...).
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Jetzt mein Einwurf:
Dort, wo Du zitierst: "die Erlaubnis ist zu erteilen..." und dass es es somit ein "MUSS" ist, gebe ich Dir auch noch recht.
Allerdings der 2te Teil des Gesetzes "...wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet." hat es dann schon wieder `in Sich`.
"Nicht gefährdet"! Und das ist bekanntlich Auslegungssache
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
. So z.B. wird in NRW generell nur die Ackersuche genehmigt (durch die Archäologie), da es sich hier um "bereits gestörte Bodenschichten" handelt. DIES gesteht man uns Sondlern zu.
Und dass man seitens der Archäologie durchaus das Recht dazu hat - uns einzuschränken... - findet sich im Absatz 3 (unter §13):
"(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt."
"Die Erlaubnis kann unter
Bedingungen und Auflagen erteilt werden..."!
Wenn man sich einmal im Mythos-Urteil die passende Passage heraussucht, so steht dort als Empfehlung, dass das Landesamt zu prüfen hat, "mit welchen Nebenbestimmungen eine Genehmigungsfähigkeit" hergestellt werden kann..."
Und diese Nebenbestimmungen sind relativ frei `bestimmbar`.
Selbst wenn man mit dem Holzhammer irgendetwas einklagt, so kann dies u.U. nur von kurzer Dauer sein. Unsere Gegner sind - soweit sie eine Mehrheit finden - dazu in der Lage, Gesetze zu ändern.
Denkmalsschutz ist Ländersache, und dass der eine oder andere Versuch unternommen wurde... steht außer Frage:
http://www.spd-landtag.de/downl/020813Denkm.pdf
(Suche nach "Sondengänger")
Dass das Thema der Sondengängerei in juristischen Fachkreisen mehr Aufmerksamkeit erfährt als jemals zu vor... und auch zukünftig nicht den `Dornröschenschlaf` schlummern wird, entnehmt hier:
http://www.drb-nrw.de/rista/RiStA_5_2005.pdf
(im Dokument ab Seite 13)
Zitat aus dem Dokument zum "Archäologischem Juristentagung 2005":
"Persönlich sei angemerkt, dass dieser
1. Archäologische Juristentag in NRW sicher
dazu beigetragen wird, die teilnehmenden
Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen, Richter,
Staatsanwälte und Polizeibeamten für
die Illegalität des Raubgrabens und des
Sondengehens zu sensibilisieren. Es wäre
schön wenn die Veranstaltung eine Regelmäßigkeit
bekäme und es dann unter den
Teilnehmern auch zu mehr Diskussionen
und persönlichen Kontakten kommen
würde."
Auch wenn im Mythos-Urteil konstantiert wurde, dass derzeit nach Artikel 2&5 des GG auch "Hobbyforscher" zum Zuge kommen dürfen, so ist dies doch eine trügerische Sicherheit.
NICHTS aber auch wirklich NICHTS könnte den Gesetzgeber daran hindern Metalldetektoren zu verbieten. Er benötigt lediglich die politische Mehrheit. Dass auf EU-Ebene über solche Vorschläge bereits diskutiert wird... ist sicherlich nichts neues
Es liegt an UNS ob es tatsächlich soweit kommt; WIR sind am Zuge zu zeigen dass wir (gerade in Zeiten kanpper Kassen...hi,hi... gemein...) der Archäologie eine wertvolle Hilfe sein können.
gruß,
reddi
ps. Die Sondengängerei hat seit dem Fund der Himmelsscheibe ihr halbwegs `unschuldiges Nischendasein` verloren; JEDER in der Gesetzgebung kennt die Vorgänge um dieses Stückchen Metall und den dazugehörigen Prozeß.
Kein Richter, Verwaltungsbeamter oder von den Gegnern unseres Hobby um Hilfe gerufener Politiker wird Sondengänger jemals wieder ´insgeheim´ als auschließlich "harmlose Spinner" in sein Herz schließen und über `Warnrufe` der Archäologen lächeln. Die Zeiten sind endgültig vorbei.
Was uns noch `blüht` ist die Umsetzung der "Europäischen Konvention von Malta zum Schutz des archäologischen Erbes". Dort werden die Karten für Sondengänger eventuell nochmals neu gemischt. Zumindest wird über uns geredet werden
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)